Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von apolia am 04.05.2009, 21:52 Uhr

@vallie...zurück zur tafel

ja,die alten menschen treiben auch mir die tränen in die augen.wenn sie ins altenpflegeheim müssen,egal aus welchen gründen,müssen sie ihr hab und gut verkaufen,um sich das heim finanzieren zu können.
wenn es erschöpft ist,und die rente allein nicht ausreicht,gibt es sozialhilfe.ein taschengeld von 82 € (waren es damals) bleibt ihnen.davon müssen sie bus,arzt,zahnersatz,pflegeartikel,und alles was sie brauchen kaufen.
Ist das der dank,dass diese menschen deutschland wieder aufgebaut haben?kinder,männer und familie im krieg verloren hatten?
leider gibt es nicht mehr viele zeitzeugen,aber wenn diese erzählen,sehe ich meist die tränen,die sie unterdrücken..es ist schlimm..eine scheiß gesellschaft!
return to nature..der schwächere verliert.
wenn du keine 10€ hast,nimmt dich noch nicht mal mehr ein arzt auf.aus diesen gründen starb letztes jahr eine 22 j. junge mutter in meiner strasse .sie hatte die 10 € nicht,kein geld für medikamente.sie starb an lungenentzündung..ihr baby krabbelte um sie herum..2 tage lang..
wie wird es uns erst gehen...es macht mir angst.

 
12 Antworten:

Re: @vallie...zurück zur tafel

Antwort von kikipt am 04.05.2009, 22:02 Uhr

du hast so recht
ist aber nicht nur in d. so. leider
willst gar nicht wissen wie hier sozialheime aussehen.... oh gott

und das mit der jungen mutter, da stellen sich alle haare bei mir auf. wie hat das baby 2 tage ueberlebt?
oh gott sind das zustaende

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Re: @vallie...zurück zur tafel

Antwort von apolia am 04.05.2009, 22:10 Uhr

ich weiss es nicht..!aber es ist soo grausam.
ich habe selbst meine kleine maus,und wenn ich mir das vorstelle,bricht mir das herz..

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@apolia

Antwort von ferkelchen am 04.05.2009, 22:14 Uhr

da ist der Arzt aber eine Pfeife gewesen. er MUSS behandeln, auch ohne die 10 Euro, haben schliesslich den Eid des Hypokrates abgelegt

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Nun ja, das ist aber eher ein Problem des Kümmerns, als des fehlenden Geldes

Antwort von +emfut+ am 04.05.2009, 22:15 Uhr

Man bekommt ja eine Befreiung von der Zuzahlung, wenn man Hartz4 bekommt. Ich habe das und finde es schon praktisch: Keine Zuzahlung für Medis und keine Praxisgebühr.

Man muß sich halt drum kümmern, und das ist sicher nicht immer einfach. Aber wenn mein Leben davon abhänge, würde ich es wohl doch in Angriff nehmen.

Das ist nicht ein Armutsproblem, wenn jemand wegen der Praxisgebühr stirbt. Das ist ein Keiner-da-der-sich-kümmert-und-die-Person-selbst-ist-dazu-nicht-in-der-Lage-Problem. Auch schlimm, definitiv, aber anders schlimm.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Nun ja, das ist aber eher ein Problem des Kümmerns, als des fehlenden Geldes

Antwort von LoveMum am 04.05.2009, 22:26 Uhr

Elisabeth, WIE geht das??? Ich habe mich auch schon mal erkundigt und mir wurde gesagt, daß es keine Möglichkeit gibt, sich von der Praxisgebühr und den 1% Zuzahlung befreien zu lassen

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Re: Nun ja, das ist aber eher ein Problem des Kümmerns, als des fehlenden Geldes

Antwort von LoveMum am 04.05.2009, 22:45 Uhr

Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss zuzahlen - auch als Hartz-IV-Empfänger. Nur wenn diese Zuzahlungen eine bestimmte Grenze übersteigen, können sich Hilfebedürftige eine Befreiungsbescheinugung ausstellen lassen.

Wenn sich Hilfsbedürftige - wie andere Versicherte auch - wegen der Überschreitung der Zuzahlungsgrenze von ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung ausstellen lassen wollen, müssen sie einige Besonderheiten beachten. Zur Berechnung der Belastungsgrenze wird im Normalfall das Bruttoeinkommen aller familienversicherten Haushaltsmitglieder berücksichtigt, bei hilfebedürftigen Versicherten zählt jedoch nur der Regelsatz des Haushaltsvorstands. Die Belastungsgrenze beläuft sich auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Chronisch Kranke müssen bis zu ein Prozent ihres Jahreseinkommens zuzahlen.


Bei Hartz IV ist Grenze bei 82,38 Euro
Sobald beispielsweise ein Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) für Zuzahlungen 83,28 Euro (entsprechend zwei Prozent der jährlichen Regelleistung von 4167 Euro) ausgegeben hat, kann er sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Die Befreiung gilt für alle Haushaltsmitglieder, die in der Familienversicherung des Haushaltsvorstands sind, also insbesondere Ehegatten ohne versicherungspflichtiges Einkommen. Kinder sind bis zu ihrem 18. Lebensjahr ohnehin von der Zuzahlung befreit.

Damit eine Befreiung möglich ist, müssen Versicherte ihre Zuzahlungen belegen können. Dazu ist es wichtig, dass beim Kauf von Medikamenten in der Apotheke der Name des Käufers auf der Quittung steht. Übrigens muss die Krankenkasse während eines Jahres geleistete Zuzahlungen rückwirkend erstatten, wenn die Belastungsgrenze bereits überschritten wurde.
Eigenleistungen müssen angespart werden
Kosten für so genannte Heil- und Hilfsmittel, die über den von der Krankenkasse gezahlten Festbetrag hinaus gehen, zahlen auch ALG-II-Empfänger selbst. Wer eine Brille oder Kontaktlinsen benötigt, muss die Eigenbeteiligung aus dem Regelsatz ansparen. Eine Befreiung oberhalb einer Belastungsgrenze gibt es nicht. Eventuell besteht aber Anspruch auf ein Darlehen der Sozialbehörde.

Von Zuzahlungen zum Zahnersatz sind Hilfebedürftige im Gegensatz zu anderen gesetzlich Versicherten grundsätzlich befreit. Von dieser Regelung profitieren Empfänger von ALG II oder Sozialgeld, Bezieher von Leistungen der Grundsicherung sowie Schüler und Studenten mit BAföG.




Das habe ich gefunden und eben auch so mitgeteilt bekommen. Und Korrektur: Seit meiner Magen-OP (Zwerchfellbruch) zahle ich natürlich auch wieder 2% und nicht mehr 1%

Gute Nacht
Heike

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Re: @apolia

Antwort von apolia am 04.05.2009, 22:59 Uhr

ich denke mal eher,das sie anfangs nicht das geld hatte,und später zu schwach war.
ich war auch mal so krank,dass ich fast erstickt wäre.die situation erinnerte mich an die meinige.nur,dass ich chronisch krank bin,also 1%,beitragsbemessungsgrenze schon erreicht hatte,somit also befreit war.
damals lerne ich für mein leben..ich lernte meine wahren freunde kennen,und schätzen.
fremde menschen waren für mich da (erzieherin aus dem hort meiner tochter).wenn diese nicht gewesen wären..wäre ich niemals in die klinik gefahren,denn ich hatte niemanden für meine tochter.
der arzt sagte mir,dass ich zwei tage später erstickt wäre.(sarkoidose,granulome in ganzen berreich beider lungen,schwere entzündung). ich selbst hatte jede nacht mind.2 mal den notarzt da..aber das es so schlimm war,hatte ich nicht für möglich gehalten.es war mir eine lehre!!

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Die Befreiung von der Zuzahlung zu beantragen lohnt sich auch .....

Antwort von leaelk am 05.05.2009, 6:23 Uhr

....... für nicht Hartz IV Empfänger.
Gerade chronisch kranke Menschen, die knapp über der Hartz IV Grenze liegen haben ihren Zuzahlungsbereich manchmal auch schnell erreicht.

LG Kerstin

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Re: Doch, Love Mum,

Antwort von Anjaunddavid am 05.05.2009, 6:51 Uhr

lass dir mal von deiner KK einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zusenden.Die rechnen das genau mit deinem Einkommen gegen.
Ich hatte z.B. letztes Jahr einmalig 117 Euro zahlen müssen und war dann komplett von allem befreit.

Ein Versuch ists wert.

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Re: Doch, Love Mum,

Antwort von apolia am 05.05.2009, 7:19 Uhr

es lohnt sich bei chronischen erkrankungen, ja.(Zuzahlungen bei einem kind/harz 4 ca. 68€ an die kasse.
geht man selbst aber selten zum arzt,oder zahlt lediglich die quartalsgebühren, lohnt es sich natürlich nicht.die kinder sind ja bis zum vollendeten 18 lj befreit.
auch bei krankenhausaufenthalt,oder kur,ist das anteilige tagesgeld viel höher als der betrag um eine befreiung zu erlangen.

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die alten menschen

Antwort von vallie am 05.05.2009, 8:36 Uhr

vor allem die frauen, die klassischerweise zuhause waren, sind ja betroffen.
und es werden sicher immer mehr in der zukunft.
mir fällt es auch schwer, vorzusorgen, aber ich zwinge mich halt dazu, auf die seite zu legen, obwohl ich manchmal denke, alles zu verjuxen.

die gesellschaft würde ich nun nicht verantwortlich machen, es ist das system. war klar, daß es nicht ewig durchhalten KANN.
obwohl die angela versprich: die renten sind sicher.

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Re: Doch, Love Mum,

Antwort von LoveMum am 05.05.2009, 11:34 Uhr

Ich hatte es so verstanden daß Elisabeth GAR NICHTS zuzahlen muß

Wahrscheinlich sollte ich einfach mal besser lesen

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