Thema:
Kündigung in der Probezeit
Hallo,
ich habe vor 4 Wochen eine neue Arbeitsstelle angetreten (kfm. Angestellte) mit 3 Monaten Probezeit.
Nun könnte ich eine andere, für mich persönlich bessere, Stelle bekommen.
In meinem derzeitigen Arbeitsvertrag steht:
"Es wird ausdrücklich vereinbart, daß auch während der Probezeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von 3 Tagen zulässig ist."
Nun meine Frage: ich war immer der Meinung, in der Probezeit hätte ich als Arbeitnehmer das Recht von heute auf morgen das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Muß ich mich an die Frist von 3 Tagen halten?
Grüße,
Liteon
Mitglied inaktiv - 27.08.2011, 16:37
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Also naja, was sind schon 3 Tage?
Ich kenne einige, die haben in der PZ gekündigt und haben sich dann einen Krankenschein geben lassen, fand ich jetzt nichgt so toll.
Und 3 Tage ist doch ein Klacks....
von
Charly80
am 27.08.2011, 17:57
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Du hast eine vertragliche Vereinbarung ueber 3 Tage unterschrieben und daran wuerde ich mich auch halten, wenn es irgend moeglich ist.
von
Pamo
am 27.08.2011, 20:32
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Ich würde auch sagen, das drei Tage echt noch human sind, ich kenne zwei Wochen....
Aber ich würde mich auch dran halten, man sieht sich immer zwei mal im Leben, somit würde ich sauber aus der Sache rausgehen wollen...vielleicht kannste mit dem Chef sprechen, was er für eine Meinung hat, aber am Ende ist er der Entscheidungsträger und er kann eben verlangen, das Du die drei Tage noch dableibst....
von
Fru
am 27.08.2011, 22:49
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Hi,
wenn 3 Tage vereinbart sind, gelten auch 3 Tage - Individualvertrag geht vor, solange er nicht nachteilig für den AN ist. 3 Tage sind ein Klacks und beim neuen AG musst du ja bestimmt auch nicht morgen schon anfangen...
Gruß, Speedy
von
speedy
am 28.08.2011, 09:50
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Hi
also ich kenn auch nur 2 Wochen.... Von daher ist das doch ok?
Alles Gute und viel Erfolg im neuen Job
Roxy
von
Roxylady
am 28.08.2011, 21:23
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auch wenn du für 3 tage untrerschrieben hast ist das Rechtswiedrig .sie dürfen dich nach 3 tagen nicht einfach so rausschmeißen.
von
Sushi2010
am 29.08.2011, 10:36
...innerhalb der Probezeit darf eine beliebige Kündigungsfrist vereinbart werden, solange der AG nicht besser als der AN gestellt ist.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 29.08.2011, 12:27
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fürs antworten.
Die Situation ist ein wenig komplizierter, als ich hier schreiben wollte/könnte.
Mir ging es nur darum, ob ich die 3 Tage zwingend einhalten muß oder von heute auf morgen gehen kann.
Danke nochmals
Mitglied inaktiv - 29.08.2011, 17:17
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Falls wirklich besondere Umstaende vorliegen, dann guck doch mal ob du nicht eine Grundlage fuer eine fristlose Kuendigung hast ("ausserordentliche Kuendigung).
von
Pamo
am 30.08.2011, 02:24