Geschrieben von speedy am 15.05.2013, 9:38 Uhr |
Wie formuliere ich das? Zurückzahlung von Zulagen
Hi,
zunächst solltest du warten, bis du das schriftlich hast (oder faktisch die Zulage verrechnet wird). Dann schreibst du einen kurzen Widerspruch gegen die Rückforderung der Zulage (auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich? das wird der AG begründen müssen) mit dem Inhalt: Hiermit widerspreche ich der Rückforderung, da diese widerrechltich ist. Die Zulage wurde auf freiwilliger Basis gewährt und unterliegt keinerlei Bedingungen. Somit existiert auch kein Rechtsgrund für eine Rückforderung. Vielmehr wurde mir die Zulage als Ausgleich für entgangenes Gehalt in dem Zeitraum von ... bis heute, verursacht durch eine falsche tarifliche Einstufung Ihrerseits, gewährt. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert, auch insofern liegt kein Grund für eine Rückforderung vor.
Netterweise kannst du dem AG dann noch entgegenkommen durch einen freiwilligen Verzicht auf eben diese Zulage ab dem Moment, wo du das "richtige" Gehalt bekommst, denn er wird die Zulage nicht einfach widerrufen können. Das mal so als Verhandlungspotenzial.
Gruß, Speedy
- Wie formuliere ich das? Zurückzahlung von Zulagen - Jeckyll 14.05.13, 19:48
- Re: Wie formuliere ich das? Zurückzahlung von Zulagen - Holzkohle 15.05.13, 0:22
- Re: Wie formuliere ich das? Zurückzahlung von Zulagen - speedy 15.05.13, 9:38
- vielen Dank für die gute Hilfe... - Jeckyll 15.05.13, 13:25
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