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Geschrieben von Patrisha am 10.11.2008, 11:27 Uhr

Erfahrung Väter in Elternzeit?

Halli-Hallo!
Es wird ja überall diskutiert und angepriesen, aber wie sieht das in der Realität aus?
Da ich mich selbständig gemacht habe und es bei mir gerade gut läuft, kann (und will) ich meinen hart erarbeiteten Kundenstamm nicht schon wieder verlieren und mein Mann hatte schon bei der Babyplanung versprochen, daß er diesmal "aussetzt" und 1 Jahr Elternzeit nimmt.

Nun ist er aber total hysterisch geworden, weil ich seiner Firma (MIttelständler) ein Vater gewagt hat 2 Monate zu nehmen...dem wurde direkt gesagt, er bräuche danach gar nicht erst wiederkommen-der Kündigungsschutz gelte bei der Rückkehr ja nicht mehr und man würde da schon Mittel-und Wege finden...

Na super!!!!!
Was die dann zu einem Jahr Auszeit sagen ist ja klar!!!

Was machen wir nun? Was wäre, wenn die ihn bei der Rückkehr feuern? Kriegt er Arbeitslosengeld? Müssen die eine Abfindung zahlen, wenn seine Position einfach neu besetzt wird?

Oh Mann: ich bin stinksauer, weil wir das echt anders abgemacht haben und er sich jetzt noch nicht mal 2 Monate traut !!!! Der Haussegen steht bei uns extrem schief :(

 
18 Antworten:

Re: Erfahrung Väter in Elternzeit?

Antwort von tuxus am 10.11.2008, 11:50 Uhr

Hallo,

mein Mann hat zwei Monate genommen (den 1. und 8. Lebensmonat unseres Sohnes). Er war der erste in seiner Firma und die waren auch nicht wahnsinnig begeistert, haben sich allerdings schnell damit abgefunden (mein Mann ist Informatiker und die sind ja gerade heiß begehrt).
Wie genau die Rechtslage aussieht, sollte die Firma deines Mannes die Drohung ernst meinen, weiß ich auch nicht, aber es gibt hier doch diese Rechtsberatung bei RUB.
Ich verstehe deinen Ärger sehr, ihr müsst euch wohl nochmal in Ruhe hinsetzen und alle Eventualitäten besprechen. Es darf ja eigentlich nicht sein, dass eine Firma seine Angestellten auf diese Weise erpresst!

Eine Gute Lösung wünscht,

Stephi

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@Stephi

Antwort von Patrisha am 10.11.2008, 12:01 Uhr

ich habe auch schon in der Rechtsberatung angefragt, aber ich dachte, hier gibt es vielleicht Erfahrungswerte....
na klar behalten die deinen Informatiker-Mann, weil die ja sonst die Nor haben Ersatz zu finden :)
Bin vom Fach....
Aber mein Mann ist Einkäufer und da lauern viele potentielle Nachfolger...alleine in seiner Abteilung (er ist Teamleiter).

Als wir das Thema im Freundeskreis besprochen haben, meinten fast alle Männer, daß ihr Job bei Babypause in immens Gefahr sei...sie würden sich das NICHT trauen.

Vielleicht gibt es ja hier noch andere "Betroffene".

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Re: Erfahrung Väter in Elternzeit?

Antwort von speedy am 10.11.2008, 13:52 Uhr

Hi,
mein Mann (damals "nur" mein Lebensgefährte) hat bei der Geburt unseres Ältesten direkt Etlernteilzeit für 2 Jahre eingereicht - als SAP-Berater, der dauernd und vor allem im Ausland tätig ist ein Unding - zumindest anfangs für seinen Arbeitgeber, da er zudem noch Mo und Fr frei haben wollte (meine Arbeitstage) und kein Kunde die Anreise am Die vormittag bei Abreise am Do mittag zahlt, wenn er dafür nur 16-20h Beratungsleistung bekommt.

Er ist aber bei seinem Antrag geblieben (Unt. hatte damals ca. 80 MA) und nach und nach hat es sich eingespielt. Später hat dann sogar der AG ohne Murren die Verlängerung für das 3. Jahr angenommen und jetzt werden ab Mai die nächsten 2 Jahre beantragt...

Die Stimmung in der ersten Zeit war schon sehr abgekühlt, aber es hat sich dann allen Befürchtungen zum Trotz gut eingespielt - inzwischen machen es auch andere Väter in der Firma so :)

Gruß, Speedy

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Re: Erfahrung Väter in Elternzeit?

Antwort von magistra am 10.11.2008, 15:06 Uhr

Leider habe ich hier so ein Beispiel, auch wenn sicher nicht nur die Elternzeit der Kündigungsgrund war. Mein Mann hat die vollen zwölf Monate genommen und bekam mehr oder minder gesagt, dass er danach nicht wieder auftauchen muss. Er wurde bereits während der Elternzeit gekündigt (das wurde natürlich zurückgenommen, ist ja nicht rechtens...), aber dann eben direkt danach. Megamist!
Da muss echt noch einiges in der Gesellschaft passieren! Manche Chefs scheinen Elternzeit als persönlichen Angriff zu nehmen...

Also: Arbeitslosengeld bekommt mein Mann; Seine Position ist natürlich neu besetzt worden, aber das darf man ja, oder? Abfindung gab es keine.

Aber: Warum solltest denn du unbedingt kürzer treten? Weil er den sichereren Job hat? Bei uns ist es zum Glück so, dass ich die Hauptverdienende war und jetzt natürlich sowieso bin.

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@magistra:Kündigung?

Antwort von Patrisha am 10.11.2008, 15:19 Uhr

Darf das Unternehmen denn einfach so die Stelle neu besetzen und kündigen? Ich dachte, das muss betriebsbedingt sein....

Vor 4 Jahren war ich nämlich Verliererin, als ich nach babypause in meinen Job zurück wollte. Da saß jetzt nämlich jemand anderes...allerdings habe ich mich damals mit meinem Arbeitgeber geeinigt und eine Abfindung bekommen.
Habe ich die nur wegen seines schlechten Gewissens bekommen? Ich dachte ich hätte eine Rechtsgrundlage gehabt, weil ich einen Anspruch auf meinen alten oder gleichwertigen Arbeitsplatz habe....

Kann doch nicht sein, daß man einfach so abgebügelt werden kann!!!

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@Speedy

Antwort von Patrisha am 10.11.2008, 15:22 Uhr

da ist das ja alles gut gegangen...hoffen wir natürlich auch drauf, daß alles nur heiße Luft ist, aber ist schon wichtig zu wissen, was für Rechte und Pflichten man hat damit man eine Argumentationsgrundlage hat....

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Kündigung

Antwort von speedy am 10.11.2008, 15:41 Uhr

Hi,

eine Kündigung mit der Begründung Elternzeit ist niemals rechtens. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit kann der AG aber wieder kündigen wie jedem anderen Arbeitnehmer auch - mit den ganz normalen Fristen und Gründen.

Leider gilt dabei auch oft: wo ein Wille, da auch ein Weg, d.h. wenn der AG den MA loswerden will, dann findet sich bestimmt eine Begründung für eine unbedingt notwendige betriebliche Umstrukturierung...

Ein wenig abfedern kann man das, indem man z.B. das erste Jahr komplett Elternzeit nimmt und sofort mit ankündigt, das 2. Jahr z. B. im Rahmen der Elternteilzeit auf die max. möglichen 30h zu reduzieren (das 2. Jahr dann unter der Bedingung der Bewilligung der TZ). Dann haben im 2. Jahr beide Parteien die Möglichkeit, sich wieder aneinander zu gewöhnen - bei gleichzeitig fortbestehendem Kündigungsschutz, da auch Elternteilzeit= Elternzeit. Ggf. kann man dann dieses Modell auch noch im 3. Jahr fortsetzen (7 Wochen Ankündigungsfrist vor Antritt), danach wird dann auch kein AG einem guten MA mehr kündigen wollen.

Gruß, Speedy

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Re: Kündigung

Antwort von mai2978 am 10.11.2008, 19:22 Uhr

bei meinem Mann wurden die zwei Monaten nur akzeptiert, da er nicht in der Hochsasion in der Klinik die Elternzeit genommen hat! Der Chef fand es gut und ha es auch unterstützt!
Als Oberarzt kann er sich das leider nicht mehr leisten , wenn unser zweiter Zwerg sich irgendwann mal auf dem Weg kmachen sollte!

Bei Freunden von uns, war es ähnlich wie schon geschrieben!
"Sie brauchen nicht mehr wiederkommen!" Und das bei einem internationalen Betrieb, der sich international ausgezeichnet wurde als Familiefreundlich!

LG Frauke

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@patrisha

Antwort von magistra am 10.11.2008, 20:39 Uhr

ne, mit Begründung Elternzeit kann man tatsächlich niemanden kündigen, aber ist schon je eine Frau mit dieser Begründung gekündigt worden? Mein Mann hat die Kündigung akzeptiert unter der Bedingung, dass er ein sehr gutes Zeugnis bekommt, denn arbeiten wollte er in dem Laden dann auch nicht mehr (war ein recht kleines Büro, da sitzt man aufeinander)...

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Re: Erfahrung Väter in Elternzeit?

Antwort von desireekk am 10.11.2008, 20:59 Uhr

Ich hatte nie auch nur einen tag EZ
Mein Mann war insgesamt 5 Jahre in EZ und hat (meistens flexibel) in TZ gearbeitet.

Auch er war der erste (Mann) in dem Betrieb (200 Männer, ca. 5 Frauen) und der AG völlig überfordert :-)
So haben WIR gesagt wie es läuft.
Serin Chef watr gerade auch neu Vater und hat es zumindest toleriert.
Aber: als er VZ (TZ war 50%, teuil. sogar mehr!) wieder zurück kam, kamen so Sprüche wie "immerhin haben wir Ihnen die Elternzeit ermöglicht!"
Und seine neuer AL hat ihn gerne mal bei Aufträgen und Chancen übergangen.
Er ist dann u. a. deswegen dort weg.

ICH war Führungskraft im Außendiesnt bei einem versicherungsunternehmen.
Und ich sage noch heute: wenn man entsprechende Personalverantwortung hat, dann kann man nicht einfach "mal kurz" verschwinden und danach den alten Job zurück.
Ich finde, ich hätte niem,als sagen können:"OK, ich bin dann mal weg, aber so in 2-3 Jahren will ich meinen Job als Chef bitte wieder zurück!"
... zumal es bei mir nach der EZ keinen "gleichwertigen Arbeitsplatz" außer genau meinem gegeben hätte...
... also bin ich 2x nach 8 Wochen wieder ausgrückt, bewaffnet mit Milchpumpe und elektr. Kühlbox :-)

Ich rate Euch: schaut doch mal, was mit den anderen Kollegen wirklich passiert und macht ruhig jetzt schon im Vorfeld etwas "Front" gegen so eine Haltung des Chefs.
So wie ich verstehe ist das Kind ja noch länger nicht da...

Und: MUSSan denn zwingend nach der Geburt des Kindes Yuhause bleiben
Gibt es nicht alternative betreuungsformen

Viele Gruesse

Desiree

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dann wohl doch ich :(

Antwort von Patrisha am 11.11.2008, 8:00 Uhr

Wir wohnen hier auf dem Land und da nehmen auch die KITAs erst ab 1 Jahr....außerdem ist das bei uns nicht zu schaffen im ersten Jahr wenn nicht einer zuhause die Stellung hält, weil es schon unser 4. Kind ist.

Die Arbeit einfach wechseln klingt gerade heutzutage ziemlich blauäugig...natürlich hat mein Mann Angst für immer draußen zu sein.Und wir müssen das Haus abbezahlen.

Das das mit dem Kündigen so easy geht hätte ich nicht gedacht!
Klar, daß die einem das Leben schwer machen können, aber auch zum "normal" kündigen muss man doch triftige Gründe vorbringen und kann nicht einfach die Position neu besetzen.

Ich seh schon: ich werd zuhause bleiben müssen.Oder wir machen es auf die "harte Tour" und mein Mann kehrt erst mal in Teilzeit zurück, damit er unkündbar ist.

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Re: dann wohl doch ich :(

Antwort von Linda761 am 11.11.2008, 9:26 Uhr

Hallo,

ich finde es erschreckend, wie viele Männer und Frauen diese Rechtsverletzungen der Arbeitgeber hinnehmen.

Und Desiree: Doch, ich finde, Dein AG kann Dir Deine Stelle als Abteilungsleiterin frei halten oder Dir eine ähnliche anbieten. Er kann durchaus jemanden zum stellvertretenden Abteilungsleiter machen. Klar ist es nicht erstrebenswert, dass so ein Zustand 3 Jahre dauert. Als AG würde ich da auch von dem entsprechenden Mitarbeiter Kompromissbereitschaft erwarten (kurze Abwesenheit bzw. Teilzeit in der Elternzeit). Machbar ist das alles, man muss nur wollen.

Leider haben die Arbeitgeber offensichtlich wenig zu befürchten, weil kaum ein diskriminierter Mitarbeiter klagt. Und so lange sich da keine Arbeitnehmer ein Herz fassen, wird es immer weiter so laufen, dass Mann seine Karriere in keinem Fall unterbrechen kann. Und Frau nimmt es dann halt in Kauf, Einbußen hinnehmen zu müssen.

Ich finde so einen Wortbruch wie von Patrishas Mann ein Unding. Erst ein Kind machen mit dem Versprechen, dass er sich kümmert. Und dann einen Rückzieher machen, in dem Vertrauen darauf, dass sie es nicht drauf ankommen lässt und sich dann halt zwangsläufig selbst kümmert. Ich finde, er sollte versuchen, mit seinem Arbeitgeber zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, z.B. Teilzeit. Wenn das scheitert, dann sollte er dennoch Elternzeit nehmen und danach seinen Arbeitgeber verklagen, falls ihm gekündigt wird.

LG
Linda

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@Linda: kann man verklagen?

Antwort von Patrisha am 11.11.2008, 10:03 Uhr

Das ist ja meine grundsätzliche Frage hier!

Es geht ja auch nicht darum, ob mein Mann jetzt kneift, sondern um unsere Existenzgrundlage. Wenn er seinen Job verliert und keinen neuen findet, verlieren wir das Haus...wohingegen ich "nur" in den sauren Apfel beiße und nach dem Jahr Elternzeit wieder auf Kundensuche (bin Projektleiterin) gehen muss.

Meinem Mann war klar, daß es da Probleme geben wird, aber KANN man den Arbeitgeber verklagen, wenn die Position anderweitig vergeben wurde und es lapidar heißt "betriebsbedingte Kündigung"?
Ich dachte sowas geht nur, wenn der Job generell wegfällt, aber man darf den dann nicht neu besetzen...
Finde es irritierend, daß das hier gar nicht hinterfragt wird, sondern man einfach geht.
Ich selber bin damals zwar auch gegangen, aber habe vorher Rabbatz für 10 gemacht und Abfindung rausgeschlagen. In meinem Job kann man sich aber auch gut selbständig machen, wohingegen er als Einkäufer das nicht kann.

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Re: @Linda: kann man verklagen?

Antwort von Linda761 am 11.11.2008, 11:59 Uhr

Hallo Patrisha,

natürlich kann man klagen. Welche Erfolgsaussichten man hat, kann einem ein Fachanwalt sagen. Es hängt sicher von den genauen Gegebenheiten ab, ob ein Arbeitgeber die Neubesetzung als rechtens verkaufen kann oder nicht. Wenn er einen Mitarbeiter mit genau der gleichen Qualifikation einstellt, wird es vermutlich schwierig.

Zur Zeit läuft gerade die Klage einer Ex-Mitarbeiterin der R+V. Sie war direkt nach dem Mutterschutz zurückgekehrt (hatte das auch vorher angekündigt), das Unternehmen hatte ihre Stelle neu besetzt und ihr eine schlechtere gegeben und ihr alle möglichen Steine in den Weg gelegt. Ich bin gespannt wie das ausgeht.

Gruß
Linda

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Re: Erfahrung Väter in Elternzeit?

Antwort von Kleine Fee am 11.11.2008, 12:56 Uhr

Natürlich kann man sich rechtlichen Rat beim Fachanwalt holen und auch sonstige Interessenvertretungen (Betriebsrat usw.) nutzen.

Aus meiner Erfahrung steht aber am Ende jeder mit seiner individuellen Situation allein und muss eine Lösung finden.

Für uns heißt die Lösung: flexible Arbeitszeiten. Wir arbeiten beide Teilzeit. Die freigewordene Zeit ist unsere "Manövriermasse". Ich gehe extrem früh aus dem Haus, um am frühen Nachmittag die Kids von der Kita zu holen. Mein Mann hat "Frühschicht" zu Hause und bringt die Kids weg. Das läuft schon seit dem ersten Kind so nach dem Mutterschutz damals (Tagesmütter nehmen in der Regel auch jüngere Kinder als die Kitas). Wir arbeiten auch beide zur Abfederung von Arbeitsspitzen zu Hause am Abend/Wochenenden. Bei Selbstständigkeit müsste die flexible Zeiteinteilung doch auch möglich sein. Kann Dein Mann vielleicht auf Teilzeit gehen und die übrige Arbeit wird in der Abteilung verteilt? Ich kenne in meinem Umfeld zunehmend solche - manchmal sehr kreativen, aber praktikablen - Kombilösungen. Man muss sich nur oft von festgefahrenen Ansichten lösen und seinem Umfeld bei selbigen Ablösungsprozessen helfen. Mein Eindruck ist daher: wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Ich drücke Euch für das Finden einer guten Lösung fest die Daumen.

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Wille ist da!

Antwort von Patrisha am 11.11.2008, 13:06 Uhr

Ist alles wirklich schwierig...in der Firma meines Mannes sind die total unflexibel.
Auch mit Teilzeit: ein Kollege hatte nach der Scheidung die Kinder und wollte/musste deswegen weniger arbeiten.
Haben die direkt abgelehnt und weil es bei ihm nicht anders ging hat er gekündigt. Der hatte zwar keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit, aber Firma hat sich wirklich extrem quergestellt.

Hier haben KITAS und Hort übrigens nur bis 16:00 Uhr offen...von 18:00 Uhr kann man nur träumen! Man kann also aller-höchstens bis 15:30 arbeiten und selbst das ist knapp, wenn man in Hort UND KITA abholen muss.

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Nee Linda :-)

Antwort von desireekk am 11.11.2008, 16:54 Uhr

Meine Stelle gab es genau 1x in München, nämlich meine.
Die nächsten "gleichwertigen dann in Landshut, Nürnberg und Würzburg... alle schon Jahrelang besetzt...
Und mein vetrag lautete ausdrücklich für MÜNCHEN.

Im Außendienst geht das aber nicht nur nach Hierarchie, da ist man als Führungskraft Leithammel, Tonangeber, Koordinator, Coach, Beichtvater und Anpeitscher und und und.
Da kann ich nicht sagen: "So, Ihr findet mal den X oder Y genauso toll wie mich, identifiziert Euch mit dem und ich 3 Jahren bin ich dann wieder da!"

Das Problem ist, daß Du die Diskriminierungzu 99,9% nicht nachweisen kannst.
Solche Äußerungen fall wenn dann meist ohne Zeugen oder die evtl. Zeugen möchten Ihre Stelle beim AG behalten und werden sicher nicht die Klappe vor Gericht aufmachen... gegen den eigenen AG...

Aber einem stimmt: wenn man will geht vieles, auch als engagierte Führungskraft mit gerne 50 Std. in der Woche über ein Jahr zu stillen :-)

Eilige Grüße

Désirée

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Re: Erfahrung Väter in Elternzeit?

Antwort von Amelily am 11.11.2008, 19:27 Uhr

Hallo,

ja leider wird es immer noch als Realität verkauft, dass Frauen problemlos in Elternzeit gehen können und beim Mann nicht nur die Karriere beendet wird, sondern gleich der komplette Job auf dem Spiel steht.

Mein Mann ist auch gerade in Elternzeit. Er hat die Elternzeit erst 8 Wochen vor der Geburt unserer Tochter beantragt, damit er vor der Elternzeit nicht mehr gekündigt werden kann.

Natürlich waren die letzten 8 Wochen in der Firma ein Spießrutenlaufen, aber er hat hintenrum auch viele positive Reaktionen mitbekommen.

Ob er nach der Elternzeit gekündigt wird weiß ich nicht, aber sein Chef meinte zu ihm, dass er ihn ja schlecht kündigen könne, da der soziale Status (Betriebszugehörigkeit + verheiratet, zwei Kinder) auch zu berücksichtigen sei und er ihn daher wohl kaum loswerden würde (es gibt dort viele Junggesellen).

Er fängt ab dem 1.Geb. unserer Tochter mit 2 Tagen pro Woche wieder an dort zu arbeiten, ist aber weiter in Elternzeit.

Wie es sich dann weiter entwickelt werden wir sehen.

Ich sage aber auch ganz ehrlich dazu, dass wir nur so "mutig" sein können und es darauf ankommen lassen können, weil wir zur Not auch "nur" mit meinem Job über die Runden kommen.

Aber gib nicht sofort auf und vor allem mach es Deinem Mann nicht zu leicht. Er soll dazu stehen, was er versprochen hat und auch dafür kämpfen!


LG
Stephanie

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