Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 08.12.2016, 9:03 Uhr

Update, und wer weiß Rat?

>>Ich dachte immer, alles über Selbstbehalt kann für Unterhalt rangezogen werden?

Werbungskosten kann man schon abziehen.

>>Muss ich der Neuberechnung zustimmen, oder kann auch ich klagen?

Lass' Dir von der anderen Mutter, der er angeblich "so viel" Unterhalt zahlt, eine Bestätigung über die Überweisungssumme geben. Gib' ihr auch Deine.
Hat denn das Jugendamt bei der aktuellen Berechnung erhebliche Dinge nicht berücksichtigt (Werbungskosten, weitere Kinder)? Die Schulden sind sein eigenes Vergnügen. Die kann er nicht geltend machen. Wenn das Jugendamt korrekt gerechnet hat, soll er klagen.


>>Hat eine Klage Chancen, wenn das Jugendamt eine Summe ausrechnet und er bereit ist diesen Betrag zu zahlen?

Wenn das Jugendamt nicht korrekt gerechnet hat, sicherlich.

 
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