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Geschrieben von Liteon am 27.08.2011, 16:37 Uhr

Kündigung in der Probezeit

Hallo,

ich habe vor 4 Wochen eine neue Arbeitsstelle angetreten (kfm. Angestellte) mit 3 Monaten Probezeit.

Nun könnte ich eine andere, für mich persönlich bessere, Stelle bekommen.

In meinem derzeitigen Arbeitsvertrag steht:
"Es wird ausdrücklich vereinbart, daß auch während der Probezeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von 3 Tagen zulässig ist."

Nun meine Frage: ich war immer der Meinung, in der Probezeit hätte ich als Arbeitnehmer das Recht von heute auf morgen das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Muß ich mich an die Frist von 3 Tagen halten?

Grüße,
Liteon

 
9 Antworten:

Re: Kündigung in der Probezeit

Antwort von Charly80 am 27.08.2011, 17:57 Uhr

Also naja, was sind schon 3 Tage?
Ich kenne einige, die haben in der PZ gekündigt und haben sich dann einen Krankenschein geben lassen, fand ich jetzt nichgt so toll.
Und 3 Tage ist doch ein Klacks....

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Re: Kündigung in der Probezeit

Antwort von Pamo am 27.08.2011, 20:32 Uhr

Du hast eine vertragliche Vereinbarung ueber 3 Tage unterschrieben und daran wuerde ich mich auch halten, wenn es irgend moeglich ist.

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Re: Kündigung in der Probezeit

Antwort von Fru am 27.08.2011, 22:49 Uhr

Ich würde auch sagen, das drei Tage echt noch human sind, ich kenne zwei Wochen....

Aber ich würde mich auch dran halten, man sieht sich immer zwei mal im Leben, somit würde ich sauber aus der Sache rausgehen wollen...vielleicht kannste mit dem Chef sprechen, was er für eine Meinung hat, aber am Ende ist er der Entscheidungsträger und er kann eben verlangen, das Du die drei Tage noch dableibst....

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Re: Kündigung in der Probezeit

Antwort von speedy am 28.08.2011, 9:50 Uhr

Hi,
wenn 3 Tage vereinbart sind, gelten auch 3 Tage - Individualvertrag geht vor, solange er nicht nachteilig für den AN ist. 3 Tage sind ein Klacks und beim neuen AG musst du ja bestimmt auch nicht morgen schon anfangen...

Gruß, Speedy

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Re: Kündigung in der Probezeit

Antwort von Roxylady am 28.08.2011, 21:23 Uhr

Hi

also ich kenn auch nur 2 Wochen.... Von daher ist das doch ok?
Alles Gute und viel Erfolg im neuen Job

Roxy

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Re: Kündigung in der Probezeit

Antwort von Sushi2010 am 29.08.2011, 10:36 Uhr

auch wenn du für 3 tage untrerschrieben hast ist das Rechtswiedrig .sie dürfen dich nach 3 tagen nicht einfach so rausschmeißen.

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...stimmt nicht

Antwort von speedy am 29.08.2011, 12:27 Uhr

...innerhalb der Probezeit darf eine beliebige Kündigungsfrist vereinbart werden, solange der AG nicht besser als der AN gestellt ist.

Gruß, Speedy

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dankeschön

Antwort von Liteon am 29.08.2011, 17:17 Uhr

fürs antworten.

Die Situation ist ein wenig komplizierter, als ich hier schreiben wollte/könnte.

Mir ging es nur darum, ob ich die 3 Tage zwingend einhalten muß oder von heute auf morgen gehen kann.

Danke nochmals

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Re: dankeschön

Antwort von Pamo am 30.08.2011, 2:24 Uhr

Falls wirklich besondere Umstaende vorliegen, dann guck doch mal ob du nicht eine Grundlage fuer eine fristlose Kuendigung hast ("ausserordentliche Kuendigung).

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