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Geschrieben von Topsie am 20.10.2008, 13:15 Uhr

zusammen ziehen

wer kann mir da weiter helfen?

mein partner und ich denken nun ans zusammen ziehen, was das bedeutet, wenn er eine mutter mit kind "nimmt", ist ihm bewusst.

derzeit sieht es finanzielle aber so aus, das da schulden sind und wir natürlich rechnen,. wie es finanzielle dann aussieht, ob wir es überhaupt schaffen zu "überleben", man muss ja rechnen und wenn nichts ist, kann man nichts rechnen ;)

wenn er bei uns einzieht, wie würde dann die miete verteilt werden?
muss er komplett zahlen (woran das zusammen ziehen scheitern würde, da es nicht geht finanzielle, er auch noch weiter vom arbeitsplatz wegwohnt und dazu käme, er bräuchte ein auto...was auch nicht drin ist.)
derzeit muss er ja bloss ein zimmre für sich zahlen, was geht!

oder wird nur sein teil berechnent, in diesem ersten jahr, was als uneheliches zusammen wohnen gilt? also wird die miete durch 3 geteilt und für mich und sohn bekomme ich das geld vom amt?

hoffe das ich bald eine zusage auf arbeit bekomme, habe auch was in aussicht...also es sieht gut aus und dann ändert sich ja einiges zum positiven!
nur wenn nicht, muss man ja auch wissen, wie was ist ect...

ich danke euch schonmal!

 
7 Antworten:

Re: zusammen ziehen

Antwort von mamafürvier am 20.10.2008, 13:22 Uhr

So weit ich weiß wird sein Gehalt komplett ins Einkommen eingerechnet, da ihr ja dann eine Bedarfsgemeinschaft seid. Das H4 würde also neu berechnet und eventuell eingestellt, wenn sein Gehalt reicht.
Ich weiß nicht, ob das erstmal nicht komplett angerechnet wird im 1.Jahr.

Wenn er ein Auto braucht aber keins hat... wie soll das gehen? Ihr könnt euch keins leisten, mit den Schulden wohl auch auf längere Sicht nicht. Will er etwa den Job schmeißen, nur das ihr zusammenziehen könnt?
Wie weit wohnt er jetzt weg?
U.U. würd ich das erstmal so lassen, denn die Zweisamkeit gestaltet sich nicht grad rosarot, wenn man große Geldsorgen hat.

lG Kerstin

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Re: zusammen ziehen

Antwort von Carina+Eve am 20.10.2008, 13:24 Uhr

hallo

du lebst vom amt hab ich das richtig verstanden?
dann wird sein gehalt mit angerechnet und ich meine wenn das dann für euch alle reichen sollte bekommst du keine unterstüzung mehr.
ich könntet dann natürlich wohngeld beantragen und kinderzuschlag und wenn du einen job hast,sieht auch alles schonmal wieder viel besser aus.
gruß carina

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Re: zusammen ziehen

Antwort von Topsie am 20.10.2008, 13:39 Uhr

ja, ich lebe vom amt derzeit, mit einem kind.

den job schmeissen will er auf keinen fall, er will ja in der zukunft für uns sorgen, so wie es die gesetzte vorschreiben, wenn man zusammen lebt und wie es jede familie tut, darüber ist er sich bewusst. zudem wollen wir irgendwann auch ein gemeinsames kind, also kommen wir nicht drum herrum, zusammen zu ziehen ;)
auch ev. eine gewisse zeit, bevor ein zweites kind unterwegs ist...

es wäre nur schlimm, wenn das alles am geld scheitert...:(

schulden hin oder her, das ist auf dem weg, das man da runterkommt.
wir dachten, wenn er hier einzieht, und er lediglich sein mietanteil zahlen muss, in dem ersten jahr, dann können wir mit dem anderen geld rechnen, was schuldentilgung angeht oder eben auch ein auto drin wäre, für den arbeitsweg (fahren tut er derzeit 5min.mit dem rad zur arbeit, von hier müsste er 30 min. mit dem auto fahren, bus ist zeitlich schlecht, weil morgens so früh keiner fährt von hier.)

muss er aber direkt für uns einstehen, (wenn er das geld hätte, wäre er dazu auch bereit, so ist es nicht...) aber derzeit hätte er so keine chance, sich ein auto zu nehmen oder andere dinge abbezahlen die an ihm hängen!
und somit keine chance auf zusammen ziehen...da beisst sich doch die katze in den schwanz...kann ja irgendwie auch nicht sein, oder?

haben ja auch alles ausgerechnet und zählt es schon vor dem jahr als gemeinschaft, hätten wir wirklich keine chance!

und das ist es was uns interessiert.
weil es gibt ja dieses eine jahr, in dem es nicht als ehelich gilt, erst ab einem jahr, aber wo liegt dann der unterschied, wenn von anfang an alles in einen topf geschmissen wird?
das verstehe ich nicht so ganz....

carina, ja das mit dem job, da sist grade meine hoffnung, dann gehts generelle bergauf!

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Re: zusammen ziehen

Antwort von mamafürvier am 20.10.2008, 13:45 Uhr

Es geht nicht um die Bezeichnung eheähnlich oder nicht aber jedes Einkommen im Haushalt wird angerechnet... also auch seins.
Ich befürchte, daß es so wie ihr gehofft hattet nicht gehen wird.
Vielleicht kannst du ja in seine Nähe ziehen, du bist wegen Job nicht gebunden und so wäre er nicht aufs Auto angewiesen und ihr könntet zusammen leben. Die Hartz-4-Berechnung bleibt zwar noch ungünstig für euch aber er braucht zumindest kein Auto... wie das gehen soll bei Schulden ist mir eh unklar.
lG Kerstin

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Re: zusammen ziehen

Antwort von Topsie am 20.10.2008, 14:01 Uhr

kerstin die idee ist schon nicht schlecht, wg zu ihm ziehen.
doch wir müssten uns dann ja eine gemeinsame wohnung nehmen, das kostet ja auch erstmal geld, wenn man pech hat und dann ist der gedanke, das ich diese ja schon habe...
auch bekomme ich hoffendlich die woche ne zusage wg arbeit, was wiederrum von mir nur 5 min. mit dem rad wäre.
dann ist da noch kindergarten von meinem sohn, findet man ja auch nicht so einfach einen platz.
zumal, sollte ein zweites kind unterwegs sein, man dann wieder anfängt, nach einer wohnug zu suchen, wo ein zimmer mehr ist (wobei das noch länger hin ist und mit 2 kindern reicht auch erstmal eine 3 zi. wohnung, aber eben nicht auf dauer), bis dahin sind die schulden auch kein thema mehr, gut es wird zwar noch abbezahlt, aber den schuldnern wird nun ratenzahlungen angeboten und so weiss man was man hat, was über bleibt im monat.

wenn das einkommen angerechnet wird, gehts aber in dem ersten jahr dann nur um die miete?
liegt da der unterschied? ich weiss ich stelle doofe fragen ;)
für mich und meinen sohn müsste er dann was ausserhalb der miete liegt, erst ab diesem einen jahr aufkommen?
oder eben ab dann, wo ein gemeinsames kind ins spiel kommt?
dann fällt für uns dann alles an harz weg?

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Re: zusammen ziehen

Antwort von mamafürvier am 20.10.2008, 14:09 Uhr

Ohne Gewähr aber so denke ichs zu wissen:

Sein Gehalt wird zu 100% ind Hartz4 eingerechnet, da ihr ab seinem Einzug eine Bedarfsgemeinschaft seid. Das wird bedeuten, daß du einiges weniger bekommst und unter Umständen gar nichts mehr.

Kannst du ja mal über den Daumen rechnen - google mal nach nem Hartz-4-Rechner.
Gib sein Gehalt mal ein, die Einnahmen wie Kindergeld usw. und die Miete natürlich und errechne ob ihr Anspruch hättet. Rechne aber mal ohne dein jetziges Hatz4 und dann bekommst du ja eine Differenz, ob und wieviel euch dann noch H4 zustehen würde.

lG Kerstin

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Re: zusammen ziehen

Antwort von Topsie am 20.10.2008, 14:14 Uhr

danke dir, das werde ich mal machen, mal sehen, was mir da angezeigt wird ;)
danke!

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