Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 24.01.2012, 15:20 Uhr

oha, arbeitende Mütter und Schulempfehlungen

Wie verbindlich ist die Gymnasialempfehlung in deinem Bundesland? Selbst wenn sie verbindlich sein sollte, gibt es immer die Moeglichkeit Widerspruch einzulegen.

Die Sprueche von wegen "Mutter" muss mit Kind Hausaufgaben machen, sind offensichtlicher Unsinn der nirgendwo Bestand haben kann. Obwohl ich die Hausaufgaben meines Kindes betreue und das aus gutem Grunde, denn ich war das Gymnasialkind einer zeitknappen AE-Volksschulabsolventin und kenne daher die daraus resultierenden Schwierigkeiten, die auftreten koennten. Es muss allerdings ganz klar nicht die Mutter sein, sondern jeder andere Beteiligte waere genauso geeignet.

 
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