Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kleiner Mann am 30.01.2014, 21:00 Uhr

wenn er BS ist,

ist sie doch beihilfeberechtigt über ihn?
Dann soll er Dir eine Vollmacht ausstellen und Du kannst alles für sie regeln.

Mache das für meine fünf seit guten anderthalb Jahren und bin heilfroh darüber, so habe ich das alles im Blick und muss mir keinen Mist mehr erzählen lassen.
Dachte früher immer, das wäre kompliziert und würde viel Zeit beanspruchen, ist aber eine ganz fixe Sache.
Erstattung Bund dauert bei mir länger als Erstattung PKV, aber drei Monate, hm?

Mach` Dich unabhängig wo Du kannst und lass` Dir nichts erzählen.
Der Sozialdienst der BW ist auch für Dich zuständig, wenn er überall blockt, wende Dich mal an die.

Und peinlich muss Dir das nicht sein, mein Anwalt weiß auch, mit wem er es zu tun hat, solche Menschen wie Dein Ex outen sich über ihr Benehmen selbst, Dein Rechtsbeistand wird sich da seinen Teil über ihn denken.

 
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