Für alleinerziehende Eltern

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von HeikeB1969  am 01.09.2015, 17:44 Uhr

noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist

dann müsste die KM doch aus der Unterhaltspflicht raus sein, oder ?

Vermögend heißt, Grundstücke im deutlich hohen 6stelligen Bereich. Inhaber einer Firma, dort Geschäftsführer. Klar, das Gehalt extra niedrig angesetzt. Aber noch zusätzlich Barvermögen im 6stelligen Bereich (sicher ! denn das hat der KV bei der Steuer so angegeben und diesen Beleg beim Familiengericht so eingereicht)

Danke für Eure Mühe.

Lg
Heike

 
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