Geschrieben von shinead am 20.05.2016, 15:24 Uhr |
?
Wie kommst Du darauf, dass die nur schriftlich gemacht werden darf?
Man hat "nur" ein Beweisproblem, wenn man sich die Einwilligung nicht schriftlich geben lässt. Wenn es aber gar nicht zu einer Situation kommt, in der die Zustimmung bewiesen werden muss, ist eine mündliche Einverständniserklärung gültig.
- schweigepflicht - pauline-maus 20.05.16, 12:19
- Re: schweigepflicht - Holzkohle 20.05.16, 12:53
- Re: schweigepflicht - pauline-maus 20.05.16, 12:59
- Die Schweigepflichtenbindung darf nur schriftlich gemacht werden, und nur dann - Marianna81 20.05.16, 13:52
- ? - shinead 20.05.16, 15:24
- Re: schweigepflicht - Jugendamt - Garnele08 20.05.16, 16:08
- Re: schweigepflicht - Limayaya 20.05.16, 19:36
- Re: schweigepflicht - Holzkohle 20.05.16, 12:53
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