Geschrieben von Sabri am 22.08.2020, 14:55 Uhr |
Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Hallo zusammen,
ich bin ja nicht so versiert in Steuerangelegenheiten, aber ich habe heute auf meinem Gehaltszettel (Landesbeamte NRW) einen Steuerfreibetrag von 350 Euro entdeckt, der da im letzten Monat noch nicht war. Ich gehe mal davon aus, dass das ein Teil des 2100 Euro-Freibetrags für Alleinerziehende für 2020 (das Corona-Schmerzensgeld) ist? Den soll es ja 2021 auch geben, wenn ich richtig informiert bin. Hoffentlich ist der dann 2022 nicht wieder weg. Außerdem habe ich noch 400 Euro Kinderbonus überwiesen bekommen. Mit dem Steuerfreibetrag zusammen macht das einen ganzen Batzen mehr. Aber der Kinderbonus ist wahrscheinlich nach der Steuererklärung wieder weg.
Wie lange gilt man als alleinerziehend? Ich habe ja jetzt nur noch ein minderjähriges Kind (eines ist volljährig, bekommt aber noch Kindergeld). Was ist, wenn beide volljährig sind und noch Kindergeld bekommen, bin ich dann noch alleinerziehend? Und wenn beide ausziehen und irgendwo studieren, dann auch noch? Ab wann bin ich nicht mehr alleinerziehend? Wenn ein Kind kein Kindergeld mehr bekommt oder wenn beide kein Kindergeld mehr bekommen?
Re: Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Antwort von KKM am 22.08.2020, 14:59 Uhr
Alleinerziehend gilt man steuerlich mit Steuerklasse II.
Es dürfen keine volljährigen Menschen ohne Kindergeldanspruch bei Dir wohnen.
Ich habe mich auch über den Freibetrag gefreut und bekkmme ihn auch 2021 weiterhin.
Dann wird der Freibetrag aber auf 12 Monate aufgeteilt und nicht wie jetzt auf 5 Monate.
Fällt also etwas geringer aus.
Re: Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Antwort von Sabri am 22.08.2020, 15:09 Uhr
Danke für die Info!
Also, wenn meine Tochter bis 25 studiert und wenn sie dann 25 ist, dann bekommt sie kein Kindergeld mehr. Wenn sie dann aber nicht bei mir wohnt, dann ist es egal.
Mein Sohn bekommt ja auch bis 25 Kindergeld (und studiert wahrscheinlich auch, er ist so ein extremer Theoretiker, da geht wahrscheinlich nur studieren), dann bekomme ich die Steuerklasse 2 bis er 25 ist? Dann wären das ja noch 9 Jahre. Bekomme ich die Steuerklasse 2 auch, wenn er ausgezogen ist (ich will ja nicht, dass er bis 25 hier wohnt)?
Re: Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Antwort von Sabri am 22.08.2020, 15:10 Uhr
Dass gilt dann noch als Alleinerziehend? Ich erziehe ihn ja nicht mehr, wenn er fast 25 ist (hoffe ich zumindest nicht).
Re: Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Antwort von Sabri am 22.08.2020, 15:14 Uhr
Ja, ich glaube, ich habe den Freibetrag jetzt für mehrere Monate bekommen (Juli bis September und dann gerechnet auf sechs Monate). Lohnt sich aber schon. Deswegen bin ich auch klar dafür, das es den Freibetrag nach 2021 weiter gibt.
Re: Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Antwort von luvi am 24.08.2020, 0:16 Uhr
Warum hast du den Kinderbonus jetzt schon bekommen? Der sollte doch erst ab September ausgezahlt werden.
LG luvi
Re: Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Antwort von corin am 28.08.2020, 21:14 Uhr
Beamte kommen die Bezüge immer an Ende des Monats in voraus
Re: Steuerfreibetrag für Alleinerziehende
Antwort von Möhrchen am 29.08.2020, 15:38 Uhr
Der erste Teil des Kinderbonus wird auch für die Angestellten (zumindest in NRW) schon mit den Augustbezügen ausgezahlt. Wir bekommen das Kindergeld aber nicht über die Familienkasse (im Laufe des Monats), sondern immer mit dem Gehalt (am Ende des Monats)...
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