Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von rabukki am 30.01.2013, 23:27 Uhr

Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Der Bundestag stimmt morgen über ein Gesetz ab, das nicht-verheirateten Vätern die Möglichkeit gibt, ab Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Die Mütter werden informiert und haben sechs Wochen Zeit, zu widersprechen. Dann entscheidet das Gericht rein nach Aktenlage, ohne Anhörung der Mutter und ohne Einschätzung der Jugendämter. Was haltet ihr davon?

Hätten Eure Ex-Partner so einen Antrag, ggf. sofort nach der Geburt, gestellt? Wie hättet ihr reagiert?

 
47 Antworten:

Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von mf4 am 30.01.2013, 23:55 Uhr

Ich finde das nicht so wild...
bekommt eine Frau ein Kind hat sie das SR auch wenn es die schlimmste und böseste Frau aller Zeiten ist, ihr Kind u.U. verwahrlosen lässt oder quält.
Da prüft auch keiner Fähigkeiten, Einstellung und andere Umstände.

Ich persönlich zeuge kein Kind mit einem Mann, der absolut das schlimmste wäre, was einem Kind passieren kann. Viele Exen haben sich entpuppt aber doch eher nicht gleich nach der Geburt.

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von rabukki am 31.01.2013, 0:11 Uhr

Das sehe ich ähnlich. Aber was ist, wenn eine Frau in der Sechs-Wochen-Frist krank ist oder z.b. schlecht deutsch spricht und den Brief nicht versteht? Und das gemeinsame Sorgerecht aus bestimmten Gründen NICHT will? Müsste man Mütter nicht pro Forma anhören, oder ist der Verwaltungsakt zu groß?

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von PinkShark am 31.01.2013, 2:00 Uhr

Grundsätzlich finde ich das neue Gesetzt gut, aber...
und genau das aber ist es.

Es kann sich auch während einer -ungeplanten- Schwangerschaft auch alles ändern. Ich habe oft gehört, dass sobald die Frau schwanger wurde, der Mann kein Interesse mehr hatte, oder gar auf den Abbruch bestanden hat. Gut, das mögen Extremfälle sein, aber nicht immer ist ein GSR auch gut für das Kind.

Was wenn sich (Ex)Paare nicht über die Schule, KiGa,etc. einig werden. Das geht dann ja auch zu Lasten des Kindes....

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 7:32 Uhr

Endlich !
Allerdings bin ich dafür dass es ein nicht sorgender oder nur auf Krawall gebürsteter Elternteil es auch schneller verliert als jetzt.

Aber zum Start der Elternschaft : Gleiche Rechte für Beide !

Bei ehelich geborenen Kindern ist es ja auch so.

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von HeikeB1969 am 31.01.2013, 8:05 Uhr

Hallo

ich finds auch gut, wenn sich wirklich kümmernde und interessierte Väter eine Chance auf Mitsprache und echte Mitwirkung bekommen.

Im Gegenzug seh ich es wie Sternenschnuppe- wenn sich ein Vater nicht kümmert, nicht zahlt obwohl der dicke könnte, sich jahrelang nicht meldet - dann sollte die Mutter das Alleinige Sorgerecht bekommen. Umgekehrt genauso.

Elternsein muss man leben, in REAL und nicht auf dem Papier nur haben.

Lg
Heike

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von Pamo am 31.01.2013, 8:43 Uhr

Grundsätzlich finde ich, dass das gemeinsame Sorgerecht und Sorgepflicht automatisch per Geburt dasein sollte - auch ohne Antrag des Vaters und ohne Anhörung der Mutter.

Aber die Betonung liegt auf: Rechte und Pflichten gehören zusammen. Kümmert sich der Vater nach dem Lustprinzip, sollte das Sorgerecht schnell wieder weg genommen werden können.

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 8:47 Uhr

Ich finde das sollte direkt an die Vaterschaftsanerkennung gekoppelt sein.
Also nicht automatisch dass er es dann hat, aber dass er da gezielt gefragt wird ob er es haben will.

Muss die Vaterschaft erst durchs Gericht festgestellt werden wie bei uns, dann könnte man vorsichtiger agieren und die Sorgerechtsfrage zum Beispiel richterlich vertagen um zu sehen wie es sich entwickelt oder so.

Aber das sind ja nun wirklich die Ausnahmen, die Mehrzahl der Väter will sich kümmern, will zahlen etc.

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Ich hätte mich mit Händen und Füßen (und einem Anwalt) gewehrt!

Antwort von shinead am 31.01.2013, 8:49 Uhr

Ich war ungeplant schwanger.
Der KV bestand auf einen Abbruch.
Vaterschaftsanerkennung nur nach Vaterschaftstest.

Nach 3 Monaten, Kontaktabbruch nach Forderung von Kindesunterhalt.

Nach allem was in der Schwangerschaft vorgefallen ist, hätte ich dem GSR niemals zugestimmt.
Wenn er sich als Vater "bewiesen" hätte, also den Umgang wahrgenommen hätte, sich an Entscheidungen beteiligt hätte (habe versucht ihn mit einzubinden - er wollte nicht), dann hätte ich die Sorgerechtserklärung noch 2007 freiwillig unterschrieben.

Ganz glücklich bin ich mit dem Gesetz nicht. Ob sich das ändert, wird die Zeit (und die Urteile) weisen...

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von mf4 am 31.01.2013, 8:58 Uhr

Was Abbruch angeht...
auch in intakten Beziehungen kann es zu ungeplanten Schwangerschaften kommen und wer mit dem Gedanken spielt ein Baby vielleicht nicht zu bekommen ist dann auch nicht disqualifiziert... Bindung und Liebe zum Kind entsteht ja nicht mal eben durch Zeugung.

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von shinead am 31.01.2013, 9:13 Uhr

Wenn Du 9 Monate lang

"Du hast mein Leben versaut"
"Du hättest abtreiben sollen"
"Warum tust Du mir das an"
"Ich will dieses Kind nicht"
"Hätte ich Dich doch nie kennen gelernt"

von Deinem ExPartner hörst, wirst Du anders denken!

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Abwarten... :-)

Antwort von Ralph am 31.01.2013, 9:29 Uhr

Das Gesetz war doch lange überfällig, und die Lösung, daß der andere Elternteil das Sorgerecht nur auf Antrag erhält, ist doch ganz brillant.
Im Grunde zielt das Gesetz in erster Linie auf die Frauen, die wir hier auch schon bisweilen erleben duften, die immer noch in der Paarebene leben und immer von MEINEM Sorgerecht, MEINEN Vorstellungen und vor allem MEINEM!!! Kind reden, den Umgang mit dem Vater konsequent vereiteln und das alleinige Sorgerecht sehr perfide mißbrauchen. Diese Väter waren bislang völlig machtlos, konnten aber mangels Sorgerecht nicht selbst initiativ werden (z.B. zweite Arztmeinung einholen),
Diesen Gegenparts wurde gesetzlich der Rücken gestärkt, und das finde ich gut so.

Väter, die sich kümmern wollen und das Sorgerecht beantragen, haben offenbar ein Interesse an dem Kind. Und die sollen bitte doch dann auch das GSR bekommen dürfen.
Die anderen, die sich eh nicht kümmern wollen, haben doch auch zumeist keine vernünftige Kenntnis der Rechtslage und werden schon deshalb den Antrag auf Sorgerecht zu 99% nicht stellen. Das fehlende 1%, das das Sorgerecht mißbrauchen will, um Streß zu machenb, dürfte es, nach einiger Anstrengung seitens der Mutter, zügig wieder los sein. Da kann man sich ium Ergebnis als Mutter doch dann eher entspannt zurücklehnen und abwarten, was passiert.

Ralph

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von mf4 am 31.01.2013, 9:32 Uhr

Kenne ich nicht. Beide Kindsväter haben bewusst Kinder mit mir gezeugt und das einzige ungeplante kam auch in der Beziehung.

Warum sich Männer nicht sterilisieren lassen, wenn Kinder zu haben für sie das schrecklichste ist... verstehe ich nicht.

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von Pamo am 31.01.2013, 9:36 Uhr

Richtig. Ach, wenn Doofheit nur automatisch zur Sterilität führen würde - wäre das nicht schön?

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von shinead am 31.01.2013, 9:41 Uhr

Dann wären viele hier aber kinderlos...

Das wäre doch auch schade, oder?

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von Pamo am 31.01.2013, 9:48 Uhr

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Re: Ich hätte mich mit Händen und Füßen (und einem Anwalt) gewehrt!

Antwort von kravallie am 31.01.2013, 10:10 Uhr

bei mir ähnlich wie bei shinead.
wenn er die möglichkeit 2006 gehabt hätte und davon gewußt hätte, hätte er das gsr damals beantragt.
nur um mich zu ärgern und um mitzureden. bei dingen, die ihn 11 jahre nicht interessiert haben.

ich bin froh, daß ich mich da nicht auch noch mit rumärgern mußte und auch nicht mehr muß!

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Re: nein

Antwort von HellsinkiLove am 31.01.2013, 10:21 Uhr

hätte er nicht gemacht und hätte ihn auch nicht interessiert.
er hat noch nie interesse an ihr gezeigt

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Nichts halbes...

Antwort von bobfahrer am 31.01.2013, 13:09 Uhr

...und nichts ganzes. Es müßte von vorne herein bei beiden Eltern liegen, wegen der Gleichheit - und wenn es einen Grund gibt das der Vater es nicht bekommen sollte steht der Klageweg immer noch offen.

So wäre es imho Verfassungskonform.

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Re: Nichts halbes...

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 13:30 Uhr

Naja, bei Vaterschaftsanerkennung danach zu fragen und einzutragen würde ja auch reichen.

Lieber gleich was geben was derjenige haben möchte, als umständlich aberkennen was er gar nicht haben will, oder ?
Und da unehelich eh anerkannt werden muss ist das ja dann ein Abwasch.

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Re: Nichts halbes...

Antwort von bobfahrer am 31.01.2013, 14:13 Uhr

Die kleinere Menge muss den Klageweg beschreiten, deshalb kann es nur so laufen das der Vater es mit Geburt bekommt, wer es nicht haben will kann es abgeben und wer es nicht bekommen soll, da entscheidet dann der Richter, also bei den paar Prozent.

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Re: Nichts halbes...

Antwort von shinead am 31.01.2013, 14:21 Uhr

Gerade Mutti geworden, die Vaterschaftsanennung durchgefochten und dann (wenn es dumm läuft) gleich die nächste Klage anstrengen, weil sich der Herr der Kommunikation verweigert und so weder Sparbuch noch Pass beantragt werden können.
Ich fände das fies! Frau hat in der Zeit genug mit den Hormonen und der Umstellung zu tun...

Bei Paaren, die zusammenleben fände ich es absolut normal, dass mit der Vaterschaftsanerkennung gleich die Sorgerechtserklärung abgegeben wird. Das kann man ja auch schon vor der Geburt machen.

Bei getrennt lebenden Paaren finde ich das jetzige Prozedere auf jeden Fall besser! Nicht perfekt - aber besser.

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Re: Nichts halbes...

Antwort von Birgit22 am 31.01.2013, 14:40 Uhr

"Bei Paaren, die zusammenleben fände ich es absolut normal, dass mit der Vaterschaftsanerkennung gleich die Sorgerechtserklärung abgegeben wird. Das kann man ja auch schon vor der Geburt machen. "

Wir haben zusammengelebt, dennoch war es das dämlichste was ich je getan habe, diese Sorgerechtserklärung zu unterschreiben. Ich schieb es mal auf die Hormone, unser Sohn war gerade zwei Wochen alt.
Heute darf ich jeder Unterschrift hinterherhecheln, und er kostet es aus, wenn ich Urlaub gebucht habe incl. Flug und für den Pass seine Unterschrift benötige. Selbiges Theater bei der Bank für die Kontoeröffnung.
Und den Tipp sich die Unterschrift richterlich ersetzen zu lassen kann man auch knicken.
Hab ich versucht, tagelang mit Jugendamt und Gericht telefoniert, keiner konnte mir helfen bei meinem Anliegen, niemand wusste wer zuständig ist.
Ein Witz ! Aber vielleicht sind sie ja auch nur in Hessen so blöd.

Nie nie wieder würde ich kampflos das Sorgerecht aufgeben.
Aber in vier Jahren hab ich es überstanden !

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von spiky73 am 31.01.2013, 16:26 Uhr

hmmm, per se sicher eine gute sache - wenn es denn so läuft wie es laufen sollte, aber für mich ist das auch nur graue theorie.

ich habe bei meinen beiden mädels das alleinige sorgerecht - schon von geburt an - und bin darüber heilfroh.
bei der großen ist es so, dass ich mit dem vater über alle belange, die das kind betreffen, reden kann. aber er ist nunmal nicht vor ort und kann daher bei wichtigen dingen, die bei gemeinsamem sorgerecht die zustimmung beider elternteile benötigen, nicht grad mal so in 5 minuten auf der matte stehen. vor allem zu den zeiten, wo er auf auslandseinsätzen war (irak, afghanistan), gab es nur ganz beschränkte kontaktmöglichkeiten. insofern ist er auch nicht am gemeinsamen sorgerecht interessiert: ich hatte ihm das bereits vor einigen jahren angeboten, falls er es denn möchte. nein, war die antwort, es ist doch gut so wie es ist, warum die sache unnötig verkomplizieren?
also blieb es da beim alleinigen sorgerecht in meinen händen (bei vielen dingen könnte er vermutlich auch nicht problemlos mitentscheiden, weil er die situation als amerikaner nicht aus eigener anschauung kennt und in amiland eben vieles anders läuft...).

beim vater der kleinen war es so, dass der sich bereits vor der geburt verdünnisiert hat (ebenfalls amerikaner). bis heute besteht kein kontakt und die gerichtliche vaterschaftsfestellung hat schon satte 4 jahre gedauert. geändert an seinem nicht-interesse hat auch das positive testergebnis nichts. was sollte der also mit dem geteilten sorgerecht anfangen (wollen)? was sollte das bringen, ausser mir jede menge scherereien?

ich kann mir nur lebhaft vorstellen, dass die zahl der nichtehelich geborenen kinder, deren väter bei der geburt nicht angegeben wird, nun sprunghaft steigen wird, um genau diese sache (mit dem geteilten sorgerecht) erst mal zu umgehen...

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Neben der Gefährdung des Kindeswohls: Erhöhung der Abtreibungsraten

Antwort von FrauKrause am 31.01.2013, 16:48 Uhr

damit rechne ich persönlich als Antwort auf diesen Mist. Wie hoch, k. A., aber sie werden sich def. erhöhen. Jede Wette.

Wenn ich mir überlege, Frau hätte einen "Unfall" gehabt, ist also ungeplant schwanger geworden, von einem Mann, mit dem sie sich allerdings eine längere Partnerschaft nicht vorstellen kann oder von dem sie bereits getrennt ist (soll ja vorkommen). Unter den geplanten neuen gesetzlichen Vorhaben wird sie sich eher zu einem Abbruch entscheiden als sie es sonst getan hätte.

Aber darüber denkt anscheinend niemand nach. LEUTE, WIR BRAUCHEN KINDER, und die hohen Herrschaften haben nichts weiter im Sinn, als dem weiter entgegen zu wirken.

Die werden sich noch wundern.

LG fk

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Re: Nichts halbes...

Antwort von bobfahrer am 31.01.2013, 16:49 Uhr

Da ist aber die Minderheit, deswegen muss es geändert werden.

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Erhöhung der Abtreibungsraten / das glaub' ich nicht...

Antwort von shinead am 31.01.2013, 17:00 Uhr

... die Väter werden dann einfach nicht eingetragen.

Wer merkt sich schon den Namen des One-Night-Stands aus der Disse?

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Re: Nichts halbes...

Antwort von shinead am 31.01.2013, 17:02 Uhr

Woher weißt Du das?

Wie gesagt, bei Paaren - keine Frage.

Aber wieviel Prozent der "allein schwangeren" Frauen hat denn später solche Schwierigkeiten?
Ich könnte es nicht beziffern - ich weiß es nämlich nicht.

Für Gleichberechtigung bin ich bei diesem Thema erst, wenn Männer auch schwanger werden und Kinder gebären können.
DAS ist nämlich auch nicht gleichberechtigt.

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Re: Nichts halbes...

Antwort von shinead am 31.01.2013, 17:02 Uhr

Woher weißt Du das?

Wie gesagt, bei Paaren - keine Frage.

Aber wieviel Prozent der "allein schwangeren" Frauen hat denn später solche Schwierigkeiten?
Ich könnte es nicht beziffern - ich weiß es nämlich nicht.

Für Gleichberechtigung bin ich bei diesem Thema erst, wenn Männer auch schwanger werden und Kinder gebären können.
DAS ist nämlich auch nicht gleichberechtigt.

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Re: wo steht das ?

Antwort von Birgit22 am 31.01.2013, 18:10 Uhr

Woher weisst Du, dass dies nur die Minderheit ist ?
Man muss doch hier nur mal querlesen, wer so alles auf Kriegsfuß steht mit dem Ex.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen, auch im Bekanntenkreis, würde ich von einem gem. Sorgerecht Abstand nehmen.
Damals fand ich die Idee auch großartig, dem Vater das halbe Sorgerecht einzuräumen, bis ich dann das Theater hatte.
Freu mich schon wenn ich wieder zu Kreuze kriechen darf

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Re: Erhöhung der Abtreibungsraten / das glaub' ich nicht...

Antwort von Milia80 am 31.01.2013, 18:30 Uhr

das glaube ich auch nicht denn auch ohne sr gabs ja ein ugr

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Re: wo steht das ?

Antwort von bobfahrer am 31.01.2013, 18:51 Uhr

Das steht nirgends, aber ist doch auch klar das man nur das mitbekommt wo es gut läuft, nicht?

Aber wenn man sich so umschaut, ist es doch ganz friedlich auf der Welt!

Ausser hier im Forum...

Neenee, ist schon gut so das es endlich angepackt wird.

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von negua80 am 31.01.2013, 18:58 Uhr

Ich höre immer wieder: Gesetz wird vor allem geschaffen wegen den Müttern die sich auf "Paarebene" befinden... Was ist wenn sich der KV auf "Paarebene" befindet und das GSR hierfür "ausnutzt". Es sind nicht immer die Mütter die sich "querstellen". Es gibt tatsächlich auch KV die nur auf so ein neues Gesetz warten um den Kontakt insbesondere zur Mutter zu erzwingen.. Die interessieren sich nicht für's Kind. Waren von Anfang an dagegen, wollen nicht zahlen, sich nicht kümmern.. Sind gekränkt oder fühlen sich auf einmal "einsam". Meistens dann wenn auf einmal die Freunde Familie gründen und sich aus dem "Nach mir die Sintflut..."-Leben zurückziehen...
GSR okay wenn geprüft wird ob KV in der Lage ist sich zu kümmern und Entscheidungen treffen kann.. Aber wenn dieser nicht einmal Verantwortung für sein eigenes Leben tragen kann dann ist das doch nicht "zum Wohle des Kindes"??????
Ich kann mir gut vorstellen dass viele "Verlassene" das GSR ausnutzen um sich an den Ex Partner zu rächen. Kommt also immer auf die Gesamtsituation an. Bin der Meinung, dass wenn ein gutes Verhältnis zwischen KM und KV besteht, dem GSR nichts im Weg steht aber wenn das nicht der Fall ist, sollte man es eim ASR belassen. Väter oder auch Mütter die nun mal nicht "wollen" und können, dem Ex Partner und vor allem dem Kind ist dann mit dem GSR nicht geholfen!
Und ich denke das GSR sollte gemeinsam entschieden werden und nicht einfach so über den Kopf hinweg..Es muss geprüft werden, ob die Gesamtsituation so weit stimmt dass ein GSR überhaupt möglich ist und nicht für noch mehr "Zündstoff" sorgt oder dafür dass das Kind quasi auseinandergerissen wird.
Schwieriges Thema ich bin gespannt wie das umgesetzt wird und was passieren wird bzw. wie sich das dann alles weiter entwickelt. Hoffentlich wird hier nicht nur auf das Wohl des KVs geschaut sondern wirklich in erster Linie auf das Wohl des Kindes und in diese Richtung entschieden..
Eine KM kann doch eine Einigung treffen wenn es um das GSR geht. Wenn sie das nicht tut, dann gibt es Gründe. Rechte hat der KV ja trotzdem. Das GSR dann quasi zu "erzwingen" halte ich für falsch bzw. bin mir ziemlich sicher dass der hierdurch verursachte Stress und Ärger auf das Kind übertragen wird.

Zum Wohle des Kindes heißt doch nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Hoffentlich wird das nicht völlig außer Acht gelassen..

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von bobfahrer am 31.01.2013, 19:02 Uhr

Schade das hier immer nur die paar Prozent gesehen werden und der große Teil - sicher weit über 90 % - soll dafür in dir Röhre gucken?

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Re: Erhöhung der Abtreibungsraten / das glaub' ich nicht...

Antwort von Sternenschnuppe am 31.01.2013, 22:37 Uhr

Glaub ich auch nicht dran. Dann geben sie ihn eben nicht am.
Aber ohne Angabe kein SR und auch keinen Unterhalt.

Auch fair !

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von shinead am 01.02.2013, 7:22 Uhr

Dann belege Deine Zahlen!
Die Erfahrungswerte von Frauen scheinen andere zu sein. Vielleicht subjektives empfinden. Ich ändere meine Meinung gerne, wenn ich wissenschaftlich fundierte, anderslautende Zahlen sehe.

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von bobfahrer am 01.02.2013, 7:40 Uhr

Bring doch du Zahlen das es anders ist.
Geh mal mit offenen Augen durch nicht Welt und nicht mit dem verklärten Blick einer ..., dann merkst auch du das der große Teil ein einigermaßen enstspanntes und durchaus gutes Verhältnis zueinander hat. Das Forum ist sicher nicht repräsentativ.

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@Bobfahrer: Unterlasse Deine persönlichen Beleidigungen!

Antwort von shinead am 01.02.2013, 8:42 Uhr

Unterlasse Deine persönlichen Beleidigungen!

Ich habe nie von Zahlen, Mehr- oder Minderheiten gesprochen. Du hast Prozentzahlen angeführt und kannst diese nicht belegen!

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Re: Umfrage: Bundestag entscheidet über Sorgerecht

Antwort von kravallie am 01.02.2013, 9:09 Uhr

ich gehe mit eyes wide open durch die welt, bin sicher keine sitzengelassene frustrierte zicke und behaupte trotzdem daß getrennte väter wie du mit entspannten verhältnissen in der minderheit sind.

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@bobfahrer

Antwort von carisma21 am 01.02.2013, 9:58 Uhr

Und ich finde auch nicht, dass Du Dich immer sooo wertschätzend über die Mutter Deines Kindes äußerst. Man liest eher raus, dass Du "gewonnen" hast, weil das Kind bei Dir lebt. Also entspannt empfinde ich anders....


LG C.

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Re: @Cahrisma

Antwort von bobfahrer am 01.02.2013, 13:19 Uhr

Na da möchte ich jetzt aber schon einen einzigen link wo das so herauszulesen ist!

Und ich bleibe trotzdem dabei, in denb meisten Fällen läuft es ganz gut.

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Re: @Bobfahrer: Unterlasse Deine persönlichen Beleidigungen! :-)

Antwort von bobfahrer am 01.02.2013, 13:21 Uhr

Naja, in nahezu jedem Posting von dir ....

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Re: @Cahrisma

Antwort von shinead am 01.02.2013, 13:26 Uhr

Den Beweis hätte ich dann aber von Dir auch gerne in meine Richtung.

Dein Posting melde ich jetzt der Redaktion.

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Re: @Cahrisma

Antwort von bobfahrer am 01.02.2013, 13:28 Uhr

Au ja mach das, getroffen Hunde bellen gell, mit komme die Tränen

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Re: @Cahrisma

Antwort von shinead am 01.02.2013, 13:29 Uhr

Super Argument Bobfahrer.

Damit sind Opfer von Beleidigungen, die sich wehren alles getroffene Hunde.

Jetzt wirst du aber wirklich komisch.

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Re: @Cahrisma

Antwort von bobfahrer am 01.02.2013, 13:34 Uhr

Komm schon, du bist doch gar nicht so zart wie du jetzt tust?

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Re: @Cahrisma

Antwort von shinead am 01.02.2013, 13:44 Uhr

Ich lass' mich nicht beleidigen!
Ganz einfach.

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Re: @Cahrisma

Antwort von shinead am 01.02.2013, 13:44 Uhr

Ich lass' mich nicht beleidigen!
Ganz einfach.

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