Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bobfahrer am 31.01.2013, 13:09 Uhr

Nichts halbes...

...und nichts ganzes. Es müßte von vorne herein bei beiden Eltern liegen, wegen der Gleichheit - und wenn es einen Grund gibt das der Vater es nicht bekommen sollte steht der Klageweg immer noch offen.

So wäre es imho Verfassungskonform.

 
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