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Verlängerung Elternzeit

Thema: Verlängerung Elternzeit

Hallo, wenn man Elternzeit ursprünglich für 1,5 Jahre beantragt hat, dann mit Zustimmung des Arbeitgebers um 3 Monate verlängert (also auf 23 Monate), kann man nochmalig um 2 Monate - auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers - verlängern? Hintergrund ist der, daß unser Neubauvorhaben, welches ca. 65 km sowohl von unserem jetzigen Wohnort als auch von meiner Arbeitsstelle entfernt ist, sich um diese 2 Monate verzögert und ich nur dort eine Betreuungsmöglichkeit in einer Kinderkrippe habe. Habe dem Arbeitgeber von Anfang an angezeigt, daß ich nur Teilzeit arbeiten möchte. Habe ich auf Teilzeit dann auch Anspruch, oder kann mich der Arbeitgeber zu einer höheren Stundenzahl "zwingen"? Danke für Eure Hilfe und liebe Grüße Lurchi69

Mitglied inaktiv - 26.09.2009, 16:12



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Ohne Zustimmung des AG ist keine Verlängerung möglich. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 26.09.2009, 19:29



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Auf Teilzeit hast du, glaube ich, Anrecht, wenn die Firma mehr als 15 Festangestellte hat... Allerdings kann er dir vorschreiben, WANN du arbeitest (also z.B. nur nachmittags). LG, Mari

Mitglied inaktiv - 27.09.2009, 09:02



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stimmt nicht mariposa: du kannst deine forderungen bei der arbeitszeit stellen, wenn dort mehr als 15 mitarbeiter beschäftigt sind. mußt feste angaben machen, wann du willst - nachzulesen: §8TzBfG einer verlängerung der elternzeit muß der ag zustimmen - aber vielleicht findest du dort auch irgendetwas............

Mitglied inaktiv - 30.09.2009, 10:25



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Hi, eine Verlängerung innerhalb der ersten 2 Lebensjahre des Kindes ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Wenn du TZ schriftlich angezeigt hast und der AG nicht widersprochen hat, hast du ein Anrecht auf eine TZ Stelle - allerdings nach Weisung des AG. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 27.09.2009, 10:48



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irgendwie weiß das oft noch nicht einmal die personalstelle des ag, wie ich zähneknirschend festgestellt, habe - sonst hätte ich 2 jahre eher gearbeitet... aber dort war niemand informiert......da musste ich mich selber erst teuer beraten lassen siehe oben und §8TzBfG

Mitglied inaktiv - 30.09.2009, 10:30