Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von frechdachs210704 am 19.01.2008, 21:11 Uhr

Sorry Ralph, habe da mal eine Frage :-)

Hallo Ralph,

die Freundin von meinem Bruder bekommt im Februar ein Baby.

Sie ist 21 und wohnt noch bei den Eltern.
Sie hat sei über einem Jahr nicht mehr gearbeiter, keine Ausbildung etc.

Wie ist das eigentlich, sie meinte Sie würde von der ARGE nichts bekommen aber eine Wohnung schon....es geht nur Ihre Mutter arbeiten , putzen oder so.

Ist es eigentlich normal, dass man vier Wochen vor Entbindung erst einen Wohnberechtigungsschein bekommt und dann erst auf die Suche gehen kann, so hochschwanger. Vor allem kann das Kind ja früher kommen....

Verstehe mich jetzt nicht falsch, also ich finde es nicht gut, dass Sie ein Baby bekommt mit der Voraussetzung vom Staat zu leben.

Aber irgendwie passen ihre Aussagen hinten und vorne nicht. Wir wundern uns da etwas...

Würde sie nun was bekommen oder nicht?

Sorry, wurde etwas lang. Aber schon jetzt danke für Deine Antwort.

Lieben Gruß
Angela

 
4 Antworten:

Längere Antwort...

Antwort von Ralph am 19.01.2008, 22:08 Uhr

Hi Angela,

zunächst ein kurzer Exkurs: Am 01.01.2005 war die Situation so, daß jeder, der 18 Jahre alt war, zuhause ausziehen und sich auf Staatskosten eine eigene Wohnung nehmen konnte. Die Folge war in gewissen Teilen unserer Bevölkerung eine fast automatische Antragstellung in diese Richtung erfolgte.
Das bemerkten sogar die Pappnasen von Politikern in Berlin und haben dem einen Riegel vorgeschoben. Seit 01.07.2006 muß man ggf. bis zum 25. Lebensjahr zuhause wohnen bleiben, es sei den, der/die Betreffende kann es sich selbst leisten oder es liegt ein amtlich attestierter wichtiger Grund vor. Soweit sogut.

Diese Rechtslage ändert sich aber, wenn die Tochter Mutter wird/geworden ist. Dann kann sie sehr wohl in eine eigene Wohnung ziehen. Bleibt sie bei den Eltern, bildet sie zusammen mit ihrem Kind eine eigene "Bedarfsgemeinschaft" mit eigenem Anspruch, es ändert sich somit ziemlich alles.

Sie müßte diverse Anträge stellen, auch für das Kind (Erstausstattung usw.) und sich dabei nicht abspeisen lassen. Es wird sicherlich Sachbearbeiter geben, die versuchen werden, die Kosten auf die Eltern abzuschieben, nur... die sind gegenüber dem Baby nicht unterhaltspflichtig.
Ist Dein Bruder der Vater des Kindes? Dann ist er dem Kind und ihr zu Unterhalt verpflichtet.

Über Sinn und Unsinn, jetzt ein Kind zu bekommen, braucht man nicht mehr diskutieren, der GAU ist da.
Die Frage ist, ob sich die junge Mutter Gedanken über die Zukunft macht. Die Geburt eines Kindes muß, entsprechende Unterstützung vorausgesetzt, nicht das Ende aller Ausbildungsträume sein. Es wäre zu überlegen, ob ein Auszug bei den Eltern in dieser Situation überhaupt das Optimale ist.
Wenn ihre Eltern nämlich das grundsätzliche Angebot machen sollten, sich um das Kleine zu kümmern, während sie eine Auzsbildung macht, sollte sie dieses Angebot unbedingt annehmen. Ich kenne berufsbedingt zuviele junge Mütter, die letztlich durch ein Kind in diesem Alter nur noch das Abstellgleis des Lebens sehen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danke, das ging aber schnell :-)

Antwort von frechdachs210704 am 19.01.2008, 22:25 Uhr

Ja , er ist der Vater.

Aber was die für ein Ding drehen wollen/möchten ist schon heftig.

Nach dem Motto, war nur ein One-Night Stand. Sie wollen also dann getrennt leben. so dass er nur KIndesunterhalt zahlen muss. Bei der ganzen Sache reißt mir echt die Hutschnur!!!

Wie kann man so bekloppt sein, auch dem Baby gegenüber :-(

Das mit der Ausbildung und zu Hause wohnen ist schön mitgedacht, sie will wohl auch eine Ausbildung machen.

Aber weißt Du, sie hat es bis jetzt, ohne Kind, nicht geregelt bekommen. Dann wird sie es auch mit Kind nicht schaffen!

Bin mal gespannt wie das noch alles laufen wird.

Dir vielen Dank nochmal.

LG
Angela

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Dein Bruder unterliegt einem Irrtum...

Antwort von Ralph am 20.01.2008, 0:18 Uhr

Hallo Andrea,

es spielt keine Rolle, ob sie getrennt leben oder nicht. Laut BGB ist Dein Bruder bereits zum jetzigen Zeitpunkt IHR zum Unterhalt verpflichtet (ab Beginn des Mutterschutzes), und das bleibt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes so. Sollte Dein Bruder also entsprechend solvent sein, wird er Post von der Arge bekommen. Ich bin sogar in solchen Fällen so knallhart, die Mutter zum Anwalt zu jagen und den Unterhalt einzufordern, wenn sie hinsichtlich der Verdienste des Glücklichen herumdruckst oder es nicht weiß...

Was die Mutter angeht, so wird sie es in einer eigenen Wohnung erst recht nicht schaffen!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Also nix da von wegen nur dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, der Schuß geht nach hintenlos!
Kann es sein, daß sich da jemand gewaltig vergaloppiert hat...??

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Dein Bruder unterliegt einem Irrtum...

Antwort von frechdachs210704 am 20.01.2008, 9:41 Uhr

Ja. Und Sie werden ihr böses Wunder noch erleben! :-(

Mein EX und ich konnten uns schon sehr knapp ein Kind leisten und wir haben recht gut verdient.

Und nach der Trennung ging es mir finanziell immernoch besser als denen zwei jetzt und ich hatte es schwer, als ich noch nicht gearbeitet habe.

Aber das wollten sie wohl nicht kapieren.

Aber da wird er sich noch umschauen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.