Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 31.01.2013, 10:05 Uhr

Wo ist das Problem ?

Mal ehrlich ... Du mußt gerichtlich festgelegt, die Adresse mitteilen.

Check !

Also mach das ... Du bist aber nicht verpflichtet, ihm Umgang zu gewähren, mit ihm zu reden oder sonstwas.

Check !

Also teile ihm die Adresse in einem Schreiben mit und in diesem Schreiben auch gleich, dass ein Besuch wie angekündigt von Dir abgelehnt wird. Sofern er doch dort auftauchen sollte, wirst Du die Polizei informieren und ihn wegen Belästigung anzeigen.

Check !

Biete ihm außerdem an, dass ein Telefongespräch stattfinden kann (sofern gewünscht) und je nach Umgangsregelung und Deinem "Gutdünken", dass er nächstes Jahr am Geburtstag das Kind / die Kinder haben kann.

Von solchem Blödsinn a la "falsche Adresse geben" etc. halte ich gar nichts ... verhärtet nur die Front und bringt nichts auf lange Sicht.

Gruß

 
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