Geschrieben von Vierermama am 29.04.2009, 20:14 Uhr |
keinen Arbeitsvertrag üblich? bei 400 €-Basis
Bei uns im Ort ist eine AUSHILFSstelle als Zimmermädchen zu vergeben.
War heute einen Tag Probe arbeiten. Es sagt mir alles zu doch eins das entscheidene nicht. Die Aushilfen arbeiten auf 400 € Basis aber OHNE Vetrag. Das Geld wird bar auf die Hand gezahlt.
Es gibt KEINE Möglichkeit einen Arbeitsvertrag für den 400 € Job zu bekommen geschweige denn eine 4001 € Basis wonach ich dann ja Sozialverscihert wäre. Selbst das würde ich in Kauf nehmen und weniger verdienen wollen.
Ich hab mich jetzt erst mal auf eine 165 € Basis geeinigt. Somit erhalte ich noch mein ALG 1 zuüglich der 165 €. In 8 Wochen kann ich einen Vermittlungsgutschein beantragen und dann durch einen PAV bei uns in der Region suchen lassen. In der Branche ist die Bezahlung extrem schlecht.
Weite fahrten kommen nicht in Frage. Das wird eine Nullrechnung.
(Ich hatte vorige Woche meinen 40 Std. Vetrag für 750 € brutto gekündigt, weil ich nicht mehr wußte woher ich das geld zur Arbeit hernehmen solle.
Eine Fahrt betrug 37 km. Netto hätte ich verdient 508 € bei Steuerklasse 5)
Ich hatte die hohen Fahrtkosten Bezin und noch Mehrkosten an Kindergartenkosten, weil ich meiner Kinder über den 9 std Vertrag erst abholen konnte.
Würdet ihr dafür arbeiten gehen? Ich hätte es gern weiter gemacht, wäre nicht die hohen Kosten drumherum.Überstdunden inkusive werden nihcht bezahlt.
Mein ALG1 war höer als mein Lohn.
Aber zur eigentlichen Frage: Ist es üblich auf 165 € Bassis oder 400 € Basis keinen Arbeitsvertrag zu bekommen? ich wurde gefragt warum ich den haben will?? Ja ,weil es üblich ist und darin alles gereglt ist??
Wie seht ihr das??
Freue mich auf Antworten!
Liebe Grüße
Re: keinen Arbeitsvertrag üblich? bei 400 €-Basis
Antwort von Katrin7286 am 30.04.2009, 9:12 Uhr
Hallo !
Ich kann nur von mir sprechen. Ich arbeite ab Mai auf 400 Euro Basis im Krankenhaus und hab einen Vertrag bekommen. Normalerweise ist das glaub schon üblich.
Du mußt auch mal schauen, wie das mit der Berufsgenossenschaft ist, ob du bei denen überhaupt angemeldet bist.
Das ganze hört sich für mich ein bißle nach "Schwarzarbeit" von seiten deines Arbeitgebers an...
Lg Katrin
frage zu dem gekündigten Arbeitsvertrag
Antwort von u_hoernchen am 30.04.2009, 9:32 Uhr
ich bin jetzt kein Experte, aber ich glaube, dass Du Deinen alten Vertrag gekündig hast, war nicht notwendig, wenn Du es nur wegen der Fahrtkosten gemacht hast. wenn dir die Fahrtkosten dein netto auffressen, die bekommst Du doch aber von der Steuer wieder... hättest Du Dir doch auf der Steuerkarte eintragen lassen können, dann wäre es gar nicht erst vom Brutto abgezogen worden.
Ulrike
Re: frage zu dem gekündigten Arbeitsvertrag
Antwort von mondstaub am 30.04.2009, 11:07 Uhr
Ich hatte vor einem Jahr auch einen Minijob ohne Vertrag, war aber deswegen angemeldet.Ich war auch nicht regelmässig, sondern nur nach Bedarf. Hatte den Vorteil, dass ich keine Kündigungsfrist einhalten musste, als ich von heut auf morgen einen festen Job bekam.
LG
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