Geschrieben von +emfut+ am 06.05.2009, 14:54 Uhr |
Setz ihn in Verzug
Dazu brauchts Du nicht mal einen Anwalt.
Der Unterhalt ist bis zum 3. Arbeitstag (? wenn ich es richtig in Erinnerung habe - Désirée hat die genauen Tage im Kopf) fällig. Wenn der Unterhalt nicht da ist, ist der Unterhaltszahler im Verzug. Dann schreibt man einen Binnen-Brief ("Wenn der Unterhalt in Höhe von xxxxx nicht binnen xxxx Tagen auf meinem Konto ist, werde ich ein Mahnverfahren einleiten") und zieht das durch.
Mit Anwalt ist besser, geht aber auch ohne.
Apropos Anwalt: Da das Kind klagt, bekommst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit PKH.
Gruß,
Elisabeth.
- Kein Unterhalt als Druckmittel, was kann ich tun? - Mrs. Chocolate 06.05.09, 14:07
- Re: Kein Unterhalt als Druckmittel, was kann ich tun? - groschi 06.05.09, 14:25
- Re: Kein Unterhalt als Druckmittel, was kann ich tun? - Mrs. Chocolate 06.05.09, 14:28
- Re: Kein Unterhalt als Druckmittel, was kann ich tun? - Camelot 06.05.09, 14:35
- Re: Kein Unterhalt als Druckmittel, was kann ich tun? - Mrs. Chocolate 06.05.09, 14:41
- Setz ihn in Verzug - +emfut+ 06.05.09, 14:54
- Re: Setz ihn in Verzug - Mrs. Chocolate 06.05.09, 17:49
- Re: Kein Unterhalt als Druckmittel, was kann ich tun? - Camelot 06.05.09, 14:56
- Re: Kein Unterhalt als Druckmittel, was kann ich tun? - Mrs. Chocolate 06.05.09, 17:54
- Setz ihn in Verzug - +emfut+ 06.05.09, 14:54
- Re: Kein Unterhalt als Druckmittel, was kann ich tun? - Mrs. Chocolate 06.05.09, 14:41
- Re: Kein Unterhalt als Druckmittel, was kann ich tun? - groschi 06.05.09, 14:25