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Geschrieben von Mimo am 30.05.2012, 10:45 Uhr

Wieviel Besuchsrecht für KV?

Hallo an alle,

ich bin seit zwei Jahren vom Kindsvater getrennt und seit einem Jahr geschieden. Seine Bedingung war damals er möchte seine Kinder sehen wann immer er möchte und ich habe ihm da keine Steine in den Weg gelegt. Wir haben zwei Kinder von 6 und 10. Nur mittlerweile mischt er sich in alles ein. Wann ich mit dem ersten Kind zu lernen habe, warum ich nicht genug gelernt habe wenn sie eine drei schreibt, er macht mir nur vorwürfe. Er holt sie jedes WE ab und sieht sie teilweise auch unter der Woche ein bis zweimal.

Seit einem halben Jahr habe ich wieder einen Partner und wir könnten uns gut vorstellen zusammenzuziehen. Das könnte aber wegen seinem Beruf auch ca. 150 km weit weg sein. Die Kinder wären auch bereit. Nun hat er so einen Terror auf mich ausgeübt, denn ich würde ihm die Kinder nehmen ich habe ihm damals versprochen er könnte sie sehen sooft er möchte und nun würde ich die Kinder aus ihrer Umgebung reissen und sie ihm entziehen. Er würde mir alle Steine in den Weg legen. Vor meiner Tochter hat er geweint und sie war so verstört. Sie meinte zu mir, Mama ich möchte bei Dir bleiben und mir reichen auch die WE mit Papa, aber wenn ich ihm das sage dann denkt er ich liebe ihn nicht mehr. sie war so verzweifelt. Wie kann er ihr das antun. Seine neue Freundin hat meine Tochter gleich gefragt ob sie nicht doch lieber beim Papa bleiben möchte. Da hat sie so geweint und gefragt warum man ihr das antut, sie will sich nicht entscheiden. Sie will bei mir bleiben, aber sie liebt ihn doch genauso. Mein kleiner Sohn war einverstanden mit der Idee daß wir vielleicht irgendwann wegziehen. Aber nachdem er von ihm kam hat er nur noch geweint, "der Papa hat gesagt ich sehe ihn dann nie mehr". Ich musste ihn erst beruhigen und ihm erklären daß er in dann noch genauso sehen kann.

Mittlerweile belastet dieses Thema alle. Er ruft auch jeden Tag abends an und spricht lange mit den Kindern. Ja ich habe ihm versprochen er kann sie jederzeit sehen, sie lieben ihn ja auch aber mir wird das alles zuviel. Seine ständige Kontrolle ob ich sie schon abgefragt habe?, wenn nein warum nicht? ob mir die schulische Bildung total egal ist???? und so weiter und so fort?

Habt ihr da Erfahrungen???

liebe Grüße

Mimo

 
73 Antworten:

Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von fille am 30.05.2012, 11:02 Uhr

Solche Einmischung könnte man aber auch als Sorge des Vaters sehe? Aber du solltest da Grenzen setzen, wenn dir das zu viel ist. Und wenn der Vater die Kinder so oft sieht, dann kann er sich ja auch drum kümmern?

Was deinen möglichen Umzug angeht: es ist ja klar, dass er die Kinder dann nicht mehr so oft sehen kann - das fände ich nicht gut. Ich kann verstehen, dass ein Vater da versucht, der Mutter "Steine in den Weg zu legen". Würdest du das umgekehrt wollen?
Und was heißt: die Kinder wären auch bereit? Solche Entscheidung kann man meist nicht den Kindern zur Wahl lassen. Was sollen sie sagen?

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von MamavonLucas am 30.05.2012, 11:06 Uhr

Ich hab da keine Erfahrung kann dich und ihn aber verstehen.
Aber ich muss sagen auch du hast dein Leben einen neuen Partner und Dinge ändern sich.
Und da stellt sich mir die Frage was ist dein Versprechen von einst noch wert?Also nicht im Sinne das du es nicht auch so gemeint hast bzw meinst aber was ist mit dir?Willst du deswegen alles aufgeben nur weil du ihm das einst unter anderen Voraussetzungen versprochen hast?
Sicher nicht.
Also mach das für dich richtige.
Das sie so tollen Kontakt haben ist ja schön aber die neue Situation verlangt das ihr beide eine neue Regelung findet.
Was das einmischen angeht so würde ich darüber gar nicht streiten.Wenn er meint die Kinder müssten dies oder das tun,z.b mehr lernen kann er das ja auch gerne tun.Er sieht sie ja oft genug.
Vor allem solltest du ihm mal klar machen das er diesen Druck von den Kindern nehmen soll.Er kann doch unmöglich hingehen und dieses Gefühlschaos auslösen und beide,vor allem deine Tochter, in eine solche Krise stürzen.
Das ist etwas was ihr beide zu klären habt ohne das die Kinder damit belastet werden.Da sollte er lieber sagen:Mama und Papa finden eine Lösung und die wird uns allen gut tun.
Wünsche euch alles Gute
MamavonLucas

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von shinead am 30.05.2012, 11:06 Uhr

Böser KV. Der hängt doch tatsächlich selbst nach der Scheidung an seinen Kindern und will nicht, dass sie 150 km weit weg ziehen... *ironieoff*

Ganz klar: Du darfst überall hinziehen. Wenn die Kinder allerdings 150km weit weg ziehen sollen, dann brauchst du die Zustimmung des KV (oder bist, nach einer entsprechenden Klage des KVs Deinen Teil des Aufenthaltsbestimmungsrechts ganz schnell los!)

Dein Ex ist im Recht.

Und das er bei der Vorstellung auf einen Schlag so weit weg von den Kindern zu sein, die er derzeit wirklich oft sieht. Das kann ich verstehen. Da darf Mann auch mal weinen. Auch vor den Kindern!

Stell Dir mal die umgekehrte Situation vor. Deine Kinder ziehen mit Deinem Ex 150km weit weg. Damit fallen die Besuche unter der Woche schon mal weg und am Wochenende fehlen locker 3 Stunden, die die Kinder dann im Auto verbringen.

Deine neue Liebe in Ehren. Es ist toll, dass Du wieder glücklich bist. Das darf aber nicht zu Lasten des Vaters (und der Kinder) gehen.

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Nachtrag:

Antwort von shinead am 30.05.2012, 11:10 Uhr

Bezüglich des Lernens: Lass ihn mit den Kiddies lernen, wenn er sich beschwert.

Bezüglich der Einmischung: das nennt sich gemeinsames Sorgerecht. Er hat bezüglich der Erziehung die gleichen Rechte wie Du!

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Provokativ: Warum ziehen drei für einen um?

Antwort von shortie am 30.05.2012, 11:15 Uhr

Komisch, dass Eltern mit Kindern gerne umziehen!

Ich musste einmal meine Kinder aus einem nicht selbst gewählten Grund aus ihrem Umfeld reißen.
Das war nicht gut!

Warum ziehen nicht Alleinstehende zu ihren Partnern mit Kind(ern)???

Es gibt auch anderswo noch Jobs!

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von mf4 am 30.05.2012, 11:22 Uhr

Ich würde nie für einen Mann (und nach den paar Monaten schon gar nicht) 150km wegziehen und den bisher gewohnten Umgang so erschweren.

Offenbar spiele beide neue Partner eine so große Rolle, dass ihr das aus den Augen verliert, was das beste für die Kinder wäre.

Seine penetrante Einmischung in alles würde mir auch auf den Zünder gehen aber in den anderen Punkten nehm ich euch nichts.

Nach nur 1/2 Jahr mit dem neuen Mann sollen Kinder entscheiden, ob sie wegen und mit ihm wegziehen wollen. Die neue des Ex mischt auch noch mit. Das finde ich ziemlich heftig.

Die Nummer des weinenden Vaters, der seine Kinder niiiiiie mehr sehen kann kenne ich zur Genüge. Kannst du deinem ex anbieten die Kinder oft 150km zu ihm zu bringen und zu holen? Ich wette mal... nicht.

Wäre ich ein Umgangs-Elternteil wäre ich auch nicht mehr nett, wenn der Umgang von x mal pro Woche auf ein Bruchteils geschrumpft würde wegen eines neuen Partners. Ich denke vor dem neuen Mann fandest du den häufigen Umgang toll.

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Re: Provokativ: Warum ziehen drei für einen um?

Antwort von MamavonLucas am 30.05.2012, 11:25 Uhr

Was das mit dem Umzug angeht so muss ich mich den anderen anschliessen.
Gut in unserem Fall ist mein Noch Mann 250 km weit weg gezogen aber das war ja seine Entscheidung.
Ich hatte auch einen anderen Mann kennengelernt der in der Nähe meines Noch Mannes wohnt und ich echt überlegt habe in diese Richtung zu ziehen.Aber die Tatsache das mein Sohn gerade eingeschult wurde und eh schon in eine fremde Klasse kam und sich da erstmal anpassen musste und ich ihm nicht erneut sowas zumuten wollte lies mich hierbleiben.
Wenn dein neuer Freund also kinderlos ist dann sollte auch das in die Wahl des Wohnortes einbezogen werden....
Alles Gute MamavonLucas

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von Holzkohle am 30.05.2012, 11:26 Uhr

nach einem halben Jahr würde ich über ein Zusammenziehen und dann noch in einer anderen Stadt und weg vom Papa, der sich ja kümmert, gar nicht nachdenken.
Und wenn mich nicht alles täuscht, dann geht doch ein Wegziehen auch so einfach nicht...

Ist denn Dein neuer Partner beruflich flexibel, kann er nicht bei Euch in der Nähe eher was anfangen als Ihr bei ihm? Was arbeitest Du?

Wenn der KV Deine Lernmethoden anzweifelt, dann kannst Du ihm ja anbieten, selbst mit den Kindern zu lernen. Aber um ehrlich zu sein, über eine Drei haben sich sicherlich auch schon Mütter aufgeregt und täten es im umgekehrten Falle, wenn das Kind beim KV wohnen würde... Und warum fragst Du Deine Kinder nicht ab, ist die Frage so unberechtigt?

Vielleicht kannst Du den KV auch dazu bewegen, nicht gerade vor den Kindern zu weinen und solche Aussagen wie "ich sehe Euch (die Kinder) NIE MEHR" sind einfach kindisch und total unangebracht - und hier in meinen Augen berechnend. Noch ist noch gar nichts ausgemacht oder steht schon ein Umzugstermin?

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frage ich mich auch

Antwort von mf4 am 30.05.2012, 11:32 Uhr

Für mich steht fest, das ich für keinen weg ziehe... wenn einer mit mir/uns leben wollen würde müßte er her kommen oder weg bleiben.
Ich würde mich nicht einmal mit einem einlassen, der ein Haus hat... dann käme nur wegziehen für uns in Frage, wenn es was festes sein soll... nee danke.

Ich habe nicht vor ein drittes Mal nach einer Trennung vor dem Nichts mit den Kindern zu stehen, weil ich für ihn alles aufgeben müßte.

... so Gedanken nach 1/2 Jahr und die Kinder schon mit reinzuziehen, sie entscheiden zu lassen

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von mama.frosch am 30.05.2012, 11:33 Uhr

du kannst doch die kinder beim vater lassen und machst die wochenendmama?
wenn du das vom vater verlangst (erinnert mich irgendwie an den froschkönig... ja ich hab es versprochen, ABER...), dann müsstest du ja auch dazu bereit sein.

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glaubst du dir das eigentlich selber??

Antwort von Milia80 am 30.05.2012, 13:06 Uhr

dass die Kidner den Vater genauso sehen können wie jetzt?

Wie soll das gehen? 150 km sind etwa 1,5 Stunden Autofahrt ppro Strecke je nachdem wohin, die DEINE Kinder bewältigen müssen.

Denkst du dabei auch an was anderes ausser an dich und deine neue "liebe"?.

Ich kann den Vater verstehen und sicher fandest du es auch nciht schlecht "etwas Zeit für dich" zu haben.

Jetzt wird alles umgeworfen für jemand neuen?
Bis jetzt hat es alles geklappt jetzt dann nicht mehr?

Wenn du zu wenig lernst soll er es tun, mach feste Tage aus wann er sie holt.
Allerdings würde ich mich dann nicht wundern wenn du ihn mal brauchst wenn er dann querschießt.

Das einmischen würde mich auch nerven, aber deine Pläne finde ich egoistisch

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von fsw am 30.05.2012, 13:19 Uhr

Komisch,dass die Kinder JEDES WE beim Papa sind.Da steht doch eher die Option,Kinder bleiben beim Papa.Scheinbar hat er sie viel öfter und länger,als die Mama.

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von bobfahrer am 30.05.2012, 13:27 Uhr

Also meine Kinder würden sicher auch keine 150km von mir wegziehen, darauf kannst du dich verlassen. Was nicht bedeutet das DU nicht wegziehen darfst, ohne Kinder halt.

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von Mimo am 30.05.2012, 13:44 Uhr

Wow, hätte nicht gedacht, daß ich hier fast gesteinigt werde. Also erstens, er ist selbst geschieden und hat zwei Kinder. Er weiss also wie es ist. Dann nein beruflich hätte er halt zwei Angebote die ihn eben nicht erlauben zu entscheiden. Sonst wäre es gar nicht zur Debatte gestanden.

Das mit dem Lernen ist so zu verstehen. Meine Tochter ist den ganzen Tag bis 15.30 in einer Ganztagesschule. Das heisst sie hat Unterricht bis eben 15.30 und seine Meinung dazu ist sie soll sich sofort danach hinsetzen und noch jeden Tag eine Stunde lernen. Meine Meinung ist dazu nein. Denn sie ist den ganzen Tag am lernen und braucht irgendwann Pause. Sie ist eben auch nicht schlecht in der Schule, schreibt viele 2en und es gibt halt auch mal dreien oder Vieren. Aber selten. Er lernt ja auch mit ihr. Aber er meinte würde ich mehr machen dann müsste er das nicht. Ich bin aber anderer Meinung. Sie ist 5. Klässlerin und muss lernen selbst zu lernen was sie auch macht. Und da er so Druck ausübt und meine Tochter total unglücklich ist werde ich den Teufel tun und auch noch üben. Sie sieht ja nichts anderes mehr als lernen. WEiterhin habe ich noch zwei andere Kinder aus erster Ehe.

Diese ganze Umzugsidee steht noch in den Sternen aber ich wollte eben vorher wissen wie die Kinder dazu stehen ob sie es sich vorstellen können, was spricht denn dagegen? Nur deshalb habe ich es langsam angesprochen. Ich richte mich da nach meinen Kindern. Und ganz ehrlich soll ich jetzt mein Lebtag in seiner Nähe wohnen nur daß er ständig die Kinder sehen kann?

Und ja ich würde ihm entgegenkommen und sie ihm auf halber Strecke bringen. Jeder muss Kompromisse eingehen. Aber meine Ehe mit ihm war schrecklich, er hat mich belogen, betrogen und ect. und das weiss er. Jetzt habe ich einen Partner der wirklich sehr liebevoll und verständnisvoll ist und man macht sich halt seine Gedanken.

LG Mimo

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von mama.frosch am 30.05.2012, 13:53 Uhr

die beziehung wie sie zwischen euch als paar lief hat doch nichts mit den kindern zu tun. so wie du schreibst hab ich den eindruck, du denkst es wäre goodwill wenn dein ex die kinder sehen darf und "so oft". er hat aber genauso das recht darauf wie du. kinder in dem alter zu fragen zu wem sie wollen finde ich geht so nicht, udn was sollen sie auch sagen ? nee mama, ich will lieber zu papa? das würde kein kind bringen in der situation.

"Nur deshalb habe ich es langsam angesprochen. Ich richte mich da nach meinen Kindern. Und ganz ehrlich soll ich jetzt mein Lebtag in seiner Nähe wohnen nur daß er ständig die Kinder sehen kann?" -- damit übergibst du die verantwortung an deine kinder, aber es ist deine verantwortung und deine entscheidung. und ja, zumindest bis die kinder halbwegs erwachsen sind wirst du wohl so wohnen müssen dass der gewohnte umgang beibehalten werden muss - oder eben damit rechnen, dass die kinder in der gewohnten umgebung bleiben.

bei den geschilderten umgangszeiten und dem väterlichen interesse und kümmern gibt es keinen grund warum du einfach mit den kindern wegziehen könntest nur weil du da jetzt lust drauf hast und dich nicht merh an dein versprechen halten willst. was übrigens ein versprechen war, dein ex darüber hinaus aber auch einfach das RECHT hat. warum sollte dein lebenskonzept mit den kindern über seinem stehen?

was ist denn der kompromiss für dich? dass du mit den kindern 150km weit wegziehst, der umgang drastisch reduziert wird, alltagsgeschehen für deinen ex mit den kindern garnicth mehr möglich ist - das sind seine einschränkungen und dein entgegenkommen ist, 75km auto zu fahren?

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von Milia80 am 30.05.2012, 13:55 Uhr

damit ER die Kinder sehen kann?
Was ist mit den Kidnern die sehen ihren Vater seltener und die müssen die Strecke bewältigen.

Was ist mit dem Vater der anderen?

Du kannst doch die Kinder das nicht fragen wenn es ja nurmal so ne idee sit, finde ich vollkommen unverständlich, klar sagen sie ja weil sie es dir recht machn wollen, aber ob sie gerne die Umgebung,Papa,Freunde,Schule evtl.Großeltern aufgebén wollen??

Das lernen sehe ich genauso, wenn die Noten eh stimmen hat er halt Pech

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von fsw am 30.05.2012, 14:00 Uhr

Trotz allem solltest du lernen,nicht mehr so abhängig von ihm zu sein!Er hat dir nichts vorzuschreiben.Du hast DEIN Leben.Lass ihn spüren,dass er keine Macht mehr über dich hat!Es hört sich so an.

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Re: @Mimo

Antwort von montpelle am 30.05.2012, 14:13 Uhr

"Aber meine Ehe mit ihm war schrecklich, er hat mich belogen, betrogen"

Was hat das mit seiner Vaterrolle zu tun ?



"Und ganz ehrlich soll ich jetzt mein Lebtag in seiner Nähe wohnen nur daß er ständig die Kinder sehen kann?"

Es geht um eure Kinder und nicht um dich.

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Re: Ach was, niemand will

Antwort von fille am 30.05.2012, 14:24 Uhr

dich steinigen , aber es liest sich halt sehr einseitig und für die Kinder ist es doch mit Sicherheit nicht toll, wenn der Kontakt zum Vater weniger wird? Grade im Alter deiner Kinder ist es doch gut, wenn der Vater im Alltag präsent sein kann und nicht nur ein Wochenend-Besuchsvater sein muss.

Ich versuche mir in solchen Situationen immer vorzustellen, wie es wäre, wenn ich an der Stelle des Vaters wäre. Ich würde meine Kinder auch nicht nur am Wochenende sehen wollen. Das würde ich auch dem Ex-Partner zugestehen.

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von shinead am 30.05.2012, 14:40 Uhr

>>"Und ganz ehrlich soll ich jetzt mein Lebtag in seiner Nähe wohnen nur daß er ständig die Kinder sehen kann?"

So sieht das Gesetz es vor.

Du hättest folgende Optionen:

Der KV stimmt dem Umzug zu. Alles ist gut und Du ziehst 150km weit weg (wirst aber im Gegenzug ALLE Kosten des Umgangs tragen müssen).

Der KV stimmt dem Umzug nicht zu. Du ziehst trotzdem um. Dein Ex geht vor Gericht und verklagt Dich. Die Richter werden ihm zustimmen und Du wirst das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Deine Kinder verlieren, da der KV die Kontinuität (gleiche Umgebung, gleiche Schule) besser herstellen kann.

Du kannst dich auf den Kopf stellen. Du kannst nicht mit den Kindern umziehen. Du alleine - keine Frage. Du darfst hinziehen, wohin Du möchtest. Auch ohne Einwilligung des KV. Aber er hat die gleichen Rechte an den Kindern wie Du. Sie leben zwar bei Dir, aber er kümmert sich um sie und sieht sie sehr oft.
Kein Richter der Welt wird einsehen, warum Du umziehen musstest.

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von celeste am 30.05.2012, 15:11 Uhr

Hallo,
meine Situation ist in manchen Teilen ähnlich. Habe einen Kindspapa, der sich kümmert (besonders, wenn ich arbeite - bin Flugbegleiterin- nimmt er die kids). Mein Freund wohnt 150 km entfernt und hätte es gerne gesehen, dass ich mit den kids zu ihm ziehe. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich ein für alle mal dagegen entschieden. Zum Wohl der Kinder. Ich mag sie nicht aus ihrem Umfeld reissen und hinnehmen, dass sie ihren Papa viel seltener sehen können.
Mein Freund ist Hubschrauberpilot und kann auch nicht einfach zu uns ziehen. Mein Fazit: Mir werden auch weiterhin eine Fernbeziehung führen und wenn das nicht mehr gehen sollte, dann bin ich eben wieder single. In 15 Jahren sind die Lütten erwachsen und dann kann ich ja machen, wonach mir der Sinn steht.
Für mich ist das die richtige Lösung. Viel Glück, dass du die richtige für dich findest!
Nadja

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von Mogli18 am 30.05.2012, 15:38 Uhr

Bei einem Vater, der so in den Alltag der Kinder eingebunden ist, würde ich nicht ansatzweise über einen Umzug nachdenken.

Sicherlich ist das für eine neue Partnerschaft dann traurig und ungünstig, aber das weiß man in dem Moment, in dem man sich fürs erste Kind entscheidet, dass man ab jetzt zusammen ! Eltern ist.

Du alleine kannst hinziehen wohin Du willst, aber als Teil eines Elternpaares eben nicht mit den Kindern ohne seine Zustimmung !

Da sie den Vater ja recht oft sehen ist es doch eine gute Überlegung, dass sie bei ihm bleiben.

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von chartinael am 30.05.2012, 16:18 Uhr

Hm,

ist halt alles nicht so einfach - wie machst Du das denn mit dem Vater der anderen Kinder?

Ich find 150 km jetzt ja nicht so wahnsinnig viel und würde auch ohne Rücksicht auf Verluste umziehen - ach, was sag ich, bin ich ja. Ich hab mich ja schließlich auch von dem Vater der Großen getrennt, weil ich eben nicht möchte, daß er als primäre Bezugsperson für die Große in Frage kommt. Herrje, bloß nicht. Möglicherweise könnt ihr ja den Radius verringern, in dem Du und Dein Partner Euch eine Bleibe auf halber Strecke sucht.

Jedenfalls, ich sehe auch nicht ein, daß ich mir von einem Ex den weiteren Verlauf meines Lebens diktieren zu lassen hab. Nur weil man ein gemeinsames Kind hat, heißt das noch lange nicht, daß man für die nächsten 18 Jahre aneinander gefesselt ist. Wenn man das so auslegt, echt man, dann bekäme ich keine weiteren Kinder oder laß mich nur von Leuten begatten, die ich nie wieder seh.

Und ich hab das auch mit dem Kind besprochen, also den Umzug. Auch mein Partner hat gefragt, denn für ihn wäre ein Zuzug nicht in Fragen gekommen, wenn das Kind nicht überzeugt davon gewesen wäre.

Im allgemeinen würde ich aber auch dafür plädieren, nicht wegen eines anderen Partner mit Kindern in eine andere Stadt zu ziehen. Klappts nämlich nicht, stehste da ohne alles. Nicht gut für Dich, nicht gut für die Kindern und die Exen lachen sich ins Fäustchen ala ätschebätsch.

Ich war mir sicher und bin es immer noch und ich hatte nur ein Kind eines anderen. Hätte ich mehr Kinder von mehr Vätern gehabt, die es zu koordinieren gilt, hätte eher der Mann zu mir ziehen müssen oder so ... hat der noch Kinder, wird's noch 3mal so kompliziert.

Raten kann man dir also herzlich wenig außer ihm klipp und klar zu sagen, daß dein versprechen zwar noch gilt, aber eben in verändertem ausmaß. Warum Deine Kinder übrigens jedes WE bei dem Kerl sind, der Dich so hintergangen hat, ist mir unklar. Da würde mir ja was fehlen. Ich mag schließlich auch die freie Zeit mit meinen Süßen verbringen. Reduzier jetzt schon mal den Umgang und grenz Dich ab.

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charti-den Umgang begrenzen und damit die Kinder treffen?

Antwort von Milia80 am 30.05.2012, 16:28 Uhr

was für eine Logik steckt denn da hinter?

Er st genauso Vater wie sie Mutter.

In wie weit hintergangen wissen wir nicht(und warum sollen die Kinder den Vater dann nicht so oft sehen??), sie waren ja wohl doch einige Jährchen zusammen.

Mir kommt das alles so vor dass eben jetzt der neue da ist und dann wird alles schlecht.

Eltern-und Paarebene, warum sollen die Kinder auf Papa verzichten weil MAMA nen neuen Kerl hat.

Also stehst du an erster Stelle,die Kinder verlieren neben Papa auch noch einiges mehr und gewinnen eine gute Zeit Auto-oder Bahnfahrt, das ist lohnenswert,sicher

Bei einem Vater der sich nicht kümmert (oder kaum) sehe ich das ja ein aber jemand der seit Trennung so oft die Kinder sieht?
Wenn ich mir vorstelle die Kinder sind plötzlich so weit weg von mir?

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@chartinael

Antwort von shinead am 30.05.2012, 16:33 Uhr

Das ist nicht Dein ernst, oder?

Wenn ich soetwas lese, dann kommt mir die Galle hoch!

Die Kinder sind doch nicht nur die Kinder der Mutter! Der KV hat die gleichen Rechte! Hast Du das nicht verstanden?

Ohne Rücksicht auf Verluste umziehen?
Kannst Du ja - eben ohne Kinder.

Manchmal wünsche ich Vätern bessere Anwälte...

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... Umgang begrenzen und damit die Kinder treffen? Ja, so ist sie halt....

Antwort von bobfahrer am 30.05.2012, 16:43 Uhr

Auf den Beitrag von Chartinell hab ich gewartet, aber zum Glück wissen ja die meisten hier das "Charti" jetzt intellektuell nicht unbedingt in der Lage ist so ein "Problem" kausal zu erfassen.



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Hier unterschreib ich. owt

Antwort von Petra28 am 30.05.2012, 17:36 Uhr

...

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Hier unterschreib ich aber NICHT.

Antwort von Petra28 am 30.05.2012, 17:44 Uhr

Bezüglich des Lernens - ja, das darf er an seinen Umgangstagen gern tun.

Bezüglich der Einmischen - nein, er darf sich nicht einmischen, wie Du den Alltag mit den Kindern gestaltest, auch bei gemeinsamem Sorgerecht nicht. Es sei denn, es besteht wirklich Anlass zur Sorge. Eine 3 ist sicher kein solcher Anlass. Ich spreche aus Erfahrung - in meinem Fall gab es diesbezüglich eine klare Ansage vom Jugendamt an den Vater meiner Kinder (wobei das nichts gebracht hat, aber mein Ex ist auch sehr "speziell".)

UND ich persönlich finde, dass eine Umgangsregelung her sollte, die zumindest ein verlässliches Gerüst an Umgangstagen beinhaltet. Das kann ruhig im gleichen Umfang wie jetzt sein (es sei denn, Du möchtest auch mal ein Wochenende mit Deinen Kindern verbringen), aber es sollte nicht so sein, dass die Kinder auf Abruf zu stehen haben, während der Vater nach dem Lustprinzip handelt. Auch eine Mutter hat ein Recht auf ein planbares Leben.

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smile :) - ...Charti krepiert wenigstens nicht aus lauter Selbstaufgabe an Krebs....

Antwort von 3_wilde_Räuber am 30.05.2012, 18:12 Uhr

tssss ;)
Bei all den Beiträgen fand ich ihren Beitrag mal erfrischend anders und ehrlich.

Kein Mann würde groß rumdiskutieren, ob er wegzieht und wie weit und für wen - Männer tun das einfach und all ihre Mannsgenossen halten trotzdem zu ihnen....
Männer gehen für Geliebte weit mehr Kilometer und wenn Ihnen etwas nicht in den Kram paßt, dann stehen ihre geliebten Kinder schnell mal hinten an...

Aber eine Frau??????
Die muß:
Sich zurücknehmen, sich hinbiegen, verbiegen, sich selber aufgeben... für andere und besonders die Kinder...
Das nennt sich heute Emanzipation ;)

Ich war sprachlos angesichts der ganzen Moralbeiträge.
Meine Kollegin meinte nur: "das glauben die sich doch selber nicht"

Eine Mutter hat ein Recht darauf glücklich zu leben - das kommt übrigens auch ihren Kindern absolut zugute!.

Und fairneß kann frau dann trotzdem noch leben. Da muß niemand mit dem Kopf durch die Wand. Da gibt es immer Mittelwege und sowohl die urspüngliche Schreiberin, als auch Charti schreiben (überwiegend) besonnen und vor allem rücksichtsvoll.


Es gibt immer mal Lebenssituationen, in denen Bewegung allemal besser ist, als Stillstand.
Wenn das hier niemand kennt, dann frage ich mich ernsthaft, ob ihr Stillsteher Lebensziele, Wünsche, Träume, Ziele habt!?
- Abseits von ehrenamtlichen Schultätigkeiten, Ausdauerjobs, Wohnarrangements und Co...

Schade nur, daß hauptsächlich Männer begriffen haben wie hoch das Gut und Recht der Bewegung ist.
Deswegen kommen sie wohl deutlich weiter im Leben *seufz*

Also Fazit:
Fairneß für alle - also auch für eine Frau.

Kopfschüttelnde Grüße
Svenja

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Svenja....

Antwort von Milia80 am 30.05.2012, 18:28 Uhr

würdest du so reden wenn dein Mann sich deine beschrieben Freiheit nimmt und mit euren gemeinsamen Kindern 300km weit weg zieht?

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Re: Milia80

Antwort von bleibcoolMama am 30.05.2012, 18:35 Uhr

Es geht nicht um 300 sondern um 150 km!


Liebe Grüße,
bcMama

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bc mama ich weiß aber die freiheit hat man doch

Antwort von Milia80 am 30.05.2012, 18:39 Uhr

siehe post vorher. ist ja mal egal ob 150, 300 oder 1000, männer haben die freiheit und frauen auch.

ich frage mich dann nur wie man es sieht wenn vater mit kindern so weit weg zieht.

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bc mama ich weiß aber die freiheit hat man doch

Antwort von Milia80 am 30.05.2012, 18:39 Uhr

siehe post vorher. ist ja mal egal ob 150, 300 oder 1000, männer haben die freiheit und frauen auch.

ich frage mich dann nur wie man es sieht wenn vater mit kindern so weit weg zieht.

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und was ist an dem beitrag rücksichtsvoll den kontakt zu reduzieren??

Antwort von Milia80 am 30.05.2012, 18:41 Uhr

ich sehe in dem beitrag nichts besonnenes und rücksichtsvolles.

ach ja im übrigen kenne ich eine frau die sich die freiheit nahm wegzuziehen mit kind, und das "nur" 50 km, rate mal bei wem jetzt das kind lebt, gewohntes umfeld usw. , na?

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3 wilde

Antwort von bobfahrer am 30.05.2012, 18:51 Uhr

...also ich weis ja nicht was du für Menschen kennst, das ist evtl in deinem Umfeld so, aber jedenfalls nicht normal..., zudem ist es auch von Fall zu Fall verschieden... -> tztz

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Re: Milia80

Antwort von bleibcoolMama am 30.05.2012, 18:59 Uhr

Der Ausgangsposterin ging es aber erst mal nur um 150 km und es sieht auch so aus, als ob sie hier noch Argumente für und wider sammelt um besser entscheiden zu können.

Die Entfernungen, die chartinael da in den Raum geworfen hat, stehen hier gar nicht zur Diskussion. Ja, es gibt Elternteile (hauptsächlich sind es nun mal Väter) die so weit weg ziehen und ich fürchte, sie hat recht damit wenn sie behauptet, dass die Herren sich da wesentlich weniger Gedanken um die Kinder machen. Schade nur, dass die Diskussion durch solche Beiträge noch unsachlicher wird, weil sich da Fakten in den Vordergrund schieben, die mit dem AP nichts mehr zu tun haben, aber dennoch der Schreiberin desselben unterstellt werden.

In der Angelegenheit, warum das ABR von der Mutter auf den Vater übertragen wird spielen sicher noch mehr Faktoren eine Rolle, als nur ein Wohnortwechsel von 50 km. Persönlich denke ich, dass da die Gründe für den Wohnortwechsel eine Rolle spielen könnten. Ein Umzug für eine Beziehung ist wahrscheinlich auch meist nicht so dringend, wie der für einen Arbeitsplatz.

LG,
bcMama

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@bcm

Antwort von shinead am 30.05.2012, 19:12 Uhr

Ich kann mir schon vorstellen, dass alleinig der Umzug für den Verlust des ABRs verantwortlich war.

Fakt ist: Jede Frau darf hin ziehen wo sie will. Die Kinder dürfen aber nur dann umziehen, wenn alle Erziehungsberechtigte einverstanden sind.
Ansonsten darf auch auf der Stadt keine Anmeldung vorgenommen werden. Tut es der Sachbearbeiter doch, so ist die Ummeldung schwebend unwirksam. Dies bedeutet rein rechtlich, dass im Falle des Widerspruchs durch den KV die Ummeldung unwirksam ist, und die Kinder an den Wohnort "zurück geführt" werden müssen.
Ist die Mutter damit nicht einverstanden, so wird der Richter ihr das ABR entziehen. So sieht die Rechtssprechung aus.

Im Falle einer Scheidung (so wie hier) haben beide Eltern gemeinsam das ABR und das Sorgerecht. Das ABR geht NICHT auf den betreuenden Elternteil über.

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@3_wilde: Dein Betreff ist derart geschmacklos, dass mir schlecht wird!

Antwort von shinead am 30.05.2012, 19:14 Uhr



Ich kenne zu viele Menschen, die derzeit an Krebs verrecken und der hat garantiert nix mit Selbstaufgabe zu tun.

Vor dem Schreiben, zumindest ein Mindestmaß an Hirn einschalten!

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bin ich froh

Antwort von kikipt am 30.05.2012, 19:25 Uhr

dass die gesetzte frueher wenigstens in oesterreich anders waren

bin ca 3000km weit weggezogen
von einem "vater" der 4 jahre lang nur per pfaendung alimente zahlte,
der nie sein kind besucht hatte und auch nie nachgefragt hat wie es dem kind geht
den nie was interessiert hat was das kind angeht
haette ich mich an irgendwas hintern lassen sollen???

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aber hier ist der KV völlig integriert im Alltagsleben der Kinder

Antwort von 32+4 am 30.05.2012, 19:30 Uhr

das ist was völlig anderes

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bcm

Antwort von Milia80 am 30.05.2012, 19:41 Uhr

mein Post war Antwort auf Svenjas beitrag in dem die Rede von mehreren km war und daher war im Betreff auch ausschließlich ihr Name.

So ist es nunmal in Gesprächen, verschiedene Ansichten und darauf eben auch Fragen, auch wenn es nicht direkt auf das AP bezogen war.

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kikipt dein fall ist ganz anders

Antwort von Milia80 am 30.05.2012, 19:43 Uhr

laut der ap sieht der vater die kinder jedes we!! + 1-2 tage, hat sie also vielleicht genauso oft ie die mutter.

wenn ein vater sich nicht kümmert (was nun nichts mit unterhalt zu tun hat) sollte auch die frau+kinder ziehen dürfen,keine frage

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Der Betreff.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.05.2012, 19:56 Uhr

.... disqualifiziert alles, was danach kommt.

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Re: Der Betreff.....

Antwort von Leena am 30.05.2012, 20:11 Uhr

Der Betreff ist unterirdisch, gar keine Frage.

Ansonsten - meinetwegen soll der Durchschnitt-Mann nicht "groß rumdiskutieren", ob er wegzieht und wie weit und für wen, sondern es einfach tun, und wenn er für seine Geliebte was-weiß-ich-wie-viele Kilometer weit weg zieht... warum sollte er nicht? Jeder darf wegziehen, wohin er will, wir haben Freizügigkeit - gilt für Mann und Frau (nur kann die Übernahme der erhöhten Umgangskosten entsprechend verlangt werden). Der Haken ist nur - man darf nicht einfach die gemeinsamen Kinder umziehen, wenn (!) beide Eltern das ABR haben.

Optimal finde ich es übrigens nicht, wenn jemand irgendetwas "nicht in den Kram paßt", dass dann die "geliebten Kinder schnell mal hinten an" - nicht erstrebenswert, finde ich, für Männlein und Weiblein, und für die betroffenen Kinder erst recht nicht.

(Ich bin übrigens auch weggezogen, auch zu meinem neuen Partner - allerdings hatte ich auch alleiniges Sorgerecht und der leibliche Vater hatte mangels Anerkennung der Vaterschaft auch kein Umgangsrecht etc., geschweige denn, dass er je Umgang gehabt hätte.)

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Svenja/dreiwilderäuber

Antwort von Holzkohle am 30.05.2012, 22:07 Uhr

Zitat: Ich war sprachlos angesichts der ganzen Moralbeiträge.

Moral??? Wir reden hier vom GESETZ!!!! Wie es hier schon gut beschrieben wurde, entweder der KV stimmt zu, dann schön. Das tut er aber nicht.

Oder sie zieht ohne seine Zustimmung um, die gesetzlich VERLANGT wird, und sie hat ne Klage am Hals und wird diese VERLIEREN!!!!! Und sie wäre nicht die erste, die in diesem Forum bezüglich des ABR eine Klage verliert... Nur, dass sie eben "Schuld" wäre...

Das hat mit Selbstaufgabe oder Liebe zum Kind oder sonstwas nichts mehr zu tun, auch hat hier keiner die AP gesteinigt. Man hat ihr glaube ich - für dieses Forum - recht normal mitgeteilt, wie es ausgehen kann und wie man das sieht...

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kann ich nicht bestätigen

Antwort von mf4 am 30.05.2012, 22:10 Uhr

Kein Mann würde groß rumdiskutieren, ob er wegzieht und wie weit und für wen - Männer tun das einfach

Der Vater meine Kinder hatte die Möglichkeit weg zu ziehen, ca. 300km...
er tat es nicht.

Denn 300km hier her, freitags die Kinder zu sich holen, 300km zurück mit ihnen und das gleiche am Sonntag nochmal... wollte er nicht und seine kurzen Besuche zwischendurch fielen dann ganz aus.

ICH würde genau so wenig wegziehen, für nichts und niemanden.
Er ist nun 40km weg, kein Thema. Wäre es für mich auch nicht und ein Problem würde sich bei dieser Entfernung auch nicht ergeben.

Im Leben würde ich den guten Umgang nicht gefährden... ich kenne auch die Situation wie es für Kinder ist schlechten/unregelmäßigen/fast keinen Umgang zu haben...

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Re: kann ich nicht bestätigen

Antwort von Holzkohle am 30.05.2012, 22:16 Uhr

die Frage wurde ja gestellt - und glaube ich nicht beantwortet.

Wenn Euer Kind beim Vater leben würde und Ihr hättet innigen Kontakt - also das geht jetzt an die Befürworter und "ziehdocheinfachum"-Sager - und er würde ohne Euer Einverständnis einfach so 150 km wegziehen (und sagen wir einfach mal, Ihr hättet, wie ich, kein Auto und auch nicht wirklich das nötige Geld, um jedes WE mit dem Zug dorthin zu fahren - fraglich auch noch, obs überhaupt Zugverbindungen gibt usw.) - DAS wäre ok für Euch? Jetzt zweifel ICH gerade!!!!!

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Also ich....

Antwort von bobfahrer am 30.05.2012, 23:15 Uhr

...würde das nicht tun weil der Kontakt zur Mutter für beide wichtig ist, gerade Aktuell reiben sie sich öfter aneinander und das ist auch gut und wichitg..., zudem würde ich es H nicht zumuten mehrmals im Monat über Jahre hinweg x-Kilomenter zu fahren.

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von CKEL0410 am 31.05.2012, 8:35 Uhr

Hallo
Wie schon geschrieben der kv miss zustimmen oder ihr müsst miteinander reden.
Du schaffst die Distanz falls ihr umzieht,dann musst auch du gucken das die Kinder dort hin kommen,d.h. Kosten musst du dann übernehmen und auch das bringen,Grad weil sie so oft dort sind.
Einfach wegziehen würde ich nicht machen ist schon oft genug dazu gekommen das die Kinder dann Bein kv bleiben im gewohnten Umfeld!

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Re:

Antwort von Dreierbande am 31.05.2012, 8:45 Uhr

Ich hatte das auch ne zietlang mit Ex2, daß er kam, wann er wollte und sich in unser Privatleben einmischte, irgendwann ging gar nichts mehr.
Nun haben wir ne interne Regelung, was den Umgang betrifft und seitdem mischt er sich wenigstens nicht mehr in alles, sondern nur noch einigen Dingen ein und zwar die, die ihn als Vater auch was angehn und mehr nicht (leider teils auch kontraproduktiv, aber der ist eben so).

Ich würd auf eine vernünftige Umgangsregelung hinarbeiten, damit Ruhe reinkommt, ihr seid doch keine Nebenbeifamilie, die für ihn ständig zur Verfügung zu stehn hat, Versprechen hin oder her, Zeiten ändern sich und mit den Veränderungen wird dann auch der Umgang angepaßt.

Wenn der Umgang vernünftig geregelt ist, dann kannst du immer noch schaun, ob es dir möglich ist, diesen abgemachten Umgang trotz Umzug zu ermöglichen, wenn das machbar sein sollte, dann versuchs durchzusetzen. Ich bin an nur 90Km gescheitert und ich hätte wirklich sehr gute Gründe umzuziehn, aber das gemeinsame Sorgerecht ist in dem Fall ein wirkliches Hindernis.

Die Kinder mit Tränen und Sprüchen emotional zu erpressen find ich alles andere als in Ordnung vom KV. Kann es evtl. sein, daß er noch an dir festhält und deshalb so hartnäckig ist? Ist leider in unserm Fall so (laut psycholog.) trotz daß Ex dieses Jahr seine Neue heiraten wird.

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV?

Antwort von Sternspinne am 31.05.2012, 9:22 Uhr

Ich finde, du solltest erst mal hier klar Schiff machen.
Sein Engagement in allen Ehren, aber was du schreibst geht eindeutig zu weit. Auch er muss sich damit abfinden, dass du die Alltagsdinge in deinem Sinne regelst.
Auch die emotionale Erpressung der Kinder geht schlichtweg nicht.
Irgendwie muss dein Ex auch lernen mit sich und der Situation klarzukommen.

Versuch doch eine neutrale Beratung für euch beide in Anspruch zu nehmen, Jugendamt oder ähnliches.
Dabei würde ich versuchen, eindeutige Zeiten zum Umgang auszuhandeln. Wenn er wirklich dauern anruft und auch unter der Woche häufig präsent ist, kommt bei euch ja gar keine Ruhe rein. Das geht doch nur, wenn man sich wirklich sehr gut versteht.
Und du willst doch sicher auch mal ein Wochenende mit den Kindern verbringen, oder?

Also, Umgang selbstverständlich, aber auch zu abgesprochenen Zeiten und keine Einmischung in den Alltag.
Wenn du das hinbekommst, ist die Situation schon mal viel entspannter.

Mit dem Umzug sehe ich ähnlich wie die meisten, das wird unter den Umständen nicht funktionieren und bei der engen Bindung von Vater und Kindern würde es wahrscheinlich auch den Kindern nicht guttun. Auch da gilt, dass sie natürlich "ja" zu dir sagen, sie wollen es ja dir genauso recht machen. Also interpretiere da nicht zuviel in die Zustimmung zum Umzug rein, das können sie u.U. nicht wirklich abschätzen, was das für sie heisst.

Mein Ex ist vor ca. einem Jahr umgezogen, weil er aus der Wohnung rausmusste.
Wir haben oft besprochen, was eine noch akzeptable Entfernung wäre und zum glück hat er was gefunden, was ähnlich nah ist (ca. zwei Kilometer). Und das, obwohl die Kinder inzwischen ziemich gross sind (18j und 12j bei mir und bei ihm der 16jährige). Aber so kann der Jüngste selbständig und nach Belieben alleine zu ihm und alltägliche Hilfe untereinander ist einfach möglich.
Ich wäre durchgedreht, wenn er den 16jährigen mitgenommen hätte nach sonstwo, obwohl der ja nun schon alleine entscheiden könnte, wo er hinwill. Ich hätte es zwar akzeptiert, aber glücklich wäre ich damit nicht gewesen. Je weiter, desto schwieriger alles.

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Neeee

Antwort von Dreierbande am 31.05.2012, 9:32 Uhr

Das ist eindeutig zuviel Einmischung! Er degradiert sie ja geradezu zum Babysitter, jederzeit verfügbare Bereitstellerin der Kids etc.

Eine vernünftige Umgangsregelung muß her und danachhin kann man auch schaun, inwieweit ein umzug evtl. machbar ist, ohne den Umgang zu gefährden, aber das im Moment ist ja kein Zustand.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 31.05.2012, 9:36 Uhr

Manchmal ist das einfach ne bessere Alternative, als am Ort wohnen zu bleiben, kommt auch auf die persönlichen Gründe an. Ich bin damals regelrecht geflohen vor Ex1 zu Ex2 hin. Und ich hätte auch nicht gewollt, daß Ex2 in "meinen" Ort zieht, denn nichts hätte mich an diesem Ort gehalten zu damaliger Zeit.

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Einmmischung in den Alltag

Antwort von shinead am 31.05.2012, 9:37 Uhr

Wir haben einen KV, der (mit Zustimmung der KM) die Kinder jedes (WE) hat und zusätzlich noch einmal ca. 2 Tage unter der Woche.

Das ist schon fast ein Wechselmodell und da hat der KV auch einen Alltag mit den Kindern.

Die beiden Varianten müssen die Erwachsenen miteinander glatt ziehen. Aber jeder darf sich bei dem großzügigen Umgang behaupten, Alltag zu leben.

Eine Begrenzung des Umgangs nach so vielen Jahren halte ich für unmöglich. Das kriegt die KM genauso wenig durch, wie den Umzug.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 31.05.2012, 9:44 Uhr

...Er holt sie jedes WE ab und sieht sie teilweise auch unter der Woche ein bis zweimal....

Dazu müßte man wissen, was unter Wochenende verstanden wird, Freitag bis Montag? Samstag bis Sonntag? Und teilweise heißt für mich, daß das nichts regelmäßig es ist, sondern so, wie ER gerade möchte, und sie hat parat zu stehn wegs der Kids. Demnach müßte Umgang geschaffen werden, der planbar ist. Die Kids werden auch älter, die haben irgendwann auch keine Lust mehr in der Woche für Papa auf Abruf zu stehn, wenn der gerade mal Bock hat.

....Seine Bedingung war damals er möchte seine Kinder sehen wann immer er möchte und ich habe ihm da keine Steine in den Weg gelegt....

Klingt danach, als hätte sie um des lieben Frieden Willen vor 2 Jahren klein beigegeben, mittlerweile scheint das aber durch seine, in meinen Augen doch zu weit gehenden Einmischungen auszuarten, daß eine Änderung her muß, damit das ganze wieder in ertragbaren Rahmen abläuft.

Ich habe eher das Gefühl, daß der KV auf diese Weise auch KM vor Ort festhalten will und nicht "nur" die Kinder.

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Svenja, dein Betreff ist zum Kotzen primitiv

Antwort von anbin39 am 31.05.2012, 10:11 Uhr

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV

Antwort von Alexxandra am 31.05.2012, 10:40 Uhr

Hallo,
ich bin zwar nicht alleinerziehend, da mein Mann aber vielleicht beruflich versetzt wird und es darum geht, ob ich mitziehe (und im Falle einer Trennung dann nicht mehr wegkomme) lese ich gerade immer mit, wenn es um die Umzugsproblematik geht. Das als "Entschuldigung", dass ich hier mitsenfe.
Was ich nicht verstehe ist, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, jederzeit umziehen darf. Für die Kinder ist das doch genauso schlimm, da interessiert es keinen. Finde ich ungerecht.
Auch das Argument, dass die Mutter immer ohne Kinder umziehen darf ist doch auch fadenscheinig, das Kind würde ja dann anstatt des Vaters eben die Mutter verlieren, auch nicht besser. V.a. wenn sie die Hauptbezugsperson ist, eigentlich schlimmer.
Viele Grüße

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV

Antwort von shinead am 31.05.2012, 11:31 Uhr

Tja, so ist die Gesetzeslage.

Die KM muss auch den Umgang ermöglichen.
Nimmt der KV es nicht wahr, muss kann die KM nichts dagegen tun.

Ja, das Leben ist ungerecht.

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Re:

Antwort von Mimo am 31.05.2012, 13:23 Uhr

Ja genauso ist es, es war damals so daß es viele Sachen gab mit denen ich nicht mehr umgehen konnte, nächtelang weg, viel getrunken, mich betrogen, belogen ect. was ja auch keine Rolle mehr spielt. Aber ich habe ihn immer gebeten auszuziehen, dann kann er das leben leben was er will.

Er hat daraufhin immer gesagt, er zieht nicht aus ich würde ihn nicht von seinen Kindern weg bekommen. Das ging monatelang so. Er machte aber auch seinen Stiefel weiter wie er wollte und ich habe nur noch gelitten. Im Endeffekt ging ich zur RAin und habe ihn vor die Türe setzen lassen. Er meinte er würde nur gehen wenn ich ihm verspreche die Kinder immer sehen zu können. Und das war für mich ok. Wir kamen auch gut miteinander aus, bis ich einen Partner hatte, dann wurde nur noch über die Kinder an mich der Frust ausgelassen. Vorher hatte ich sein Auto, alles, er wäre immer für mich dagewesen auch nachts obwohl er eine neue Freundin hatte. Bis dann ein Mann in mein Leben getreten ist. Seitdem ist nur noch Chaos. Er hat mir dann das Auto genommen und wurde richtig gehend böse.

So und das hier jeder in mich einhakt finde ich ehrlich zum kotzen. Denn ich bin ein Mensch und ja es mag sein daß er an seinen Kindern hängt, aber man kann doch nicht verlangen daß ich jetzt die nächsten 15 Jahre auf mein Leben verzichte. Wie hier schon viele Schreiben, wenn ein Mann das machen würde, würde es gar keine Diskussion geben aber wenn es sich eine Frau traut nochmal neu anzufangen, mit einem anständigen Mann, denn auch die Kinder sehr mögen, dann darf sie das nicht. Ich habe die Diskussion gestartet um mir Meinungen einzuolen und nicht um mich verurteilen und steinigen zu lassen.

lg Mimo

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV

Antwort von Mimo am 31.05.2012, 13:27 Uhr

Ja genauso ist es, es war damals so daß es viele Sachen gab mit denen ich nicht mehr umgehen konnte, nächtelang weg, viel getrunken, mich betrogen, belogen ect. was ja auch keine Rolle mehr spielt. Aber ich habe ihn immer gebeten auszuziehen, dann kann er das leben leben was er will.

Er hat daraufhin immer gesagt, er zieht nicht aus ich würde ihn nicht von seinen Kindern weg bekommen. Das ging monatelang so. Er machte aber auch seinen Stiefel weiter wie er wollte und ich habe nur noch gelitten. Im Endeffekt ging ich zur RAin und habe ihn vor die Türe setzen lassen. Er meinte er würde nur gehen wenn ich ihm verspreche die Kinder immer sehen zu können. Und das war für mich ok. Wir kamen auch gut miteinander aus, bis ich einen Partner hatte, dann wurde nur noch über die Kinder an mich der Frust ausgelassen. Vorher hatte ich sein Auto, alles, er wäre immer für mich dagewesen auch nachts obwohl er eine neue Freundin hatte. Bis dann ein Mann in mein Leben getreten ist. Seitdem ist nur noch Chaos. Er hat mir dann das Auto genommen und wurde richtig gehend böse.

So und das hier jeder in mich einhakt finde ich ehrlich zum kotzen. Denn ich bin ein Mensch und ja es mag sein daß er an seinen Kindern hängt, aber man kann doch nicht verlangen daß ich jetzt die nächsten 15 Jahre auf mein Leben verzichte. Wie hier schon viele Schreiben, wenn ein Mann das machen würde, würde es gar keine Diskussion geben aber wenn es sich eine Frau traut nochmal neu anzufangen, mit einem anständigen Mann, denn auch die Kinder sehr mögen, dann darf sie das nicht. Ich habe die Diskussion gestartet um mir Meinungen einzuolen und nicht um mich verurteilen und steinigen zu lassen.

lg Mimo

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV

Antwort von bobfahrer am 31.05.2012, 13:36 Uhr

Es geht aber nicht darum was ein Mann machen würde, zudem kannst du nicht garantieren das es mit deinem neuen klappt und du nicht in einem Jahr wieder dastehst. Rechne mal hoch was des ganez an Kilometern ist und Geld kostet wenn du zweimal im Monat die Kinder bringst, zudem ist das für die Kinder ein Stress und das über viele viel Jahre. Also ich würde als Vater nicht zustimmen und die Kinder dann zu mir holen. Ausserdem finde ich es erbärmlich zu sagen ich "verzichte" auf mein Leben, wenn dein Glück nur davon abhängt ob du wegziehen darfst oder nicht dann stimmt ja von vorneherein was nicht mit dir. Zudem stehen die Kinder an erster Stelle und dann kommst erst du, so ist das halt wenn man Kinder hat. Ich whürde meine Sohn hier nicht rausreisen und ich würde nicht wegziehen und seiner Mutter und ihm den Umgang erschweren. WEnn es dich zu deinem neuen zieht, dann geh halt - die Kinder kommen damit besser klar als du, das kannst du mir glauben, immerhin ist die Bindung zu Ihrem Vater da und er kann sich kümmern. Was zwischen euch war ist vollkommen uninteressant.

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV

Antwort von fille am 31.05.2012, 13:48 Uhr

du musst nicht die nächsten jahre auf dein leben verzichten, nur kannst du eben nicht mal allein entscheiden, was mit den kindern wird. da hat der vater ein mitspracherecht und muss nicht damit einverstanden sein, dass sie wegziehen. und da ist es ziemlich egal, was bei euch auf der paarebene lief, wenn dann die vater-kind-beziehung stimmt.

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Re: @Mimo

Antwort von montpelle am 31.05.2012, 14:35 Uhr

"es mag sein daß er an seinen Kindern hängt, aber man kann doch nicht verlangen daß ich jetzt die nächsten 15 Jahre auf mein Leben verzichte."

Warum leben die Kinder dann nicht bei ihrem Vater und du lebst dein Leben ?



"Ich habe die Diskussion gestartet um mir Meinungen einzuolen und nicht um mich verurteilen und steinigen zu lassen. "

Es wirkt eher so, als möchtest du nur Meinungen hören, die deiner entsprechen.

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Re: Wieviel Besuchsrecht für KV

Antwort von shinead am 31.05.2012, 14:54 Uhr

Vielleicht solltest Du Dich einfach mal mit den Gesetzen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten auseinander setzen.

Du kannst Dich vom Deinem Mann trennen, aber eben niemals vom Vater Deiner Kinder. Das ist Fakt und m.E. auch ganz gut so.

Lerne, die Eltern- von der Paarebene zu trennen.
Was in eurer Ehe gelaufen ist, ist vollkommen egal. Du hast mit ihm zwei Kinder bekommen (da war er wohl noch nicht so schlimm) und daher hat er Rechte, die Du ihm nicht beschneiden darfst.

Und ich schließe mich an:
Du wolltest keine Meinungen hören, Du wolltest Deine Meinung bestätigt wissen.

So wie Du über Deinen Ex herziehst (was zwischen euch vorgefallen ist, ist egal), solltest Du m.E. auch einstecken lernen. Du wechselst allerdings lieber das Forum. Auch eine Möglichkeit. Ob die aber erwachsener ist, als Dir das Auto "zu nehmen" weil Du einen Freund hast?

Es gibt so manches Gesetz, das mich ankotzt. Das fängt bei verschiedenen Steuergesetzen an, geht über das veraltete Urheberrecht und endet irgendwo bei den EU-Verträgen.
Pech - ich lebe hier, also muss ich damit leben. Fertig.
Das kann mich aufregen, oder ich arrangiere mich damit.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 31.05.2012, 15:10 Uhr

Naja, deshalb laß den Umgang vernünftig und schriftlich regeln und wenn das fertig ist, schaust du, ob bei einem Umzug der Umgang machbar wäre trotz Entfernung. Wenn ja, mach ihm schriftlich konstruktive Vorschläge, wie es umgangstechnisch weiterlaufen soll nach dem Umzug ( holen, bringen etc.).

Das ist aber keine Garantie dafür, daß das dann klappen könnte, denn bei mir wurden die 90Km verweigert was nen Umzug betrifft (ich arbeite aber noch dran) . Mit den beiden älteren Kindern könnte ich ohne weiteres umziehn, für die beiden hab ich das alleinige Sorgerecht (zum Glück) und dessen Vater wohnt eh nicht hier, es betrifft "nur" den Kleinen und ohne ihn würde ich niemals wegziehn, das weiß der KV. Auch ne Möglichkeit jemanden an einen Ort zu binden :-(

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viele? das war die minderheit

Antwort von 32+4 am 31.05.2012, 18:12 Uhr

aber wegen muddis wie dir wünsche ich mir schon sehr lange mehr rechte für väter!

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So ein Schmarrn ...

Antwort von chartinael am 31.05.2012, 18:30 Uhr

Seh ich aber total anders, wegen Vätern wie diesem wünsch ich mir wesentlich mehr Rechte für die Mütter.

Ich finde es wirklich arg, daß hier so argumentiert wird, als daß sie ja jederzeit problemlos wegziehen könne - aber halt ohne die Kinder.

Ah ja, der Vater ist also unverzichtbar, aber die Mutter, bei der die Kinder wohnen und auch bleiben wollen, auf die können die Kinder also getrost verzichten? Also ganz ehrlich, da läuft doch was total verquer.

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Re: @chartinael

Antwort von montpelle am 31.05.2012, 19:49 Uhr

Bei deinem Männerhass könnte man meinen, du bist mit susafi verwandt.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 31.05.2012, 20:03 Uhr

Zumal ja so einige Exmänner ihre Exfrauen auch immer noch als ihren Besitz ansehn und genau wissen, daß sie nicht ohne Kids wegziehn würde und somit am ort wohnen bleibt, auf diese Weise kann man die Ex sozusagen auch am Ort "anketten"

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Re:

Antwort von mama.frosch am 01.06.2012, 1:12 Uhr

ja, und das ist sch...,
allerdings sind das doch männer, die nicth wirklcih interesse am kind haben sondern die kinder funktionalisieren um die mutter zu treffen.

beim ex der ap sieht es aber offenbar so aus dass er sich wirklich kümmert und interesse an den kindern hat.


chartinel: hat ja keiner gesagt dass die mutter verzichtbar ist. es geht nur darum dass in diesem fall die mutter auch nicth einfach die rechte des vaters beschneiden kann.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 01.06.2012, 7:28 Uhr

Doch, mein Ex2 kümmert sich mittlerweile auch sehr viel, aber mischt sich eben auch in alles (!) ein, so als wären wir noch verheiratet und würden nur an 2 getrennten Orten wohnen.
Oftmals ist er grundsätzlich auch gegen alles, z.B. Kommunion (obwohl er erst kurz vorher die Einwilligung unterschrieben hat), OP (obwohl notwendig), plädiert auf Schulwechsel, weil er möchte, daß sein Kind auf eine "normale" Schule geht, benutzt andererseits aber wiederum das Argument Förderschule, damit wir nicht umziehen können.
Wir wären gerne 90Km weiter in meine Heimatstadt gezogen, da wir dort ein soziales netz hätten - er hats uns aber versaut. Ich häng hier geschieden von einem Ex, der sich weiterhin als Mittelpunkt in unser Leben drängt.
Auf meine Frage, was das alles soll, warum er das alles macht, kam nur die Antwort: weder der Kleine noch du werdet dahin ziehn!
Ich hätts ja noch verstanden, wenn er das nur auf den Kleinen bezogen hätte, aber er hat ja schon Terz gemacht, wo wir "nur" 3 Wochen zur Kur waren, da kam dann der Vorwurf, wir würden da ja nur hinfahren, weil ich da nen Kerl hätte, ebenso kam der Vorwurf, wir würden ja nur in meinen Heimatort ziehn wollen, weil ich dort nen Kerl hätte. Mal davon abgesehn, daß er dieses Jahr seine Verloebte heiratet und es ihn gar nichts angehn würde, wenn ich wirklich irgendwo nen Kerl hätte - ich habe nirgendwo nen Kerl (den, den ich hätte haben können, hab ich gehn lassen, weil Ex Psychoterror gemacht hat und nur noch hier rum saß - agbelich wegs dem Kurzen, und ich emotional total dircht gemacht hab).

In der Kur hat mir die Psychologin erklärt, daß Ex2 sich jahrelang nicht kümmern wollte/mußte, weil er uns ja sicher hatte, da wir mangels vorhandener Wohnung nicht ausziehn konnten aus der gemeinsamen und er sich schlichtweg weigerte (und sich auch weigerte die Wohnungskündigung zu unterschreiben), als wir dann doch endlich ausziehn konnten, wollte er sich aufmal kümmern, er kommt ständig wegs irgendnem Vorwand vorbei oder ruft an - um sicher zu gehn, daß er aus unserem Leben nicht raus muß. er hat noch nicht losgelassen und wird es so wohl auch nicht. Sie hat mich in der Kur nochmal stark gemacht, wirklich endlich den Umzug durchzuziehn - damit Ruhe in unser Leben kommt, er aber macht beim Jugendamt auf liebenden kümmerndern Vater und ich krieg die Vorwürfe, ich würde die wertvolle Vater-Kind-Beziehung zerstören, der Vater würde sich doch so sehr kümmern....

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Dreierbande

Antwort von Milia80 am 01.06.2012, 11:03 Uhr

hast du denn versucht das durchzusetzen mit den 90km?
wäre es eine Option gewesen 30 km in diese Richtung zu ziehen?

Warum lässt du ihn bei dir sitzen?
Ja du darfst nicht umziehen aber ihn bei dir rumsitzen lassen wegen dem Kind oder was auch immer musst du auch nicht.

Ich bin auch dagegen dass der betreuende Elternteil einfach so weit weg ziehen kann,wenn der andere Elternteil sich regelmäßig kümmert, aber in einem Radius von sagen wir mal 30-50 km müsste das doch zumutbar sein solange eine We Regelung besteht und kein Wechselmodell (was ja bei der AP schon nahe dran liegt).

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Re:

Antwort von Dreierbande am 01.06.2012, 12:20 Uhr

30Km bringen mir gar nichts, dann sitzen wir alleine in der Pampa.

90-100Km weiter wohnt meine Familie, meine Freunde, alle die ich habe. Die könnten einspringen wenn ich ausfalle, die könnten einspringen wenn ich mit dem Kleinen stationär muß, die könnten bei der Pflege der beiden Jungs einspringen etc. und ich könnte evtl. sogar nen Job annehmen, wenn meine Eltern die Kinderbetreuung übernehmen.

Das Jugendamt hat sich gegen einen Umzug ausgesprochen, weil mein Ex2 sich doch sooooo sehr einbringt und die finden es gaaaanz toll, wie er das macht.....und Ex argumentiert, daß am neuen Wohnort diese Schulform nicht vorhanden wäre. Aber daß er dauernd versucht, unsern Sohn von dieser Schule zu nehmen, weil er nicht will, daß sein Sohn auf eine "Behindertenschule" geht - das sagt er natürlich nicht und ich bin ja nur die blöde Mutter, die dem armen Vater das leben schwer machen will. Kannste knicken hier, wir haben ein Väteramt, aber kein Jugendamt und Mütter sind hier eh die Doofen.
Daß Ex2 sich nur einbringt, wenn ER das will, aber niemals, wenn er mal gebraucht wird, das interessiert keinen, dann müssen meine Leute jedesmal von 90-100Km entfernt anreisen, was aufgrund der Spritkosten irgendwann auch nicht mehr geht. Würde ich dort hinziehn, wäre für mich und auch die Kinder vieles einfacher und vor allem hätten wir ein soziales Netz, was hier null vorhanden ist.

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