Geschrieben von Suka73 am 28.11.2009, 22:54 Uhr |
Thema Vaterschaftstest
nabeeend,
nein geht nicht um mich.
bekannte von mir ist schwanger - von einem typen, der seit sehr langer zeit in einer (kinderlosen) beziehung steckt und sich auch nicht trennen möchte - vom kind aber auch nichts wissen möchte. der kinderwunsch mit seiner freundin blieb bisher unerfüllt. durch verhütungsunfall ist die bekannte aber schwanger geworden (nein, wir brauchen jetzt nicht über das moralische diskutieren)
jetzt geht es um unterhaltsansprüche fürs kind... typ will vom kind nichts wissen, bekannte möchte vaterschaftstest anberaumen.
1. wie bekommt man den mann zum test, wenn er sich von sich aus jetzt weigert? natüüürlich möchte er auch nicht, dass seine freundin was davon erfährt...
2. wer zahlt den test?
lg sue
Re: Thema Vaterschaftstest
Antwort von mama-mit-stil am 28.11.2009, 22:57 Uhr
vors gericht "schleppen" ?? aber dann wird sie wohl was mitbekommen
ach ich schreib mal ne PN
Re: Thema Vaterschaftstest
Antwort von Suka73 am 28.11.2009, 22:58 Uhr
also der mann KANN gerichtlich dazu verdonnert werden, wenn er sich weigert? er hat keinerlei handhabe oder möglichkeiten, sich zum test zu verweigern?
Re: Thema Vaterschaftstest
Antwort von mama-mit-stil am 28.11.2009, 23:05 Uhr
Nein das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen..das wäre ja der Hammer...wir Frauen können uns ja auch nicht wehren oder?wurde das Gesetz nicht vor 1-2 jahren verändert?
nachtrag
Antwort von mama-mit-stil am 28.11.2009, 23:05 Uhr
wissen tu ich es aber nicht
bei uns war es ähnlich
Antwort von groschi am 28.11.2009, 23:18 Uhr
außer, dass der KV ne nicht-wissende-partnerin hatte.
zum jugendamt gehen; beistandschaft anfordern und die dinge ihren weg gehen lassen. er wird angeschrieben, dass da ein kind von ihm unterwegs ist; er bekommt ne frist zur anerkennung der vaterschaft. lässt er die frist verstreichen und meldet sich auch nicht auf andere aufforderungen des JA´s, wird ein test gerichtlich angeordnet. ist er der vater, muß er für die kosten des testes aufkommen.
so war es jedenfallsbei uns
Re: Thema Vaterschaftstest
Antwort von desireekk am 29.11.2009, 10:18 Uhr
Wie ja hier im Forum schon in 100 anderen Fällen schon verargumentiert:
Das Kind hat ein Recht darauf, daß es seinen Vatzer kennt.
"Kennen" heißt hier, daß er offiziell festgestellt wird.
Er also selbst oder durch Gerichtsbeschluß zum Vater des Kindes wird.
Will heißen:
Entweder er erkennt das Kind kostenneutral beim Jugendamt an. Kosten: 0,- EUR
Oder er unterschreibt die Vaterschaftsanerkennung nach einem privaten Test, Kosten: ca. 300-400 EUR
Oder er wird gerichtlich als Vater festgestellt. Kosten: ab ca. 1000,- EUR
Kann er sich ja raussuchen :-)
Und ja, die Mutter kann (muß finde ich) für das Kind auf Feststellung der Vaterschaft klagen. s. o.
Viele Grüße
Désirée
die glaubt, daß der frische Papa um eine Beichte nicht herumkommen wird...
Re: bei uns war es ähnlich
Antwort von sunrise99 am 29.11.2009, 10:18 Uhr
Bei uns war es genau anders herum.
Als ich mich trennte, und die Scheidung lief, fiel meinem Exmann ein nicht der Vater der Kleinen beiden zu sein.
Er veranlasste per Gericht einen Vaterschaftstest, den er dann zahlen konnte. Das Ergebniss hätte er sich denken können 99,99999999999 % Vater.
LG Nicole
Re: Thema Vaterschaftstest
Antwort von vallie am 29.11.2009, 20:07 Uhr
privat so um die 170€ ( bin aktuell auf der suche nach preisen für geschwistertest, deswegen präsent ).
ansonsten das von groschi beschriebene procedere.
wenn er mehrmals nicht antritt, dann beugehaft.
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