Baby und Job

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Geschrieben von weigel am 17.01.2013, 19:16 Uhr

Und jetzt

Hallo. Bin bis zum 31. Maerz befristet mit der option auf verlangerung bis nachstes jahr. Nun habe ich soeben vollig uberraschend positiv getestet. Ungeplant. Was mach ich denn jetzt bloss.

 
20 Antworten:

Re: Und jetzt

Antwort von Julia+Christopher am 17.01.2013, 20:18 Uhr

Erst einmal den Mund halten, vis du die Verlängerung in der Tasche hast!

Herzlichen Glückwunsch zu Schwangerschaft.

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Re: Und jetzt

Antwort von Nicol am 17.01.2013, 22:08 Uhr

Ich würde es auch für mich behalten. Ich habe, da schon zu viel erlebt. Geschätzte Mitarbeiterin, wurde von der Chefin für ihrer Ehrlichkeit mit der Nicht-Verlängerung ihres Vertags belohnt.

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Fein die Klappe halten, es sei denn....

Antwort von Trini am 18.01.2013, 8:10 Uhr

Du bekämest ein Berufsverbot.

Viel Glück!!

Trini

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Re: Und jetzt

Antwort von maxwell am 18.01.2013, 8:26 Uhr

Auf alle Fälle mindestens 12 Wochen mindestens abwarten, da in der Zeit die Schwschaft noch eher instabil ist.
Viel Glück!

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Ich danke euch

Antwort von weigel am 18.01.2013, 8:53 Uhr

Hallo,

danke für eure Antworten. Ich hab schon ein bißchen angst vorm Klappe halten. Ist ja eigentlich "Betrug". Aber es wäre schon nicht schlecht, wenigstens bis zum März angestellt zu sein. Habe aber schon ein bißchen Angst vor der Reaktion wenn ich das dann mitteile und wie sie dann die restliche Zeit mit mir umgehen. Aber da muss ich jetzt durch.

Langsam kommt die Freude über mein Baby doch in mir auf.

Danke euch

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Solange Dich keiner FRAGT, ist es auch kein Betrug

Antwort von Trini am 18.01.2013, 11:21 Uhr

Du solltest nur nicht gerade zu schlecht aussehen.
Ich quetsche Dir die Daumen.

Trini

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Sei beruhigt

Antwort von somane am 19.01.2013, 18:04 Uhr

Du bist nicht verpflichtet, es zu sagen. Könnte ja auch noch was passieren, was wir natürlich nicht hoffen. Und ein Arbeitgeber darf Dir auch nicht kündigen bzw. den Vertrag nicht verlängern nur wegen einer Schwangerschaft. Das wär Diskriminierung.

Wünsche Dir alles Gute

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Re: Und jetzt

Antwort von ards77 am 19.01.2013, 19:57 Uhr

Ich würd nix sagen. Bis März ist's nicht mehr sooo lange.. Bei uns im Betrieb ist keine Schwangere nach der Befristung verlängert worden. Die rechnen damit, daß die sich das gefallen lassen. Und tatsächlich kenne ich nur eine, die geklagt hat. Auf Diskriminierung.

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Ich hab mal meinen Chef (Rechtsanwalt) gefragt, was er tun würde in der Situation...

Antwort von ALF0709 am 19.01.2013, 21:53 Uhr

klare Antwort: Verlängerung anfechten und deinen Gyn vor Gericht vorladen lassen, damit er aussagt, seit wann du von der Schwangerschaft weißt. Entbindest du ihn dann nicht von der Schweigepflicht, hast du vor Gericht klasklar verloren, weil du dann etwas zu verbergen hast. Entbindest du ihn von der Schweigepflicht, muss dein Arzt wahrheitsgemäß aussagen und auch beweiskräftige Unterlagen vorlegen und dann wird die Verlängerung wegen arglistiger Täuschung vom Gericht für ungültig erklärt.

Ich würde mir das also mit dem Schweigen immer ganz genau überlegen.

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Hierzu habe ich Folgendes gefunden

Antwort von Nicol am 19.01.2013, 23:21 Uhr

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Frau, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird, dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages nicht offenbaren muss, dass sie ebenfalls schwanger ist (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 11.10.2012, 6 Sa 641/12).

Die Frage einer Schwangerschaft wird grundsätzlich als unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2 AGG bewertet. Deshalb braucht eine schwangere Frau weder von sich aus, noch auf Nachfrage vor Abschluss eines Arbeitsvertrages eine bestehende Schwangerschaft zu offenbaren. Dies gilt selbst dann, wenn nur ein befristeter Arbeitsvertrag begründet werden soll und die Bewerberin während eines wesentlichen Teils der Vertragszeit nocht arbeiten kann (vgl. auch EUGH, Urteil v. 04.10.2001, C 109/00).

Auch für den Fall, dass der befristete Vertrag zur Vertretung einer ebenfalls schwangeren Mitarbeiterin dienen soll, sieht das LAG keine Ausnahme begründbar.

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...ja, wenn er das Unternehmen vertreten soll

Antwort von speedy am 20.01.2013, 11:14 Uhr

...aber auf solch einen Prozess wird es kein Unternehmen ankommen lassen, das einen guten Ruf zu verlieren hat und langfristig auf Fachkräfte angewiesen ist. Ebenfalls aus Anwaltsperspektive (aber hier für den AN) würde ich dir raten, abzuwarten. Die SS ist noch labil und so lange es dir gut geht, besteht keine Notwendigkeit, dem AG davon zu berichten.

Gruß, Speedy

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Re: ...ja, wenn er das Unternehmen vertreten soll

Antwort von ALF0709 am 20.01.2013, 12:09 Uhr

Ich hab ja selbst erst am 1.1.13 bei meinem Chef angefangen. Wir hatten letztens die Diskussion und ich habe ihn gefragt, was er denn machen würde, wenn er jemanden einstellt, und sie ihm am 2. Arbeitstag sagt, ich bin schwanger und am besten noch: Ich hab dann mal ein BV, weil Risikoschwangerschaft oder oder oder.

Er hat dann gesagt: Er würde sofort den Vertrag anfechten und auch klagen. Wenn sie sagt, ich hab bei Vertragsunterschrift noch nicht gewusst, dass ich schwanger bin, kann man das ja prüfen lassen, indem man den Arzt aussagen lässt, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Klar, es besteht Schweigepflicht. Aber wenn die Angestellte den Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden lässt, ist die Sache klar. Und wenn doch, muss man dann sehen, was der Arzt sagt.

Und ja, mein Chef würde es auf einen Prozess ankommen lassen. Wir sind eine 1-Mann-Kanzlei und können uns Schwangere nicht leisten. Es heißt zwar immer: Über die U2-Umlage bekommt er sein Geld wieder (was bei einem BV übrigens nicht stimmt, da zahlt die KK nur das Gehalt und pauschal 20 % SV-Beiträge, was bei weitem nicht alles ist), aber er muss sich eine Vertretung suchen, die einarbeiten, evt. ist die nix, dann sich wieder was neues suchen etc.

Und auf Fachkräfte, die eine Schwangerschaft verschweigen um sich einen Vertrag bzw. eine Verlängerung zu erschwindeln, kann mein Chef getrost verzichten.

Er meinte auch: Die Gesetzgeber raten sowieso immer mehr zu befristeten Verträgen, um eben Schwangere nicht weiter beschäftigen zu müssen. Und wenn ich ehrlich bin: Wenn ich so manche hier lese, wie die die Arbeitgeber betrügen, kann ich die Arbeitgeber verstehen.

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Ich hoffe, Dein Chef ist kein Arbeitsrechtler

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.01.2013, 16:51 Uhr

Man darf beim Einstellungsgespräch nicht nach der Schwangerschaft fragen - und wenn der Chef fragt, darf man lügen. Weil man NICHT verpflichtet ist, eine Schwangerschaft beim Einstellungsgespräch anzugeben.

Insofern ist es völlig egal, ob die Arbeitnehmerin beim Einstellungsgespräch von der Schwangerschaft wusste oder nicht. Sie kann ganz offen zugeben: "Ja, beim Einstellungsgespräch wusste ich schon, dass ich schwanger bin!", dafür muss sie keinen Arzt von irgendeiner Schweigepflicht entbinden.

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Re: ...ja, wenn er das Unternehmen vertreten soll

Antwort von krissie am 20.01.2013, 17:19 Uhr

Da hat dein Chef aber leider erschreckend wenig Ahnung vom Recht, und das als Rechtswissenschaftler, ein bisschen peinlich, oder?! Da würde ich nicht arbeiten wollen.
Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig, insofern ist es völlig egal, ob die Arbeitnehmerin von der Schwangerschaft vor dem Vertrag wusste oder nicht - sie muss es nicht sagen, sie darf sogar lügen, falls die Frage gestellt werden sollte und sie sollte es auch nicht sagen, wenn sie klug ist.

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Doch, er ist Arbeitsrechtler...

Antwort von ALF0709 am 20.01.2013, 17:24 Uhr

... er sagt selbst. Klar darf man lügen, trotzdem ist es arglistige Täuschung. Er sagt auch, wenn jemand schwanger ist bei Einstellung aber ganz normal die 9 Monate arbeiten kann (er also was von seiner Kraft hat), dann würde er den Vertrag nicht anfechten. Es geht hier rein um die, die eingestellt werden und dann sofort mit BV kommen.

Ich bin ehrlich: Wenn ich Gesetze machen würde, gebe es bei mir auch keinen Kündigungsschutz von Schwangeren in der Probzezeit. Weil mit welchem Recht dürfen Schwerbehinderte in der Probezeit gekündigt werden, Schwangere aber nicht?

Und übrigens: Auch über die Schwerbehinderung darf man beim Einstellungsgespräch lügen. Aber wenn man gekündigt wird und sagt, ich bin aber schwerbehindert, ist die Kündigung aber trotzdem wirksam, weil man es vorher sagen muss.

So und jetzt sag mir, warum Schwerbehinderte (die auch schutzbedürftig sind, weil sie eh schwerer einen Job finden) weniger Kündigungsschutz genießen, als Schwangere.

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Re: ...ja, wenn er das Unternehmen vertreten soll

Antwort von ALF0709 am 20.01.2013, 17:29 Uhr

Tja ich war vor 4 Jahren ehrlich, hab gesagt ich bin schwanger (da war ich in der 16. SSW und hatte noch einen Vertrag für 3 Monate) und hab trotzdem eine Verlängerung bekommen. Solche Arbeitgeber gibt es halt auch. Ehrlichkeit wird manchmal belohnt.

Ich hatte es im Dezember 2012 aber auch, dass ich mich bei einem Arbeitgeber vorgestellt und Probe gearbeitet habe und danach hieß es: Wir geben Ihnen aber nur einen Vertrag für 6 Monate, weil sie könnten ja nochmal schwanger werden und uns ist das Risiko zu groß. Ich werde dieses Jahr 35, habe zwei Kinder und darf von medizinischer Seite nicht mehr schwanger werden. Hat den Arbeitgeber nicht interessiert, er wollte den befristeten Vertrag. Ich hab die Stelle dann dankend abgelehnt und meine jetzige angetreten. Aber auch wenn ich keine andere Stelle gehabt hätte, hätte ich abgelehnt. Weil der hätte doch immer weiter befristet, bis ich mindestens 40 und dann vielleicht wirklich zu alt für ein Kind bin.

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Re: Doch, er ist Arbeitsrechtler...

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.01.2013, 17:40 Uhr

Auch das mit den Schwerbehinderten stimmt nicht, das weiss ich sicher. Ich bin selber SBH, mein AG weiss nichts davon. Aber wenn er mir kündigt, kann ich es sagen, und bekomme dann sofort alle Rechte. Been there.....

Wie soll das arglistige Täuschung sein, wenn man es nicht sagen muss? Das ist doch Humbug! Wenn ich täuschen DARF - ganz offiziell und gesetzlich genehmigt - dann kann ich deswegen doch nicht verklagt werden. Und: Selbst wenn die Frau von der Schwangerschaft wusste, so kann sie doch vom drohenden BV nichts gewusst haben - zumindest dann nicht, wenn das BV aus der Schwangerschaft resultiert und nicht aus dem Arbeitsplatz. Dein AG müsste also nicht nachweisen, dass sie von der Schwangerschaft wusste, sondern dass sie vom BV wusste. Nicht umsonst sind die Gesetze da sehr klar: Wenn der Arbeitsplatz nicht "schwangerentauglich" ist, dann darf man fragen und die AN darf nicht lügen. DANN - und NUR dann - wäre es arglistige Täuschung, wenn die Schwangere die Schwangerschaft verschweigt - sogar dann, wenn der AG nicht explizit fragt.

Man muss die Gesetze nicht toll finden - tatsächlich kann man über das eine oder andere diskutieren, ich kenne den Begriff "Fraueneinstellungsverhinderungsgesetz". Aber einhalten muss man sie trotzdem. Da kann Dein Chef sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln - DEN Prozess verliert er.

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Gut dann erklär ich es dir halt.

Antwort von ALF0709 am 20.01.2013, 17:48 Uhr

Also 1. Ich bin auch zu 50 % schwerbehindert und musste schon leidvoll vor Gericht erfahren, dass man eben nicht nach Kündigung sagen kann, ich bin schwerbehindert und unkündbar. Aber das ist nun 8 Jahre her, vielleicht hat sich da was geändert.

Also das mit Vertrag und Schwanger ist so: Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, stellst du deinem Arbeitgeber deine Arbeitskraft zur Verfügung. Du lässt ihn in dem Glauben, du kannst vom ersten Tag der Beschäftigung im vollen zeitlichen, geistigen und körperlichen Zustand deine Arbeit verrichten. Hast du aber bereits zum Zeitpunkt der Einstellung ein BV, weißt du, dass du das gar nicht kannst. Du gaugelst deinem Arbeitgeber aber vor, dass du es kannst. Und damit ist es arglistige Täuschung. Du hast ihn darüber getäuscht, dass du eben nicht deine volle Arbeitskraft ihm zur Verfügung stellen kannst. Im schlimmsten Fall, kannst du ja noch nichtmal ein bisschen deiner Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Und wie gesagt, bei einem BV bekommt der Arbeitgeber nicht alle Gehaltsausgaben von der KK wieder. Sondern nur dein Gehalt und 20 % des SV-Anteils des Arbeitgebers. Auf dem Rest bleibt er sitzen.

Ich hab übrigens bei beiden Kindern nach 8 Wochen Mutterschutz wieder gearbeitet und ich hab auch bei beiden Kindern eigentlich bis zum Gang in den Kreissaal gearbeitet. Also ich bin ein Beispiel, dass es auch anders geht.

Und viele empfinden die Schwangerschaft auch als Krankheit und lassen sich wegen jedem Pups krank schreiben. Dass dann Arbeitgeber auf Schwangere nicht mehr gut zu sprechen sind, ist ja wohl verständlich.

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Re: Gut dann erklär ich es dir halt.

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.01.2013, 18:01 Uhr

Richtig, aber dafür reicht eben nicht die Schwangerschaft an sich, sondern es muss ein BV dazukommen. UND - und da liegt die Krux - das BV muss beim Einstellungsgespräch absehbar gewesen sein. Dafür reicht aber nicht die Aussage des Gyn, dass die Schwangerschaft vorher bekannt war - der Gyn muss aussagen, dass das BV vorher bekannt war. Andere Situation als in Deinem ersten Posting.

Ich hoffe, Du hast das nur falsch verstanden. Denn wenn Dein Chef das so verdaddelt hat, wie das in Deinem ersten Posting rüberkam, dann bin ich verdammt froh, dass ich für mich nie nach einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen muss - ich hätte sonst wirklich Angst, an Deinen Chef zu geraten.

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Eben, so früh würde ich das überhaupt niemandem erzählen...

Antwort von MM am 21.01.2013, 23:06 Uhr

... geschweige denn dem Arbeitgeber! Dafür ist Zeit genug... Alles Gute!

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