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Geschrieben von Seebär am 17.12.2010, 8:25 Uhr

Trennung

Hallo,

mein Mann hat mich nach 4 Ehejahren verlassen. Wir haben zwei Kinder vier Jahre und unter einem Jahr.
Wir haben ein gutes Verhältnis weiterhin. Ich wäre normal noch bis 2010 in Elternzeit.
Wir wollen und bis Mitte nächstes Jahr mit der Scheidung Zeit lassen (nicht weil wir wieder zueinander finden wollen sondern weil wir noch eine Reihe anderer familärer Probleme (nicht finanziell) haben und wir nicht wissen wie auch das noch schaffen sollten, oder sollten wir das sofort tun?
Ich muss in eine kleinere Wohnung ziehen? Stehen mir drei Zimmer zu und wieviel Unterhalt muss er an die Kinder zahlen, was für mich (wenn überhaupt) und was für Gelder bekomme ich vom Amt. Die Mieten hier für ca. 68 qm sind hoch. Um die 560 € kalt.
Wann muss ich wieder arbeiten (halbtags) ich wollte gerne die Elternzeit bei meinen Kindern bleiben und wie ist mit der Krankenkasse ( bei der ich ja durch die Elternzeit mit meinen Kindern versichert bin) er ist woanders versichert?
Ich weiß es sind so viele Fragen, aber im Moment weiß ich gar nicht wo ich ansetzen soll.

 
3 Antworten:

Re: Trennung

Antwort von rabukki am 17.12.2010, 9:28 Uhr

Hey,

solange dein jüngstes Kind keine drei Jahre ist, hast du gute Chancen, zu Hause zu bleiben. Ob und wieviel Unterhalt dein Ex zahlt, hängt allerdings von seinem Einkommen ab.
Wenn der Unterhalt nicht ausreichen würde, müsstest du Wohngeld oder Arbeitslosengeld, später ALG II beantragen - das Arbeitslosengeld richtet sich einfach nach deinem letzten Einkommen, bei Wohngeld und ALG II kommt es dann tatsächlich darauf an, ob deine Kaltmiete "angemessen" ist. Die Mietobergrenzen sind regional unterschiedlich, kann man aber meist googeln oder über die Wohngeldstelle herausfinden. 75 qm und drei Zimmer sind für drei Personen "angemessen", ob die Kaltmiete dann allerdings noch im Rahmen liegt, ist eine andere Frage. Ehrlich gesagt, ich würde mir gleich eine "angemessene Wohnung" suchen, auch wenn das erstmal vom Amt nicht gefordert würde. Ich bin auch alleinerziehend und froh über meine günstige Miete.

A propos Arbeitslosengeld - du warst direkt vor der Elterzeit berufstätig? Du kriegst es natürlich nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also prinzipiell bereit bist, dich zu bewerben etc., überleg dir also nochmal, welche Angaben du machst.

Wenn du ins Arbeitslosengeld beziehst, bist du übers Arbeitsamt oder die Arge versichert. Ansonsten musst du dich selbst versichern.

Hilft dir das weiter? Es gibt heir auch ein Alleinerziehenden-Forum.

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Re: Trennung

Antwort von krissie am 17.12.2010, 9:31 Uhr

Hallo,
frag doch mal im Alleinerziehendenforum, vielleicht kennt sich da jemand aus? Ich denke aber, mit den Größen und Kosten für die Wohnung, das ist überall verschieden, da wirst du wohl beim Amt nachfragen müssen (falls du die Wohnung nicht selbst bezahlen kannst aus Unterhalt und Einkommen, dann ist es ja wurscht. Kannst du nicht mit den Kindern in der Familienwohnung bleiben?).
Das mit der Elternzeit verstehe ich nicht, du schreibst, du seist bis 2010 in Elternzeit, also endet die jetzt? Oder ist das ein Schreibfehler?
Auf jeden Fall muss dein Mann auch Dir Unterhalt zahlen mindestens bis das jüngste Kind drei ist, wenn Du noch nicht arbeitest, wie viel das jedoch sein wird und ober er überhaupt etwas zahlen kann, das hängt ja von seinem Einkommen ab. Hast Du einen Anwalt?
Mit der Krankenkasse dürfte sich während deiner Elternzeit nichts ändern.

LG Kristina

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Re: Trennung

Antwort von Benedikte am 19.12.2010, 12:22 Uhr

wieso musst Du mit den Kindern ausziehen? Normalerweise behaelt der die eheliche Wohnung, der die Kinder hat- macht ja Sinn.

Das mit dem " Was steht mir zu" verstehe ich nicht. Du schreibst, Du hast keine finanziellen Sorgen- dann kannst Du mieten, was Du willst. WEil Du ja auch vom Staat kein geld kriegst.

Dann muss Dein MAnn Dir Betreuungsnterhalt zahlen- wenn Ihr bislang immer so verblieben seid, dass er arbeitet, Du HAushalt machst, geht das auch nach einer Trennunf erstmal so weiter. Ganz fuer Dich alleine verantwortlich bist Du erst spaeter- wann genau, kann niemand sagen, aber je kleiner die Kinder sind umso laenger muss er Unterhalt zahlen.

Benedikte

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