Geschrieben von Lurchi69 am 26.09.2009, 16:12 Uhr |
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
wenn man Elternzeit ursprünglich für 1,5 Jahre beantragt hat, dann mit Zustimmung des Arbeitgebers um 3 Monate verlängert (also auf 23 Monate), kann man nochmalig um 2 Monate - auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers - verlängern? Hintergrund ist der, daß unser Neubauvorhaben, welches ca. 65 km sowohl von unserem jetzigen Wohnort als auch von meiner Arbeitsstelle entfernt ist, sich um diese 2 Monate verzögert und ich nur dort eine Betreuungsmöglichkeit in einer Kinderkrippe habe. Habe dem Arbeitgeber von Anfang an angezeigt, daß ich nur Teilzeit arbeiten möchte. Habe ich auf Teilzeit dann auch Anspruch, oder kann mich der Arbeitgeber zu einer höheren Stundenzahl "zwingen"?
Danke für Eure Hilfe und liebe Grüße
Lurchi69
Re: Verlängerung Elternzeit
Antwort von +emfut+ am 26.09.2009, 19:29 Uhr
Ohne Zustimmung des AG ist keine Verlängerung möglich.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Verlängerung Elternzeit
Antwort von Mariposa am 27.09.2009, 9:02 Uhr
Auf Teilzeit hast du, glaube ich, Anrecht, wenn die Firma mehr als 15 Festangestellte hat...
Allerdings kann er dir vorschreiben, WANN du arbeitest (also z.B. nur nachmittags).
LG, Mari
Re: Verlängerung Elternzeit
Antwort von speedy am 27.09.2009, 10:48 Uhr
Hi,
eine Verlängerung innerhalb der ersten 2 Lebensjahre des Kindes ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Wenn du TZ schriftlich angezeigt hast und der AG nicht widersprochen hat, hast du ein Anrecht auf eine TZ Stelle - allerdings nach Weisung des AG.
Gruß, Speedy
wg. teilzeit: §
Antwort von mandala67 am 30.09.2009, 10:25 Uhr
stimmt nicht mariposa:
du kannst deine forderungen bei der arbeitszeit stellen, wenn dort mehr als 15 mitarbeiter beschäftigt sind. mußt feste angaben machen, wann du willst - nachzulesen: §8TzBfG
einer verlängerung der elternzeit muß der ag zustimmen - aber vielleicht findest du dort auch irgendetwas............
nix da speedy , meinen wir immer so als "dumme" arbeitnehmer.........
Antwort von mandala67 am 30.09.2009, 10:30 Uhr
irgendwie weiß das oft noch nicht einmal die personalstelle des ag, wie ich zähneknirschend festgestellt, habe - sonst hätte ich 2 jahre eher gearbeitet... aber dort war niemand informiert......da musste ich mich selber erst teuer beraten lassen
siehe oben und §8TzBfG