Geschrieben von matz am 25.02.2014, 19:54 Uhr |
Elterngeldberechnung bei kurzzeitigem Krankengeldbezug
Du hast doch 10 Tage wo du dich für dein Kind krank schreiben lassen kannst ,dein man auch ..... Sind schonmal 20 Tage Krankheit ein bedeckt ist Urlaub Gleitzeit sind eventuell auch noch da, dein Kind müsste schon sehr schwer krank sein bzw werden (was hoffentlich nicht so ist ) ..... Bevor irgendwer deine Bezüge streicht.
- Elterngeldberechnung bei kurzzeitigem Krankengeldbezug - Benki 25.02.14, 8:34
- Re: Elterngeldberechnung bei kurzzeitigem Krankengeldbezug - Fay76 25.02.14, 12:03
- Re: Elterngeldberechnung bei kurzzeitigem Krankengeldbezug - matz 25.02.14, 19:54
- Re: Elterngeldberechnung bei kurzzeitigem Krankengeldbezug - Benki 25.02.14, 21:05