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Halbtagsstelle und Dozentinnentätigkeit

Thema: Halbtagsstelle und Dozentinnentätigkeit

Weiß das jemand von Euch? Kann ich 400 € Honorare im Monat bekommen ohne das ich es anmelden muss oder muss ich Dozententätigkeiten generell anmelden? Grüße

Mitglied inaktiv - 16.12.2010, 09:22



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Ist anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig. Trini

von Trini am 16.12.2010, 09:43



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Ich meinte beim Finanzamt ;-) Der AG hat mir das ja vorgeschlagen, das ich als Dozentin bei ihm arbeite zusätzlich zum Halbtagsjob. Das soll gehen, obwohl ich noch skeptisch bin... Meine Überstunden rutschen sonst in einen Bereich hinein, der nicht mehr kalkulierbar ist und für mich rechnet sich eine Honorartätigkeit dann viel besser, als wenn ich mir die Stunden bei Lohnsteuergruppe 5 auszahlen lasse. Hmmm ;-) ich warte noch hier, bevor ich da alle Pferde wild mache.

Mitglied inaktiv - 16.12.2010, 10:27



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Hallo, hab ich das richtig verstanden, du willst bei deinem AG neben einer Teilzeitbeschäftigung auf Honorarbasis arbeiten? (Dozentin). Dann kann ich Dir nur von meiner Erfahrung erzählen, also wir hatten im Betrieb auch mal jemanden, der neben der TZ-Beschäftigung auf Honorarbasis beim selben AG gearbeitet hat. Das Finanzamt verlangte eine kräftige Nachzahlung. Da dies nicht geht!! Der AG umgeht so nämlich SV-Beiträge. Kann ich also nur abraten, falls ich Deine Anfrage richtig verstanden habe. LG Paula

von Paula2006 am 16.12.2010, 10:44



Antwort auf Beitrag von Paula2006

Das vermute ich auch, deshalb bin ich etwas sketisch.... Ich werde das noch mal prüfen (lassen) Danke

Mitglied inaktiv - 16.12.2010, 17:04