Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 04.03.2014, 14:05 Uhr

Unterschied Steuerklasse 2 und 3?

"Tatsächlich ist 3 so für sich gesehen die "günstigste" Steuerklasse. Die Steuerklassen 1 und 2 sind für Unverheiratete, 2 ist dabei marginal besser. Die Klassen 3, 4 und 5 sind für Verheiratete."

Stimmt. Und wenn man sich anschaut, für wen welche Steuerklasse ist, wird einem doch eigentlich auch klarer, wo wieviel Grundfreibetrag etc. eingearbeitet ist, wieviel in der jeweiligen Steuerklasse steuerfrei ist - und weshalb die Steuer bei unterschiedlichen Steuerklasse so unterschiedlich ist, wie sie ist:

Steuerklasse I ist für Alleinstehende, ist also ein Grundfreibetrag in die Tabelle eingearbeitet (8.354 €)

Steuerklasse II ist für Alleinerziehende, die - abgesehen von volljährigen Kindern - keine Haushaltsgemeinschaft mi.t anderen Erwachsenen haben, da ist auch ein Grundfreibetrag eingearbeitet (8.354 €) und ein Alleinerziehendenbedarf (1.308 €), also sind da insoweit vorneweg im Jahr 9.662 € "steuerfrei".

Steuerklasse III ist für Verheiratete, deren Ehepartner entweder gar keine Lohnsteuerkarte haben oder Lohnsteuerklasse V - in der III ist deshalb der Grundfreibetrag für beide Ehegatten eingearbeitet, 16.708 €.

Bei der Steuerklasse V ist entsprechende gar kein Grundfreibetrag eingearbeitet, da ja die beiden Grundfreibeträge der Eheleute schon beim anderen bei der III "verwurschtet" sind.

Steuerklasse IV ist wieder ein Grundfreibetrag (8.354 €), also jeder der Ehegatten hatten seinen Grundfreibetrag bei sich auf der Karte, Besteuerung quasi wie bei Lohnsteuerklasse I.

Ach so, die Tabelle für Lohnsteuerklasse VI hat auch keinen Grundfreibetrag drin, da die VI entweder für ein zweites (drittes, viertes...) Arbeitsverhältnis anzuwenden ist - oder wenn der Arbeitnehmer keine gültige Lohnsteuerkarte (bzw. jetzt eben ELStAM - Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale) vorlegt.

 
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