Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 02.10.2010, 21:13 Uhr

welche schritte geht man als erstes (trennung)

Sie wird um einen Anwalt nicht herumkommen. Spätestens für die Scheidung in einem Jahr braucht sie den sowieso - dann kann sie sich auch jetzt schon einen suchen. Wenn das Einkommen nicht reicht, gibt es Prozesskostenhilfe. Das beantragt der Anwalt - man sollte das nur bei der Terminvereinbarung sagen.

Wie lange gedenkt der Mann denn noch, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben? Das Problem ist nämlich, daß sie mit im MV steht und deswegen für evtl. Mietausfälle mit haftet - auch dann, wenn sie ausgezogen ist. Wenn der Vermieter und der Ex einverstanden sind, kann sie aus dem MV raus - dann entsteht quasi ein neues Mietverhältnis zwischen dem Mann und dem Vermieter, mit dem sie dann nichts mehr zu tun hat. Das Günstigste wäre, wenn sie gemeinsam dem MV kündigen - sie kann dann ja vorher raus aus der Wohnung, ist dann aber auf der sicheren Seite, was die Haftung angeht.

Den Kindesunterhalt rechnet das Jugendamt aus. Was ihr selber an Unterhalt zusteht, kann der Anwalt ausrechnen. Diese Angaben sind wichtig, damit sie weiß, was ihre neue Wohnung kosten darf. Wenn Unterhalt, Halbwaisenrente und Kindergeld nicht reichen, muß sie sich nach Wohngeld erkundigen. Wenn das dann immer noch nicht reicht springt die ARGE ein. Dann muß sie sich die neue Wohnung von der ARGE absegnen lassen. Aus dem Grund wäre ein neuer Job VOR dem Auszug nicht völlig verkehrt - dann muß sie da nicht fragen und kann sich die Wohnung nach ihren eigenen Kriterien aussuchen.

Gruß,
Elisabeth.

 
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