Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von meerli am 02.03.2009, 15:07 Uhr

Nochmal Frage!

Danke für Eure Antworten weiter unten...
Wenn ich zusätzlich ALG2 beantrage, was ich machen muss bei meinem Einkommen, muss ich dann zwangsläufig ausziehen?Werd ich gezwungen mir und Kind eine kleinere Wohnung zu suchen?
Ich habe gelesen daß eine angemessene Wohnung für 2 Personen 45-60qm beträgt....unsere Wohnung hat 74qm, kann ich nicht hier wohnen bleiben?
Ich finde es reicht daß unser Sohn mit der Trennung zurecht kommt, ich möchte ihm nicht auch noch Wohnungswechsel, Ortswechsel, Kigawechsel zumuten...
Danke Sindy

 
2 Antworten:

Re: Nochmal Frage!

Antwort von desireekk am 02.03.2009, 15:10 Uhr

Hallo Sindy,

so sehr ich Dich verstehe, aber:

Du musst Deinem Sohn gar nichts zumuten, solange Du es selbst finanzieren kannst. dein geld, deine Ansprüche.

WENN Du auf uns alle als Solidargemeinschaft angewiesen bist, dann gelten eben die Minimalspielregeln was den Wohnraum angeht.
"Unser" Geld, "unsere" Ansprüche.

Und das bedeutet eben dann auch umziehen...

Viele Grüße

Désirée

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Re: Nochmal Frage!

Antwort von mamafürvier am 02.03.2009, 15:37 Uhr

Dir stehen 45qm zu und für jedes Kind 15qm.
Ich zog von 170qm auf 90qm um aber wir habens überlebt.
Ich hab was in der Nähe gesucht, so das sich Umfeld, Kita usw. nicht geändert haben.
Ohne Unterstützung vom Amt gings nicht also gehts nach diesen Regeln.

lG Kerstin

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