Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 14.04.2011, 11:57 Uhr

Private Angelegenheiten, jepp...

Andererseits wirst Du dann hier aber auch nur höchst oberflächliche Antworten ernten können. Jede Trennung ist individuell, deshalb gibt es kein allgemeingültiges Rezept. Auf mich wirkst Du noch sehr auf Paarebene gepolt und auf Krawall gebürstet.

"Habe ihn gebeten auszuziehen und er sucht nach einer Wohnung (dauert furchtbar lang und es kotzt mich richtig an daß er immer noch hier wohnt!! )"
Ich sehe es genauso, ziehe DU doch aus und bitte danke nach 1 Monat verschwunden sein! Da würdest Du schnell erkennen, daß in der Praxis es anders aussieht als in der Theorie.

"Jetzt gehen mir noch X Sachen durch den Kopf - Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht, Umgangsrecht usw - wie ist denn das geregelt? Muß ich das irgendwo beantragen (wo?) was genau ist das und gibt es dabei was zu beachten?"
Klingt nach "... sowenig wie möglcih, höchstens soviel wie ihm zusteht (wo immer das hoffentlich geregelt ist...", auf jedenfall klingt es nicht nach "... wie einigen wir uns am besten?"

Wer das Sorgerecht für sich alleine beansprucht, hat leider die zeichen der zeit nicht erkannt. Und wenn ER die zeichen der Zeit erkennt, wird er das SR für den Kleinen einfordern und auch erhalten, ohne das Du das wirst verhindern können.

Mein Rat: So schnell wie möglich die Paarebene von der Elternebene abtrennen, auch wenn es schwerfällt. Und das alleinige Sorgerecht gleich abschminken, das geht nämlich in Deutschland nicht mehr so einfach - gottseidank!
Deshalb einigt Euch ohne Amt und Gericht. Verlierer sind bei solchen Streitigkeiten eindeutig immer und ausnahmslos die Kinder.

Ralph

 
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