von BABY-FIEBER am 01.08.2014, 13:53 Uhr |
Elternzeit
Hallo, so genau kann ich dir das leider nicht sagten.
Nur das man mindestens ein Jahr wieder gearbeitet haben muss um das selbe Elterngeld, was du jetzt bekommst wieder zu bekommen.
Ich denke das du ab dann wenn dein Krümelchen kommt in Mutterschutz bist und dann erneute Elternzeit beantragen kannst.
Ich an deiner Stelle würde einfach deine jetztige Elternzeit verkürzten - bis vor dein Mutterschutz vor der Geburt und dann neu beantragen.
Ich hoff ich konnte dir etwas helfen..
Sei lieb Gegrüßt
- Elternzeit - 13Wunschkind0113 01.08.14, 13:22
- Re: Elternzeit - BABY-FIEBER 01.08.14, 13:53
- Re: Elternzeit - trauriger-engel 01.08.14, 15:55