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Geschrieben von Sunny11 am 08.05.2013, 12:46 Uhr

Vaterschaftsfeststellung- wie ist der Ablauf?

Hallo zusammen!

Vor einiger Zeit hatte ich hier schon mal eine Frage zur Vaterschaftsanerkennung gepostet und viel Hilfe bekommen! Dafür noch mal vielen Dank!

Jetzt hab ich eine neue Frage:

Kennt jemand den Ablauf einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung?
Mein Exfreund schrieb mir heute eine sms in der stand, dass er die Vaterschaft nicht anerkennt und es mir frei stände, den Vaterschaftstest zu verweigern.
Das habe ich jedoch gar nicht vor, denn ich weiß, dass er der Vater ist.

Nun wird es also zu einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung kommen und ich muss ehrlich sagen, dass ich etwas Angst vor dem Termin habe. Warum das so ist, kann ich gar nicht genau sagen.

Kann mir jemand hier den Ablauf eines solchen Verfahrens erklären? Wird der Vaterschaftstest im Gericht gemacht oder kann der auch beim Jugendamt durchgeführt werden? Müssen alle Parteien gleichzeitig anwesend sein, oder geht das auch zeitversetzt? (ich möchte meinem Exfreund nur sehr ungern gegenüberstehen müssen an diesem Tag, da ich böse Worte von ihm vermute ).

Wie gesagt, ich weiß, dass er der Vater ist und habe deswegen auch kein Problem mit diesem Test. Es ist eben nur diese ganze gerichtliche Sache, die mir etwas Angst macht.

Vielen dank im voraus!

LG, Sunny

 
7 Antworten:

Re: Vaterschaftsfeststellung- wie ist der Ablauf?

Antwort von kravallie am 08.05.2013, 13:00 Uhr

bei mir ist es schon fast 18 jahre her, aber ich denke mal, das prozedere hat sich nicht arg verändert.
ich mußte mit meinem kind ins rechtsmedizinische institut zur blutabnahme.
ich wollte mit dem mann auch nicht zusammentreffen, darauf wurde rücksicht genommen, er war wohl zeitversetzt in einem anderem zimmer.

ich fand den termin sehr unangenehm, es werden sogar fingerabdrücke genommen, man kommt sich schon etwas kriminell vor.....
aber im nachhinein ist es gut, denn so steht unabänderlich fest, wer die eltern sind.

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ergebnis

Antwort von kravallie am 08.05.2013, 13:02 Uhr

ach ja, das ergebnis kam ein paar wochen später per post.
dann nimmt der rest seinen lauf. alles rein formal.
gibt keinen termin vor gericht.

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Re: Vaterschaftsfeststellung- wie ist der Ablauf?

Antwort von taram am 08.05.2013, 13:15 Uhr

Ich hatte nach dem Ergebnis schon noch einen Gerichtstermin, in dem dann eben auch der Titel festgelegt wurde. Beim Test sind wir uns fast in die Arme gelaufen - die Schwestern - oh verschiedene Namen - da waren wir gar nicht drauf eingestellt - blöde Kühe - sind ja heutzutage nicht alle Paare verheiratet

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Re: Vaterschaftsfeststellung- wie ist der Ablauf?

Antwort von Sternenschnuppe am 08.05.2013, 14:36 Uhr

Bei uns hat das ein Jahr gedauert bis zur neuen Geburtsurkunde mit Vater.

Hast Du die Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss beantragt ?
Die machen dann alles weitere, wird teuer für ihn.
Wir mussten zum Kinderarzt, der hat beim Kind Blut abgenommen und einen Fußabdruck.
Bei mir auch Blut, Personalausweiskopie und Fingerabdruck.

Dann war nach ein paar Wochen das Ergebnis da und es gab einen Gerichtstermin.
Da musste ich trotz vorliegendem Ergebnis versichern Sex mit dem KV gehabt zu haben.
Danach Urteil dass das Gericht die Vaterschaft als erwiesen ansieht etc.

Unterhalt hat dann das Jugendamt ermittelt, da musste er dann seine Unterlagen einreichen.

Beim Gericht war er nicht, hat nur seine. Anwalt geschickt.

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versichern

Antwort von kravallie am 08.05.2013, 14:52 Uhr

mußte ich schon vorher beim jugendamt.
an eides statt.


da bin ich ja froh, daß ich nie zum gericht mußte.
das hosen runterlassen beim jugendamt hat mir schon gereicht.

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Re: versichern

Antwort von Sternenschnuppe am 08.05.2013, 15:06 Uhr

Ich vor Gericht noch einmal.
War aber auch nur ein Termin bei Gericht.
Kind entstand im März, und ich musste den Zeitraum Januar - Mai versichern.
Dauer bei Gericht waren vielleicht 15 Minuten ?
Geht echt fix.

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Re: versichern

Antwort von Sternenschnuppe am 08.05.2013, 15:11 Uhr

Das schöne an diesem Gutachten ist, dass da auch untersucht und festgestellt wurde dass ich die Mutter bin und das Kind männlich

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