Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dani01 am 01.02.2015, 14:01 Uhr

Scheint kein schulischer Sonderbedarf zu sein:

DAS würde ja heißen SIE hätte das machen dürfen, aber er NICHT, weil der Junge bei der Mutter lebt !

Auch nicht okay !

 
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