Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 28.04.2014, 13:09 Uhr

Wobei die Frage ja erst richtig interessant wird...

...wenn du für dein Kind nach der Geburt ebenfalls ALG2 beantragst, oder UHV, weil sich KV eigentlich auch kein zweites Kind bzw. Unterhalt dazu leisten kann....

 
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