Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von MELabc am 15.02.2011, 16:32 Uhr

Unterhalts Frage

Hallo , habe mal eine Frage mein Mann hat noch eine Tochter aus 1 Ehe
wo er Monatlich 291 euro Unterhalt zahlt .
Wir bekommen jetzt ein gemeinsames Kind wir der Unterhalt dann weil er 2 kinder hat neu berechnet ?
Weil er ja für 2 Kinder ab da aufkommen muß-

 
19 Antworten:

Re: Unterhalts Frage

Antwort von Pedilein am 15.02.2011, 16:52 Uhr

nein, soviel ich weis nicht denn das kind aus erster ehe hat einen anspruch auf den unterhalt und er muß den gleichen satz weiter zahlen. das erste kind hat mit dem neuen kind nichts zu tun, ist bei meinem mann genauso, er muß weiter zahlen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalts Frage

Antwort von MELabc am 15.02.2011, 17:00 Uhr

Klar weiter Zahlen keine Frage aber immer noch den selben Satz ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalts Frage

Antwort von Pedilein am 15.02.2011, 17:02 Uhr

wenn ihr kein H4 bekommt, ja, ansonsten wird es neu berechnet soviel ich weis

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Tabelle

Antwort von Pedilein am 15.02.2011, 17:04 Uhr

hier kannst mal selber schauen:

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von MELabc am 15.02.2011, 17:08 Uhr

Er geht Arbeiten und ich bekomme Unterhalt für meine Kinder aus 1 Ehe und natürlich Kindergeld.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von MELabc am 15.02.2011, 17:14 Uhr

DEanke für die Tabelle.
Aber da steht nicht drin wie das beim 2 Kind ist

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von shinead am 15.02.2011, 17:30 Uhr

Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltspflichtigen aus.

Dein Mann zahlt warscheinlich jetzt für die Gehaltsklasse 2701-3100 Euro netto. Verdient er in diesem Rahmen?
Kann gut sein, dass er zwischen 2301 und 2700 Euro verdient. Mit nur einem Kind wird man eine Klasse hoch gestuft.

Wenn dem der Fall ist, würde er entsprechend auf die "korrekte" Gehaltsstufe heruntergesetzt. War er schon die ganze Zeit in der "passenden" Gehaltsgruppe muss er weiterzahlen wie bisher.

Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, muss er sich nach der Geburt um die Neuberechnung kümmern.

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von Birgit22 am 15.02.2011, 17:30 Uhr

Mein Ex hat noch 2 weitere Kinder bekommen, und bei uns wurde der Unterhalt vom Jugendamt neu berechnet, nennt sich Mangelfallberechnung.
Somit bekomme ich nicht mehr den vollen Unterhalt für unseren Sohn.
Das gehalt seiner Frau spielt dabei leine Rolle.

Gruß
Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von MELabc am 15.02.2011, 17:34 Uhr

Er hat Netto raus zwischen 1700 und 1900 Euro .
Wir wollen vorher noch heiraten ist er dann nicht auch für mich Unterhaltspflichtig ?

Er Zahlt momentan an seine Ex für das kind 291 Euro

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von MELabc am 15.02.2011, 17:35 Uhr

Ja gut dann hat er ja schon 3 Kinder . Verdient er so wenig ? ist das ein Großer unterschied zu vorher ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von Birgit22 am 15.02.2011, 17:40 Uhr

Ich hab keine Ahnung was er verdient.
Und einen nachvollziehbaren Unterschied gibt es nicht, da er vor der berechnung gar nicht bezahlt hat.
Macht Euch einfach schlau beim JA oder Anwalt.
Hier kann das ohnehin niemand ausrechnen.

Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von MELabc am 15.02.2011, 17:47 Uhr

Das nicht aber ob das grundsätzlich neu berechnet wird wenn man ein 2 Kind bekommt und nochmal Heiratet

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von Pamo am 15.02.2011, 17:53 Uhr

Grundsaetzlich neu berechnet wird gar nichts, es muss jemand die Neuberechnung einleiten, z.B. der unterhaltspflichtige Elternteil.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von Pedilein am 15.02.2011, 18:07 Uhr

es kommt drauf an was mann verdiehnt, bei uns ist es so, er hat einen sohn aus erster ehe und muß unterhalt zahlen, wir haben letztes jahr geheiratet und ich habe noch 2 kinder mit in die ehe gebracht und einen minijob, mein mann geht vollzeit arbeiten. summasumarum haben wir immer noch nicht soviel übrig das wir von H4 ganz weg sind.

die verdiehnstabrechnung von meinem mann wird an die unterhaltskasse seines sohnes geschickt und es wird neu berechnet wieviel er dann zahlen kann, sodass uns auch geld zum leben übrig bleibt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von MELabc am 15.02.2011, 18:46 Uhr

Darf ich mal Fragen wieviel ihr zusammen Netto im Monat habt ?
Also bei uns ist es so das ich unterhalt für meine 3 in höhe von insgesamt knapp 750 Euro und 558 Kindergeld mein noch Freund bald mann hat Netto ca. 1850 allgemein darf meins doch nicht angerechnet werden oder ?
Und jetzt bekommen wir ein gemeinsames Kind .
Somit sind wir dann 6

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tabelle

Antwort von shinead am 15.02.2011, 18:46 Uhr

Das Kind wird mitberechnet.

Es gab gerade vor ein paar Tagen ein Urteil. Da ging es zwar um Ehegattenunterhalt, aber m.E. wird sich kein Richter über das Urteil hinwegsetzen wenn es um Kindesunterhalt ging.
Die Aussage ist, dass eine Neuheirat nicht den zu zahlenden Unterhalt schmälert.
M.E. ist das auch richtig so. Wenn die 291 Euro eine Kreditrate wäre, würde man sie schlichtweg mit einbudgetieren. Bei einem Kind ist das natürlich ganz anders...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Grobe Berechnung:

Antwort von desireekk am 15.02.2011, 21:56 Uhr

Also: aktuell zahlt er den Betrag aus der Gruppe 4 lt. dieser Tabelle:

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php

Das Nettoeinkommen, das dieser Gruppe zugrunde liegt scheint zuerst zu hoch, da er aber (da bisher nur 1 Unterhaltspflichtiger zu versorgen war) eine Stufe hochegstuft wurde geht das OK.
SOFERN er zu den genannten 1850,- auch noch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld o. ä. bekommt.
Wobei er auch ja auch Werbungskosten i. H. v. 5% seines Nettos abziehen darf.

So, also nochmal: die DT beruht auf der Annahme von 2 Unterhaltspflichtigen.
Bisher wurde eine Stufe höher gestuft, da nur einmal Unterhalt.

Ab demnächst wird er von der eigentlich richtigen Einkommensstufe 1 Stufe runtergestuft werden, da ja nun 3 Unterhaltspflichtige da sind (sofern Du Elternzeit nimmst und selbst zu wenig Einkommen mit Elterngeld hast zählst Du mit).

Bei 3 Unterhaltspflichtigen rutscht er aber in die Nähe einer sog. Mangelfallberechnung... bitte nachprüfen

Wenn er StKl 3 nimmt wenn Ihr heiratet, dann erhöht sich sein nettoeinkommen, was auch seinem ersten Kind zugute kommt, da er dann evtl. ein eine hähere Nettoklasse rutscht.

Steuerlich kann man es auch anders lösen:
Er kann DIR Unterhalt zahlen (also nicht für's Kind, sondern Dir als Mutter).
Sofern Du nicht zu schnell wieder arbeiten gehst (also nach dem Elterngeld) macht das richtig was aus.
Ich selbst habe das damals so austariert in den 2 Steuererklärungen, dass der eine gerade so viel Unterhalt bekommen hat, dass er NICHT steuerpflichtig wurde und der andere konnte das trotzdem absetzen.
Das war richtig Kohle!

Da sollte Euch jemand bei Abschätzen helfen.

Ich will Euch natürlich nicht vom Heiraten abhalten :-)

Viele Grüße

Désirée

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ehefrauenunterhalt kommt mach Kindesunterhalt

Antwort von nociolla am 15.02.2011, 22:03 Uhr

Mein Ex ist auch gerade noch mal Doppel Papa geworden und hat so mit statt 2 Kindern jetzt 4 Kinder und müsste noch ihr Unterhalt bezahlen da sie ja durch die Elternzeit nicht 100 % Einkommen hat .
Doch zu erst kommen die 4 Kinder und wenn noch etwas übrig bleibt kommt sie und ich gleichberechtigt .

Noci

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schon, aber

Antwort von desireekk am 15.02.2011, 23:35 Uhr

Es geht ja nicht drum, ob sie Unterhalt bekommt oder nicht.
Im ersten Schritt geht es drum, das sie Unterhaltsberechtigt ist und dass es somit 3 Unterhaltsberechtigte gibt, was erheblich für die Einstufung in der DT gibt.
Gleichgültig, ob der Anspruch sich durchsetzten lässt oder nicht.

Und dann: ich habe damals mit dem vater meiner Kinder zusammengewohnt, er war in Elternzeit.
Ich habe ihm ganz offiziell (das MUSS sein) eine Überweisung getätigt die als Verwendungszweck auch "Unterhalt" hatte per mtl. Dauerauftragt.
Dass wir davon dann wieder die Miete überweisen haben war dem FA wurscht :-)

Vastehst? ;-)

Désirée

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.