Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 11.11.2014, 10:59 Uhr

@jackiedesnoo - Sorry, das ist (teilw.) falsch

Das Jugendamt zieht das komplette Kindergeld vom Tabellenunterhalt ab (ich erhalte auch UHV), das ist richtig.

Der Kindsvater darf aber nur das halbe Kindergeld abziehen (92 EUR). Deswegen ist die folgende Rechnung korrekt:
317 - 92 = 225 EUR Barunterhalt bei einem Einkommen von 1100 - 1500 EUR des Unterhaltspflichtigen.

GLG
Boots

 
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