Geschrieben von Kleiner Mann am 05.04.2013, 22:47 Uhr |
wie war das noch mit dem Sparbuch
für`s Kind:
Brauicht es da die Unterschrift beider Eltern bei gSR und auch eine Geburtsurkunde?
LG
Re: wie war das noch mit dem Sparbuch
Antwort von mf4 am 05.04.2013, 22:54 Uhr
Vermögenssorge ist ein Bestandteil der gemeinsamen Sorge
also bei GSR 2 Unterschriften
bei ASR muss dieses nachgewiesen werden
Re: wie war das noch mit dem Sparbuch
Antwort von Möhrchen am 06.04.2013, 8:08 Uhr
Für einen Bausparer, der neulich für meine Tochter abgschlossen wurde, mußte ich auch eine Kopie der Geburtsurkunde einreichen - dürfte beim Sparbuch ähnlich sein - weiß ich aber nicht sicher?! Bei gemeinsamem Sorgerecht brauchst Du aber auf jeden Fall beide Unterschriften.
Re: wie war das noch mit dem Sparbuch
Antwort von Pamo am 06.04.2013, 8:15 Uhr
Geburtsurkunde ist sich nicht notwendig, wenn das Kind einen gültigen Ausweis hat wie PA oder RP.
Re: wie war das noch mit dem Sparbuch
Antwort von Birgit22 am 06.04.2013, 9:48 Uhr
Stimmt nicht, ich musste auch die Geburtsurkunde vorlegen.
Am Tag der Kontoeröffnung hatte ich sie nicht dabei,hab sie nachgereicht, die Kopie wurde verbummelt, und zack war das Konto gesperrt.
Von Vaterschaftsanerkennung, bis gem. Sorgerechtserklärung, bis Geburtsurkunde musste ich alles vorlegen. Fehlte nur noch der DNA Test...
Re: wie war das noch mit dem Sparbuch
Antwort von Pamo am 06.04.2013, 10:14 Uhr
ich musste für die Eröffnung eines Kontos keine Geburtsurkunde beilegen, gültiger Lichtbildausweis war ausreichend. Wozu gibt es sonst Ausweise?
lieben Dank für Eure Antworten owT
Antwort von Kleiner Mann am 06.04.2013, 10:37 Uhr
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