Geschrieben von Kleine Fee am 25.03.2011, 16:36 Uhr |
@Zweizahn
"MuSchu - EZ mit EG - Urlaub nach den bisherigen Konditionen - EZ - Teilzeitstelle --> geht aber nur mit Zustimmung des AG"
... vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt, aber genau das habe ich gemeint. Der AG muss nicht zustimmen, wenn Du aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht vor dem MuSch nehmen konntest (europäisches Urteil vom vorletzten oder letzten Jahr - jedenfalls ziemlich aktuell)
Nebenjob Burger-King - Erfahrungen?
An alle Kinderpflegerinnen oder Erzieherinnen
Eine witzige antwort auf "land unter"....
Keine Ahnung, was ich in folgender Situation machen soll:
@ Grundschullehrerinnen
Man hats wirklich nicht leicht!
AlG I und Weiterbildung
Warum muss man als Mutter immer in Teilzeit arbeiten ??
Hilfe! mein Arbeitgeber will meine Std. runterstocken!