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Geschrieben von Simpleton am 10.10.2008, 20:17 Uhr

@Ralph und die Anderen!!

Hallo Du, Ihr,

ich hab da mal eine Frage zu einem 400 Euro Job.
Wenn dieser nicht sozialversichert ist dann darf man nur 160 Euro behalten und den Rest zieht das AA ab? Richtig?
Wie sieht es aus wenn man 400 Euro verdient vielleicht auch mehr und dieser Job ist Sozialversichert wie sieht es dann aus?

Mich würde einfach mal interessieren wie das mit der Sozialversicherung und dem AA ausieht.

LG und schon mal Danke.

 
3 Antworten:

Re: @Ralph und die Anderen!!

Antwort von engelchen_lpz am 10.10.2008, 20:19 Uhr

wenn ich mich nicht irre, wird dann nur noch ergänzend ALGII gezahlt. das heißt es wird geguckt was du netto hast und dann was du für nen bedarf hast. .... glaub aber mal gehört zu haben, dass sich das kaum lohnt

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Re: @Ralph und die Anderen!!

Antwort von Carina+Eve am 10.10.2008, 20:56 Uhr

ich glaube auch das du ergänzent was bekommst,bei den jobs über 400 euro bist selbst krankenversichert usw und wenigstens schon mal ein stück weiter weg von der vollen abhängigkeit vom amt und ich finde das lohnt sich schon ordentlich,man kommte für einen teil seines lebns selber auf,wenn man immer denkt das lohnt sich nicht dann komt man nie von der abhängigkeit des amtes weg.

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Ergänzend oder voll ALG II, was macht das für einen Unterschied?

Antwort von Ralph am 10.10.2008, 22:21 Uhr

Hallo,

darum geht es nicht, das sind leere Begriffe. Entscheidend ista llein, daß die Kohle in Höhe des Bedarfes reinkommt, egal woher.

Wenn Du mehr als 400,- € brutto verdienst, wird aus einem 400,- €-Job eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Das heißt, es werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, über das SGB II werden keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt. Da die Krankenversicherung allerdings einen Mindestsatz bekommen muß, wird zum Beitragssatz des Jobs noch aufgestockt. Das läuft im Hintergrund, davon bekommst Du nichts mit.

Wenn Du versicherungspflichtig arbeitest, ändert sich allerings einiges. Zum einen können FAhrtkosten eingepflegt werden, ebenso die monatliche Rate für eine KFZ-Haftpflicht (Haftpflicht, keine Kasko!). Sollte eine Riesterrente bestehen, wird die Rate auch berücksichtigt. Meistens liegt man dann über den 100,- € Grundfreibetrag, die Differenz bleibt zusätzlich frei. Außerdem werden weitere Freibeträge abgesetzt. Das alles ist allerdings eine hochkomplizierte Rechung, die ich hier nicht erklären kann und will.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy, der sich jetzt mal an die Beantwortung diverser PN macht, die teilweise schon seit 14 Tagen herumliegen...

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