Geschrieben von DanniL am 04.01.2015, 14:53 Uhr |
Urlaubsschein
Im Endeffekt ist es ja egal, wenn der Chef den U-Schein behält oder in der Perso abgibt.
Was ich viel wichtiger finde ist doch, dass Du für Deine Unterlagen die Genehmigung des Urlaubs nachweisen kannst.
Wenn Dein Chef dir böse will, dann kann er dir im schlimmsten Fall unterstellen, dass er nie einen U-Antrag gesehen hat und du unerlaubt in Urlaub gegangen bist.
Von daher, würde ich immer einen unterschriebenen Nachweis anfordern.
Ist jetzt ein weit her geholtes Beispiel, aber ich habe schon viel erlebt.
Bei uns in der Firma wird es so gehandhabt, dass der U-Schein zum Vorgesetzten geht, dieser unterschrieben wieder an den MA zurück geht und der MA ihn an die Perso weiterleitet.
Oder es macht der Vorgesetzte, aber dieser gibt dann eine Kopie an den MA weiter.
Bei den MA mit EMail wird meist per Mail der Urlaub beantragt, der Vorgesetzte gibt sein OK und sendet die Mail an MA und Perso zurück.
Bei uns steht der Resturlaub und Zeitkonto auf dem monatlichen Zeitnachweis, welcher der Abrechnung beigefügt ist.
- Urlaubsschein - weigel 19.12.14, 14:03
- Re: Urlaubsschein - kanja 19.12.14, 14:42
- Re: Urlaubsschein - Strudelteigteilchen 19.12.14, 15:38
- Re: Urlaubsschein - speedy 19.12.14, 15:46
- Re: Urlaubsschein - dhana 20.12.14, 11:56
- Re: Urlaubsschein - dee1972 21.12.14, 19:11
- Früher..... - Trini 22.12.14, 8:13
- Re: Urlaubsschein - RR 22.12.14, 18:56
- Re: Urlaubsschein - DanniL 04.01.15, 14:53
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