Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

welche schritte geht man als erstes (trennung)

Thema: welche schritte geht man als erstes (trennung)

meine nichte, (3 kinder, eine tochter 13 und 6 jährige zwillinge) und ihr mann, haben sich getrennt, noch leben die beiden zusammen im selben haushalt, der mietvertrag läuft auf beide namen und er hat ihr gesagt, dass er vorläufig nicht ausziehen will. gestern hat er nun zugegeben, dass es eine neue frau in seinem leben gibt. meine nichte ist zur zeit nicht berufstätig und verfügt deshalb nicht über ein eigenes einkommen. arbeit wird sie sich wieder suchen, aber zuerst sollte doch die räumliche trennung das wichtigste sein, oder sehe ich das falsch? welche wege soll sie nun zuerst einschlagen, die kinder werden bei ihr bleiben, denn er will sie auf keinen fall mitnehmen. und falls es wichtig sein sollte, die 13 jährige ist aus einer früheren beziehung und ist halbwaise. lg D. und su. trau dich und schreib selbst, hier reißt dir keiner den kopf ab, hier wird dir nur ab und zu der kopf gewaschen :-)

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 20:47



Antwort auf diesen Beitrag

Sie wird um einen Anwalt nicht herumkommen. Spätestens für die Scheidung in einem Jahr braucht sie den sowieso - dann kann sie sich auch jetzt schon einen suchen. Wenn das Einkommen nicht reicht, gibt es Prozesskostenhilfe. Das beantragt der Anwalt - man sollte das nur bei der Terminvereinbarung sagen. Wie lange gedenkt der Mann denn noch, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben? Das Problem ist nämlich, daß sie mit im MV steht und deswegen für evtl. Mietausfälle mit haftet - auch dann, wenn sie ausgezogen ist. Wenn der Vermieter und der Ex einverstanden sind, kann sie aus dem MV raus - dann entsteht quasi ein neues Mietverhältnis zwischen dem Mann und dem Vermieter, mit dem sie dann nichts mehr zu tun hat. Das Günstigste wäre, wenn sie gemeinsam dem MV kündigen - sie kann dann ja vorher raus aus der Wohnung, ist dann aber auf der sicheren Seite, was die Haftung angeht. Den Kindesunterhalt rechnet das Jugendamt aus. Was ihr selber an Unterhalt zusteht, kann der Anwalt ausrechnen. Diese Angaben sind wichtig, damit sie weiß, was ihre neue Wohnung kosten darf. Wenn Unterhalt, Halbwaisenrente und Kindergeld nicht reichen, muß sie sich nach Wohngeld erkundigen. Wenn das dann immer noch nicht reicht springt die ARGE ein. Dann muß sie sich die neue Wohnung von der ARGE absegnen lassen. Aus dem Grund wäre ein neuer Job VOR dem Auszug nicht völlig verkehrt - dann muß sie da nicht fragen und kann sich die Wohnung nach ihren eigenen Kriterien aussuchen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 21:13



Antwort auf diesen Beitrag

.

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 21:30



Antwort auf diesen Beitrag

Der erste Weg sollte immer der zum Anwalt sein. Der kann nämlich alle weiteren Schritte erklären, wie zum Beispiel die zu treffende Vereinbarung mit dem Vermieter, Anträge auf Unterstützung, Auseinanderpflücken von gemeinsamen Versicherungen, evtl. Steuerklassenänderung usw. Jobsuche vor Auszug muss nicht falsch sein, vorausgesetzt, sie können halbwegs zivilisiert unter einem Dach noch eine Weile leben. Wenn dies möglich ist, ist es eh unter finanziellen Gesichtspunkten erstmal das günstigste. Bevor sie sich eine Wohnung sucht, sollte sie noch mal in Ruhe mit ihm besprechen, was er denn so unter vorläufig versteht. Für die Kinder ist es im Regelfall ja auch nicht verkehrt, zumindest ihre gewohnte Umgebung behalten zu können, weshalb es meist besser ist, der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen werden, sucht sich eine andere Bleibe. Wenn sie es noch nicht getan haben, sollten sie sehen, dass sie es den Kindern zusammen sagen. LG und alles Gute für Nichte und Kinder, Kija

Mitglied inaktiv - 03.10.2010, 04:07