Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 08.10.2013, 9:14 Uhr

@shinead

Trotzdem ist er derjenige, der für den Barunterhalt eurer Tochter aufkommen muss.

Ggf. würde ich einen Wechsel der Region in Betracht ziehen. Nicht (nur) wegen des Unterhalts, sondern wegen des persönlichen Fortkommens.
Zumindest würde ich einen Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes in Betracht ziehen. Arbeiten muss er häufiger, als er seine Tochter abholen muss. Die Rechnung ist einfach.

 
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