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von onlyboys  am 02.07.2011, 11:43 Uhr

Umgangsfrage, wahrscheinlich schon 1000x dagewesen, aber ich frag trotzdem

Gibt es hier Mütter, die den Umgang zwischen Vater und Kindern gerichtlich festgelegt haben und wenn ja, wie sehen die Besuchsintervalle aus und funktioniert das?

Ich und meine Kinder wohnen nicht weit weg vom Vater...bisher habe ich versucht, die Besuchskontakte mit dem Vater allein zu regeln. Heraus kam dabei immer: An diesem WE hab ich Notdienst (okay, Arbeit geht natürlich vor), an diesem will ich zu meiner Freundin fahren, an diesem brauch ich mal Ruhe nur für mich usw usw. Kontakte fanden dann etwa alle 4-6 Wochen von Samstag Mittag bis Sonntag Abend statt.
Da meine Kinder halt recht selbstständig sind, sind sie durchaus auch mal einfach so zwischendurch hochgefahren, zumal Freunde von uns mit ihren Kindern direkt neben dem Vater wohnen. Der Papa hat sie meist wieder weggeschickt, mit den Worten: Hab was vor, muss gleich weg, hab keine Lust auf euch jetzt ect.pp
Also funktioniert es so auch nicht. Da die Streitereien zunehmen, was das angeht (das Kernproblem liegt einfach darin, dass der Vater es wohl nicht "einsieht" die Kinder zu nehmen, und Mama kann an so einem freien WE ja sonstwas "treiben"), habe ich meinen Anwalt bemüht, der jetzt eine Regelung vorschlägt, um Regelmäßigkeit in die Sache zu bringen. Nur....ganz wohl ist mir dabei auch nicht, kann so eine Umgangsregelung "unter Zwang" überhaupt gut laufen für die Kinder?
Ich freue mich über jede Antwort, Danke schonmal.

LG,onlyboys

 
4 Antworten:

Re: Umgangsfrage, wahrscheinlich schon 1000x dagewesen, aber ich frag trotzdem

Antwort von bobfahrer am 02.07.2011, 11:53 Uhr

Also bevor das übers Gericht geht was auch auch teuer werden kann empfehle ich einen Termin bim JA mit dem Ziel eine Mediation zu machen - da könnt ihr dann in 2 bis 3 Terminen den Ablauf (und wichtige anderen Dinge) erarbeiten. Das wird dann in einem Mediationsvertrag festgehalten. Wichtig ist - und das lernt er in der Mediation - das er erkennt und sieht wie wichtig er für seine Kinder ist und das die Kinder seine Ablehnung spüren und beginnen (s)einen Teil von sich dadurch selbst abzulehnen. Das Ziel muss sein das er erkennt das er regelmäßige Zeit mit den Kindern einplanen soll - er kann ja auch seine Freundin mit einbinden! Hat sie auch Kinder?

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Re: Umgangsfrage, wahrscheinlich schon 1000x dagewesen, aber ich frag trotzdem

Antwort von bleibcoolMama am 02.07.2011, 12:04 Uhr

Hallo,

bei uns ist der Umgang zwar nicht übers Gericht geregelt, ich antworte trotzdem mal.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Situation in einem Fall wie eurem durch eine gerichtliche Regelung besser wird. Denn wie du schon selbst schreibst, wirklich zwingen kann man den KV nicht zum Umgang. Habt ihr es schon mal mit einer Beratung beim Jugendamt versucht? Wir hatten damals eine sehr gute Beraterin, die uns dabei unterstützt hat, die beste Regelung für unseren Sohn zu finden und unsere Interessen unter einen Hut zu bekommen. Aber auch da muss die Einsicht beider Elternteile vorhanden sein, dass es sich in erster Linie mal um Rechte und Bedürfnisse der Kinder handelt. Und Reaktionen wie "ich hab keine Lust auf euch" (??? )lassen arge Zweifel am Verantwortungsgefühl des Vaters aufkommen. Da müsste man ihm mal jemand begreiflich machen, was er seinen Kindern antut.

Es macht mich immer wieder traurig, wenn ich lese, wie Eltern(teile) sich verhalten, weil sie dem anderen eins auswischen wollen.

Also, trotz berechtigtem Ärger über sein Verhalten, würde ich es mal noch nicht mit so viel Druck versuchen, sondern zuerst alles Hebel in Bewegung setzten, dass er zur Einsicht kommt, welche Verantwortung er seinen Kindern gegenüber hat und vielleicht auch die Chance hat, gefühlsmäßig wieder zu ihnen zu finden, ohne dass er dabei im Hinterkopf hat, dass die Mutter da ja ein wenig Freizeit "auf seine Kosten" gewinnen könnte.

Ich drück dir und vor allem den Kinder die Daumen, dass es besser wird.
Liebe Grüße,
bcMama

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Re: Umgangsfrage, wahrscheinlich schon 1000x dagewesen, aber ich frag trotzdem

Antwort von onlyboys am 02.07.2011, 12:59 Uhr

Danke Euch Beiden für die Antwort.
Also, ich warte zur Zeit noch auf einen Termin bei der psychologischen Beratungsstelle, die mit dem Jugendamt kooperiert. Der Kindergarten steht mir auch hilfreich zur Seite, da mein Jüngster leider momentan sehr unter der Situation leidet und sein Verhalten das auch widerspiegelt.
Vor Gericht wurde das Ganze noch nicht gebracht, bisher habe ich nur mit meinem Anwalt geredet und der setzt einen Vorschlag schriftlich auf und lässt es meinem Noch-Mann über seinen Anwalt zukommen.

Die Freundin meines Mannes ist mittlerweile Passé, da sie aber im Alter meines Gatten war, hatte sie schon erwachsene Kinder ( mein Noch-Mann ist 17 Jahre älter als ich)
Jetzt heisst es zwar dann nicht mehr: An dem We will ich zur Freundin, jetzt heisst es schlicht: Du wolltest ja die Trennung also sieh zu wo Du die Kinder abladen kannst um "feiern" zu gehen...?!

Ich bin so hin und hergerissen, ich weiss, meine Kinder brauchen ihren Papa, aber so?
Manchmal hätte ich nicht übel Lust zu sagen: Wenn es so weitergeht, wäre null Kontakt besser für die Kinder, um Ruhe in die ganze Angelegenheit zu bekommen.

Wäre ja auch zu schön gewesen, wenn sowas mal glatt über die Bühne geht, seufz.

LG,onlyboys

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Re: Umgangsfrage, wahrscheinlich schon 1000x dagewesen, aber ich frag trotzdem

Antwort von shortie am 02.07.2011, 20:25 Uhr

Hallo,

ich habe es hin- und herüberlegt.
Und resigniert. Mein Ex nimmt die Kinder zwar nicht wirklich freiwillig und auch nur "selbst geregelt", wenn er mal Zeit hat, alle 5 - 6 Wochen, wie bei euch, einige Stunden. Und man könnte ihm genau die gleichen Motive unterstellen, wie bei euch. Aber so krass ist es denn doch nicht ;)

Er hat kein Interesse, fragt nichts etc. Er nimmt sie nur, weil er hofft, irgendwelche Vorteile dadurch zu erlangen, Kinderzuschläge etc. Und ihm reichen die paar Stunden völlig.
Allerdings würde er nie (!) sagen, dass er die Kinder nicht sehen will. Er lässt einfach Taten sprechen *ggg*.

Also: Wie und wieso soll man so einen Mann zwingen?
Wer nicht will, der wird es auch nicht tun, nur weil es ein Bescheid so festlegt. Deiner wird dann noch äußern, dass er ja eigentlich nicht will, aber du es ihm auf´s Auge gedrückt hast, könnte ich mir vorstellen.
Nicht besonders vorteilhaft für kleine Kinderseelen.

Ich bin halt dabei, mich von meiner Vorstellung von geregeltem Umgang nach der Ehe zu verabschieden. Für die Kinder macht es real bei uns keinen Unterschied, weil der Vater die Kinder ohnehin oft nur kurz am Wochenende gesehen hat und praktisch nie bei uns gewohnt hat. Dennoch fühlten sie gerade zu Beginn der Situation anders und waren schulauffällig.
(Ist inzwischen durch mich wieder so gut wie ausgebügelt, und mir fällt auf, dass der Vater davon gar nichts weiß! Interessiert ihn ja nicht.)

ABER: Ich habe schon von Fällen gelesen, wo es genutzt hat, dem Vater zu verdeutlichen, dass es das Recht der Kinder ist, ihn zu sehen, und dass es für ihre Entwicklung vorteilhaft ist. Danach klappte der regelmäßige Umgang.
Das ging dann über das JA, nicht übers Gericht.

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