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Geschrieben von Dreierbande am 01.02.2010, 13:19 Uhr

Nochmal KdU / Arge

Muß die Arge nach Exens Auszug vorerst befristet die Gesamtmiete zahlen oder nicht?

(Vermieterin verweigert, ihn aus dem Mietvertrag zu entlassen, hat aber die NK neu berechnet für 4 Personen statt für 5)

Ex kann keinen Cent dazuzahlen, er hat nichts, was er zuzahlen kann.

Wir haben diese Wohnung nun nur noch zu viert (die Kids und ich), Arge will keinen Cent mehr an Mietkosten für mich und die Kids zahlen als bisher, entweder mach ich nun Mietschulden (macht sich unheimlich gut in der Inso und auf Wohnungssuche) oder hab abzüglich Strom keinen Cent vom Regelsatz.

(Untervermieten geht nicht, es ist kein eigenständiger Raum dafür da und ich hab nen kleinen Autisten, der dann abdrehn würde).

 
9 Antworten:

Re: Nochmal KdU / Arge

Antwort von +emfut+ am 01.02.2010, 13:29 Uhr

Warum sammelst DU die Mietschuleden an? Wenn der Ex noch im MV steht, sammelt Ihr die beide an. Auch wenn bei ihm nichts zu holen ist - bei Dir ja auch nicht.

Bitte sei nicht böse, aber ich würde mit diesen Daten DRINGEND zu einer Beratungsstelle gehen. Hier im Forum fragst Du das so oder ähnlich zum gefühlten tausendsten Mal - es hilft Dir GAR NICHTS, wenn wir hier sagen, daß der Ex eigentlich noch zahlen sollte oder daß es ganz gräßlich ungerecht von der ARGE ist oder so.

Solltest Du nicht einen Inso-Knülch (wie nennt man die?) haben? Was sagt der denn?

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Nochmal KdU / Arge

Antwort von Dreierbande am 01.02.2010, 13:42 Uhr

Inso-Knülch^^, also der sagt, ich darf keine Mietschulden machen sonst hätt ich ein ganz dickes Problem, ansonsten vertritt er die Gläubiger und nicht mich, er ist nur dafür zuständig daß das pfändbare an die Gläubiger verteilt wird.

Ich war bei 3 Beratungstellen, alle 3 sagen was anderes :-( eine davon sagt, die Arge muß erstmal für höchstens 6 Monate die Gesamtmiete zahlen, die anderen beiden hatten das noch nicht, daß ein geschiedener Mann aus einer Wohnung mit 2 BGs auszieht.

Ex sammelt (wenns so sein sollte) seine Mietschulden und kann sie mit in die Inso nehmen (die ist beantragt), er bleibt also nicht drauf sitzen. Wenn ich auf den Mietschulden sitzenbleibe, hab ich spätestens im Herbst die Kündigung und sitz ohne Wohnung da, Ex nicht.

Bei Ex was zu pfänden oder zu holen ist gar nichts, er hat nur das pfändungsfreie Einkommen ( wird gepfändet), zahlt davon den Kindesunterhalt in Höhe von 225, dann seine Miete in Höhe von 490Euro, seine Fixkosten, Fahrten zur Arbeit und dann bleibt nichts mehr.

Ex wird aber, wenns Mietschulden geben wird deshalb, auf Kündigung des Mietvertrags klagen, dann steh ich ohne Wohnung da.

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Re: Nochmal KdU / Arge

Antwort von mamafürvier am 01.02.2010, 13:58 Uhr

Ich könnte mir vorstellen, daß eventuell 3 Monate von der Arge voll übernommen wird, wenn bereits gekündigt ist und neue Wohnung in Aussicht.
Wie sind die Aussichten schnell was neues zu finden?
Möglich, daß die Arge einlenkt, wenn sie sieht, es ist tatsächlich nur für die 3 Monate.

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Re: Nochmal KdU / Arge

Antwort von +emfut+ am 01.02.2010, 14:02 Uhr

Dun sollst da nicht um deren Meinung fragen, sondern um Hilfe bitten.

Was ist mit Rechtsberatung, der VAMV bietet das hier kostenlos an?
Wenn Dir ein Rechtsanwalt die §§ nennt, nach denen Dir das oder jenes oder was anderes zusteht, kannst Du das der Arge oder dem Vermieter odder dem Ex vor den Latz knallen.
Oder gleich Vermittlung eines Anwalts, der PKH nimmt und Dir sagt, wem gegenüber (dem Vermieter, der ARGE oder dem Ex) Dir was zusteht.

Ganz ehrlich: Hier in München hättest Du relativ gute Chancen, recht zackig eine Wohnung zu bekommen, sobald Du die Kündigung hast - insofern würde Dir die Drohung Deines Ex ja helfen. Aber woanders ist das anders, deswegen kann ich Dir da nichts raten. Andererseits zahlt die ARGE hier in München mir meine zu große Wohnung, solange das Wohnungsamt mir keine angemessene Wohnung zuteilt - was die wiederum nicht tun, weil andere dringender eine brauchen (nämlich die, die schon die Kündigung auf dem Tisch haben) - deswegen geht es mir hier gülden. Aber schon 10 km weiter bei Suka (München Land statt München Stadt) wird das anders gehandhabt.

Ich weiß, daß man manchmal zu 10 Stellen laufen muß bis man eine findet, die dann auch wirklich hilft. Ich weiß auch, daß das ermüdend und frustrierend und doof ist. Aber im Moment wird Dir nichts anderes übrig bleiben. HIER wird Dir keiner wirklich helfen können, nicht mal Ralph (behaupte ich jetzt mal dreist), weil gerade dieses Wohnungsthema SOOOOO verschieden ist in jeden Bezirk.

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Re: Nochmal KdU / Arge

Antwort von Dreierbande am 01.02.2010, 14:27 Uhr

Leider gar keine Möglichkeit, zumindest nicht, solange meine Inso noch läuft. Die Wohnbaugesellschaften haben alle abgelehnt, aber auch dazu gesagt, daß wenn meine Inso rum ist, es keine Probleme geben sollte (in den AGBS steht drin, daß wenn man in der Schufa ne Inso, eidesst. versicherung oder Vollstreckungsbescheid drin hat, eine Vermietung ausgeschlossen ist).
Auf dem freien Wohnungsmarkt gibt momentan nicht eine einzige Wohnung, die preislich paßt und eine 3 Zimmer-Wohnung bringt mir nichts (ich soll ja die Jungs räumlich trennen laut KiPsy und Fördereinrichtungen und meine Tochter braucht auch nen Raum, ich penn eh im Wohnzimmer, das wären dann aber 4 Zimmer, die wir bräuchten), ansonsten sinds im Monat 1 oder 2 Wohnungen, die in der Zeitung stehn oder in den Online-Immomärkten, da paßt dann die Kaltmiete, aber die Nebenkosten sind wieder drüber :-(

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Re: Nochmal KdU / Arge

Antwort von Dreierbande am 01.02.2010, 14:30 Uhr

Trotzdem danke, momentan schießt alles auf mich ein, gesundheitl. Sorgen, finanzielle Sorgen, Probleme meiner Großen in der Schule (Verdacht auf ADS und Depression), die Sorge wegs der Wohnung.

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"Könnte mir vorstellen...", hätte, wenn, evtl., unter Umständen...

Antwort von Ralph am 01.02.2010, 15:23 Uhr

Bist Du jetzt schlauer?

Eben, keinen Deut.

Allerdings, auch wenn die Regelungen in jeder Kommune anders sind, eines darf keine Kommune in Deutschland: Eine Familie via Mietschulden direkt in die Obdachlosigkeit treiben. Sobald 2 Monatsmieten Rückstand aufgelaufen sind, ist Gefahr in Verzuge. DAS ist Bundesrecht und nicht kommunal beschränkt.

Vorgehensweise: VOLLE Übernahme der Miete beantragen, bei Ablehnung der vollen Miethöhe in Widerspruch gehen und zur Bearbeitung des Widerspruches 2 Wochen Frist setzen (eben wegen Gefahr im Verzuge...), bei Nichteinhalten dieser Frist ankündigen, daß Du dann postwendend zum Sozialgericht gehst und eine einstweilige Anordnung zur Zahlung der gesamten Miete beantragst. Das sollte beschleunigend auf die Widerspruchsbearbeitung wirken.
Parallel dazu natürlich Dich erkundigen, wie die Höchstmieten in Eurer Kommune gestaffelt sind, und nach einer neuen Wohnung suchen. Dokumentiere Deine Wohnungssuche und sammele die Ablehnungen, möglichst schriftliche. Das sind später nämlich Deine Bemühungen, eine andere Wohnung zu finden, die Du vorlegen mußt.

Solange Du die Bemühungen um eine angemessenen Wohnung nachweisen kannst, wird kein Richter Euch aus dieser Wohnung werfen, auch wenn sie unangemessen sein sollte.

Die konkreten Zahlen allerdings kann Dir hier niemand nennen, auch ich nicht, die kann Dir nur die zuständige Dienststelle mitteilen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: "Könnte mir vorstellen...", hätte, wenn, evtl., unter Umständen...

Antwort von Dreierbande am 01.02.2010, 15:37 Uhr

..schlauer in dem Sinne nicht, aber beruhigter, mir schwebte schon der Rausschmiß aus der Wohnung vor Augen. Danke dir :-)
Die Höchstangaben kenn ich ja, Nachweise für die Vergangenheit bis heute über die Wohnungssuche hab ich auch.

Ich bin heute ein wenig, naja , überrascht. So oft hat Ex seinen Auszug angekündigt und es kam dann doch nichts, und nun präsentiert er mir nen Mietvertrag und die Quittung über die schon gezahlte Mietkaution. Ich bin schon fast davon ausgegangen, daß ich zuerst hier ausziehe und ihn irgendwie dazu kriegen muß, ebenfalls auszuziehn, weil er alleine die Wohnung nicht halten könnte. Meine Große hat die Wohnung auch schon gesehn, sie war nämlich mit zum Anschaun, das wußte ich gar nicht, aber ist ok, sollte ne Überraschung sein, und nun freut sie sich über den (demnächst) größeren Platz, weils hier ja doch reichlich eng ist, und sie aus ihrem halben Zimmer erstmal in einen normalgroßen Raum ziehn kann.
Ist bestimmt cool, plötzlich fast doppelt soviel Platz zu haben und keine Trennwand mehr vor Augen.

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Re: "Könnte mir vorstellen...", hätte, wenn, evtl., unter Umständen...

Antwort von taram am 01.02.2010, 19:52 Uhr

Ich bin mir ziemlcih sicher, dass die Arge für 6 Monate die Mieter weiterhin zahlen muss. Erkundige dich, laß dir alles schriftlich geben, beantrage alles schriftlich, damit du einen Widerspruch schreiben kannst. Ich empfehle in einschlägigen Foren für Hartz 4 und informier dich dort-

Laß dich nicht abwimmeln, sie müssen die Miete auf alle Fälle zahlen.
Wenn du ein autistisches Kind hast, geh zum Jugendamt und laß dir von denen helfen.

Viel Glück

Gruß Taram

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