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Geschrieben von topsie am 05.02.2008, 11:30 Uhr

umfrage an die, wo es mit unterhalt nicht klappt

wer bekommt alles kein unterhalt?

wer rennt da noch hinterher oder wer von euch hat aufgegeben?

wer macht was über anwalt und wie stehen die chancen?

würd emich interessieren, weil wie man aus meinem posting vorher entnehmen kann, bekommen wir nichts.
dabei verdient der papa seine 3-4 000 euro und das hat er zur eigenden verfügung, weil miete, telefon, auto wird über seine firma gezahlt, er ist selbstständig...

 
10 Antworten:

wie alt ist euer kind?

Antwort von mic0202 am 05.02.2008, 11:52 Uhr

wenn es noch keine 12 jahre alt ist, kannst du beim jugendamt unterhaltsvorschuß beantragen...dann bekommst du deinen unterhalt vom Jugendamt, und die holen sich das von ihm wieder...das bekommst du 6 jahre bis höchstens zum 12ten lebensjahr...danach kannst du den unterhalt aber trotzdem weiter über das JA laufen lassen..die klagen das zur not für dich ein...

lg
mic

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nachtrag.....

Antwort von mic0202 am 05.02.2008, 12:01 Uhr

habe gerade dein posting unten gelesen...

bist du sicher, dass das JA nichts machen kann, weil er im ausland lebt?

bei meiner großen war das so, dass ihr vater nicht auffindbar war...und ich habe trotzdem unterhaltsvorschuss bekommen

lg
mic

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Re: umfrage an die, wo es mit unterhalt nicht klappt

Antwort von spiky73 am 05.02.2008, 12:47 Uhr

hallo topsie,

bei meiner juengsten ist es so, dass ich (noch) keinen unterhalt bekomme, weil die vaterschaft erst mal festgestellt werden muss - der vater hat sich ja zwischenzeitlich aus dem staub gemacht und lebt irgendwo in den usa.
zwischen den usa und deutschland gibt es verbindliche rechtsabkommen, d.h. wenn die adressermittlung erfolgreich war, wird ein vaterschaftstest durchgefuehrt, und wenn dieser positiv ausfaellt, muss er eben loehnen.
klar, ob man ihn findet, und ob dann was zu holen ist, steht auf einem ganz anderen blatt. rein rechtlich kann er sich allerdings nicht druecken, die sache hoechstens herauszoegern.

es ist mir allerdings jetzt auch nicht sooooo wichtig mit dem unterhalt, allerdings moechte ich die vaterschaft schon gerne geklaert haben, damit er weiss, dass da irgendwo eine mini-ausgabe von ihm herumlaeuft. er kann die tatsache ja weiterhin ignorieren, so wie bisher, aber dann ist es geklaert und er hat keine grundlage mehr, mich als arme irre abzustempeln, die ihm gerne ein kind unterjubeln moechte. er hat das ganze ganz sicher verdraengt, aber seine nicht-reaktion loest eben in mir das gefuehl aus, das ganze eben rechtlich zu klaeren. verstehst du, was ich meine?
UVG habe ich noch nicht beantragt, aber das werde ich mir vorbehalten. derzeit funktioniert es auch so...

was mich an deinen ausfuehrungen weiter unten allerdings stutzig macht, ist, dass du dir so in den sack luegen laesst.
also bitte, spanien ist ein EU-staat, da MUSS es rechtsabkommen zur durchsetzung des unterhaltes geben. und spanien ist ganz sicher auch nicht wirklich rueckstaendig. da sitzen die leute nicht mit steinplatten und haemmerchen im buero und meisseln damit die korrespondenz. und in spanien gibt es den euro, da wird nicht mit kuehen und schweinen tauschwirtschaft betrieben.
also gehe ich davon aus, dass banking auf aehnlichen weg funktioniert wie bei uns, und auch ebenso schnell und unkompliziert ist. die maerchen vom tornado (tornados in spanien??) oder dem datenpaket, das auf der datenautobahn vom rechten weg abgekommen und in den graben gefahren ist, und just die unterhaltszahlung enthielt, die kann er am felsen von gibraltar in die wellen schreien, oder am ballermann den coolen blondinen ins oehrchen fluestern. wer's glaubt, wird selig, und alle anderen kommen auch in den himmel... *grummel*

von daher solltest du schnellstmoeglich zum jugendamt traben, dich ueber deine moeglichkeiten informieren, eine beistandschaft einrichten, und dann zusehen, dass der egon knete rueberwachsen laesst...
im uebrigen ist er eigentlich deutscher oder spanier? wenn er deutscher ist, der im ausland lebt, kann ich mir vorstellen, dass er nach wie vor unter die deutsche rechtsprechung (unterhaltsrecht) faellt. aber das weiss vielleicht jemand anders hier besser?? (ggf. mal frau bader fragen, wie die rechtliche zustaendigkeit aussieht).

liebe gruesse,
martina

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so...ich hab jetzt meine cousine gefragt

Antwort von mic0202 am 05.02.2008, 13:43 Uhr

die hatte das gleiche problem wie du...inzwischen sind ihre kinder teenies und der unterhalt klappt soweit...

aber als sie klein waren, ist er auch auf und davon nach spanien. da sie aber seine adresse + bankverbindung hatte konnte sie alles über das jugendamt abwickeln...
wie spiky schon sagt, in einem EU land kann man(n) sich seinen unterhaltsverpflichtungen nicht entziehen

lg
mic

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Kommt neue EU-Richtlinie/Verordnung

Antwort von Yola am 05.02.2008, 14:21 Uhr

bezüglich Eintreibung Unterhalt im EU-Ausland.

Habe vor ein paar Wochen ein Posting dazu gemacht.

Da das bis zur Umsetzung aber noch ein paar Jährchen dauern kann, würde ich mich an's JA wenden. In der EU wird's schwierig werden, sich den Unterhaltspflichten zu entziehen.

Wenn's JA nicht hilft, erkundige Dich nach einer Kanzlei von Familienanwälten, die grenzüberschreitend Erfahrung haben. Theoretisch kannst Du sogar in Spanien eine Unterhaltsklage machen, die wäre leichter zu pfänden in Spanien - aber das ist natürlich ein sehr beschwerlicher Weg und da steht auch noch die Sprachbarriere dazwischen.

Aus welcher Region kommst Du? In Berlin und in Rheinland-Pfalz könnte ich Dir Namen von Anwälten mit internationaler Erfahrung in Sorgerechts-/Unterhaltsfragen geben.

LG

Yola

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@mic+yola

Antwort von topsie am 05.02.2008, 15:33 Uhr

danke erstmal!
mic, der lütte ist 3j. und unterhaltsvorschuss bekomme ist, das ist richtig, nur weil es bloss 6j. sind, ärgert es mich, weil ich weiss er könnte zahlen, verdient derzeit sehr sehr gut, nur als selbstständiger kann ihm keiner was, da er es so abwickelt, das er offiziell bloss 1000 euro angegeben hat als lohn :(

aber auch wenn er mehr angeben würd,arbeitet die EU da noch nicht so zusammen, noch können sie keinen hinschicken um zu pfänden oder so.
sie könnten ihn hier in deutshcland zwar anzeigen,aber solange er in spanien ist, nichts machen...sehr blöd geregelt...

yola, danke dir auch wg dem beitrag, den beitrag hatte ich mit GROSSER freude gelesen, auch gl beim jugendamt angerufen, aber da meinte sie auch, das das gestzt leider noch in weiter ferne ist...
denke ei anwalt hilft da wohl nicht, solange er offiziell nicht die wirkliche summe angibt :(...*ärger*

komme aus NRW

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@martina

Antwort von topsie am 05.02.2008, 15:41 Uhr

ich kann sehr gut verstehen was du meinst! an seiner stelle würd eich das doch auch wissen wollen, aber ok, so kann er sich am besten vor dem unterhalt drücken...kann ich echt nicht verstehen sowas....

meisnt du es bestehen chancen sein wohnort ausfindig zu machen?
gibt es nicht noch familie von ihm, über die man es versuchen könnte?

hihi und jaaaaa alle anderen kommen auch in den himmel ;)
das ich ihm nicht glaube ist klar, aber beweisen kann ich auch nichts, aufhören mit dem lügen tut er einfach nicht, und da er offiziell eben nur 1000 euro angibt, kann ihm das jugendamt auch nichts, er wird ja regelmässig von ihnen angeschr., aber mehr könne sie nicht machen, ausser vielleicht noch ne anzeige, wobei sie meinten, das wird auch nicht viel bringen, da er mit 1000 euro offiziell zahlungsunfähig ist und bandaufnahmen zählen nicht :), weil da hab ich den beweis drauf, das er seine 3-4000 netto hat, aber das niemals offiziell angeben würde.....grrrr

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Re: umfrage an die, wo es mit unterhalt nicht klappt

Antwort von berita am 05.02.2008, 16:20 Uhr

Ich habe aufgegeben, weil es mir einfach zu blöd wurde, jedem Euro monatelang hinterherzulaufen. Anwalt würde wohl wenig bringen, da es kaum was zu holen gibt bzw. immer nur kurzzeitig, dann hat er das Geld schon wieder an Gläubiger und sonstwas verteilt. Naja, ich kann uns auch selbst ernähren, zum Glück. Aber ungerecht finde ich es schon..

LG
Berit

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Re: @mic+yola

Antwort von Yola am 05.02.2008, 19:20 Uhr

Hi Topsie,

ich werde jetzt sobald wir wieder gesund sind hier die Sache angehen - von wegen Einkommen feststellen und Unterhalt festlegen.

Der Mann ist gesetzlich verpflichtet, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen, wenn er unterhaltspflichtig ist. Bei uns wird's halt andersrum sein: Wir in Lux und Vater in BRD und ich werde die Unterhaltssachen wohl über einen deutschen Familienanwalt regeln lassen.

Als ich dem erzählte dass der Herr Papa nicht mit seinen Einkommensnachweisen rausrückt meinte der nur: "Na das geht ja mal gar nicht, das kriegen wir geregelt" Und ich vertraue seinem Urteil wirklich, weil ich ihn auch privat etwas kenne und der macht keine heisse Luft (wie manche andere Anwälte die ich kenne *augenverdreh*)

Nur ich hatte bisher nicht den (gesundheitlichen, psychischen und finanziellen) Freiraum das anzugehen.
Sobald ich mehr weiss, halte ich Dich auf dem laufenden.

LG

Yola

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Re: @yola

Antwort von topsie am 06.02.2008, 9:44 Uhr

na ich drücke die daumen, denn wenn ein anwalt das angeht,(der papa ist ja nicht selbständig, oder?) dann wird da sicher was passieren, dann kann er die nachweise garnicht länger zurückhalten!

blöd ist da ja selbstständigkeit, wie bei dem papa von meinem kleinen, der kann angeben was er will und ist fein raus...

musst du den anwalt selber zahlen oder bekommst du zuschuss?

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