Geschrieben von Danyshope am 25.10.2014, 11:43 Uhr |
Urlaub/Beschäftigungsverbot
Das stimmt nur teils, also die Antworten vorher.
Urlaub der bereits genehmigt wurde, verfällt komplett.
Urlaub der noch nicht genehmigt wurde, kann man bis ins darauffolgende Jahr nach der Elternzeit nehmen. unabhängig davon wie lange die Elternzeit andauert. Geht man innerhalb der Elternzeit arbeiten, dann aufpassen das der Urlaub korrekt verrechnet wird.
- Urlaub/Beschäftigungsverbot - marijanam79 19.10.14, 18:17
- Re: Urlaub/Beschäftigungsverbot - bienchen222 19.10.14, 20:32
- Re: Urlaub/Beschäftigungsverbot - manira 19.10.14, 20:44
- Re: Urlaub/Beschäftigungsverbot - speedy 20.10.14, 9:43
- Re: Urlaub/Beschäftigungsverbot - Danyshope 25.10.14, 11:43
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von mirico11 29.08.2013
Stichwort: Urlaub Beschäftigungsverbot