Geschrieben von Jeckyll am 14.05.2013, 19:48 Uhr |
Wie formuliere ich das? Zurückzahlung von Zulagen
ich versuche mein Problem so knapp wie möglich zu erzählen:
Vor drei Jahren fing ich bei meinem neuen AG, öffentlicher Dienst, an. Der stufte mich (ohne dass ich wusste dass das nicht rechtens war) in eine niedrigere Tarifstufe ein. Durch Zufall bekam ich vor über einem halben Jahr mit, dass ich eigentlich in eine höhere Stufe gehöre und habe den Ag gebeten dies zu korrigieren. Er machte das nicht, mit der Aussage, dass es aufgrund der Ausschlussfristen in den Tarifverteägen nicht ginge mich im Nachhinhein hochzustufen. Er wäre aber bereit mir als "mitarbeiterbindende Maßnahme" (Fachkräftemangel) die Hälfte der verlorenen Stufe als Zulage zu gweähren.
Jetzt kam heraus, dass man sehr wohl die Einstufung nachträglich ändern kann, die Ausschlussfristen gelten für die Rückzahlung. Jetzt sagtre mir der AG, dass er mikch zwar rückwirkend höher einstufen wird (Rückzahlung ist aus komplizierten Gründen nicht möglich, das würde den rahmen hier sprengen), er aber dann die "geschenkte Zulage" der letzten fünf Monate wieder haben will.
Wahrscheinlich ist das eine Sache von Recht haben und Recht bekommen, aber ich möchte dem AG doch schon sagen, dass ich es nicht fair finde, wenn er über die letzten drei Jahre fast 4000Euro brutto durch die falsche Einstufung gespart hat und jetzt auch noch die 250 Euro Zulage wieder haben will. Nur wie schreibe ich das?
Jeckyll
Re: Wie formuliere ich das? Zurückzahlung von Zulagen
Antwort von Holzkohle am 15.05.2013, 0:22 Uhr
mit sowas würde ich doch glatt zu einem Arbeitsrechtler gehen! Er möchte etwas wieder haben, was Dir zustand, er aber nicht gezahlt hat und das auch noch gesetzteswidrig? Also bitte, da verarscht Dich aber jemand mal so richtig.
Re: Wie formuliere ich das? Zurückzahlung von Zulagen
Antwort von speedy am 15.05.2013, 9:38 Uhr
Hi,
zunächst solltest du warten, bis du das schriftlich hast (oder faktisch die Zulage verrechnet wird). Dann schreibst du einen kurzen Widerspruch gegen die Rückforderung der Zulage (auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich? das wird der AG begründen müssen) mit dem Inhalt: Hiermit widerspreche ich der Rückforderung, da diese widerrechltich ist. Die Zulage wurde auf freiwilliger Basis gewährt und unterliegt keinerlei Bedingungen. Somit existiert auch kein Rechtsgrund für eine Rückforderung. Vielmehr wurde mir die Zulage als Ausgleich für entgangenes Gehalt in dem Zeitraum von ... bis heute, verursacht durch eine falsche tarifliche Einstufung Ihrerseits, gewährt. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert, auch insofern liegt kein Grund für eine Rückforderung vor.
Netterweise kannst du dem AG dann noch entgegenkommen durch einen freiwilligen Verzicht auf eben diese Zulage ab dem Moment, wo du das "richtige" Gehalt bekommst, denn er wird die Zulage nicht einfach widerrufen können. Das mal so als Verhandlungspotenzial.
Gruß, Speedy
vielen Dank für die gute Hilfe...
Antwort von Jeckyll am 15.05.2013, 13:25 Uhr
hoffe es bringt was. Bin das Theater langsam wirklich leid und hoffe, dass sich das bald erledigt haben wird.
Vielen vielen Dank
Jeckyll
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