Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 14.04.2011, 16:17 Uhr

@kikipt

Kündigen kannst Du jederzeit;-) Doch die Fristen mußt Du schon beachten...außer bei einer fristlosen natürlich. Und 14 Tage sind da durchaus üblich. Oft sind es in den ersten 4 Wochen 2 Tage und dann mehr, aber es scheint ja hier auch explizit im Vertrag zu stehen.

Ja, umgekehrt hätte der AG die gleiche Frist einzuhalten.

lg heike

 
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