Geschrieben von Liteon am 27.08.2011, 16:37 Uhr |
Kündigung in der Probezeit
Hallo,
ich habe vor 4 Wochen eine neue Arbeitsstelle angetreten (kfm. Angestellte) mit 3 Monaten Probezeit.
Nun könnte ich eine andere, für mich persönlich bessere, Stelle bekommen.
In meinem derzeitigen Arbeitsvertrag steht:
"Es wird ausdrücklich vereinbart, daß auch während der Probezeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von 3 Tagen zulässig ist."
Nun meine Frage: ich war immer der Meinung, in der Probezeit hätte ich als Arbeitnehmer das Recht von heute auf morgen das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Muß ich mich an die Frist von 3 Tagen halten?
Grüße,
Liteon
Re: Kündigung in der Probezeit
Antwort von Charly80 am 27.08.2011, 17:57 Uhr
Also naja, was sind schon 3 Tage?
Ich kenne einige, die haben in der PZ gekündigt und haben sich dann einen Krankenschein geben lassen, fand ich jetzt nichgt so toll.
Und 3 Tage ist doch ein Klacks....
Re: Kündigung in der Probezeit
Antwort von Pamo am 27.08.2011, 20:32 Uhr
Du hast eine vertragliche Vereinbarung ueber 3 Tage unterschrieben und daran wuerde ich mich auch halten, wenn es irgend moeglich ist.
Re: Kündigung in der Probezeit
Antwort von Fru am 27.08.2011, 22:49 Uhr
Ich würde auch sagen, das drei Tage echt noch human sind, ich kenne zwei Wochen....
Aber ich würde mich auch dran halten, man sieht sich immer zwei mal im Leben, somit würde ich sauber aus der Sache rausgehen wollen...vielleicht kannste mit dem Chef sprechen, was er für eine Meinung hat, aber am Ende ist er der Entscheidungsträger und er kann eben verlangen, das Du die drei Tage noch dableibst....
Re: Kündigung in der Probezeit
Antwort von speedy am 28.08.2011, 9:50 Uhr
Hi,
wenn 3 Tage vereinbart sind, gelten auch 3 Tage - Individualvertrag geht vor, solange er nicht nachteilig für den AN ist. 3 Tage sind ein Klacks und beim neuen AG musst du ja bestimmt auch nicht morgen schon anfangen...
Gruß, Speedy
Re: Kündigung in der Probezeit
Antwort von Roxylady am 28.08.2011, 21:23 Uhr
Hi
also ich kenn auch nur 2 Wochen.... Von daher ist das doch ok?
Alles Gute und viel Erfolg im neuen Job
Roxy
Re: Kündigung in der Probezeit
Antwort von Sushi2010 am 29.08.2011, 10:36 Uhr
auch wenn du für 3 tage untrerschrieben hast ist das Rechtswiedrig .sie dürfen dich nach 3 tagen nicht einfach so rausschmeißen.
...stimmt nicht
Antwort von speedy am 29.08.2011, 12:27 Uhr
...innerhalb der Probezeit darf eine beliebige Kündigungsfrist vereinbart werden, solange der AG nicht besser als der AN gestellt ist.
Gruß, Speedy
dankeschön
Antwort von Liteon am 29.08.2011, 17:17 Uhr
fürs antworten.
Die Situation ist ein wenig komplizierter, als ich hier schreiben wollte/könnte.
Mir ging es nur darum, ob ich die 3 Tage zwingend einhalten muß oder von heute auf morgen gehen kann.
Danke nochmals
Re: dankeschön
Antwort von Pamo am 30.08.2011, 2:24 Uhr
Falls wirklich besondere Umstaende vorliegen, dann guck doch mal ob du nicht eine Grundlage fuer eine fristlose Kuendigung hast ("ausserordentliche Kuendigung).
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Stichwort: in der Probezeit