Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von HellsinkiLove am 14.05.2014, 18:17 Uhr

nein

kurz ausm net gezogen...

...Für den Bezug des Arbeitslosengeldes müssen die Arbeitslosen die vorgeschriebene Anwartschaftszeit erfüllt haben (§ 118 SGB III). Dafür müssen die Arbeitslosen in den vergangenen 24 Monaten eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 12 Monaten ausgeübt haben. Ausserdem dürfen die Arbeitslosen im letzten Jahr nicht mehr als 150 Tage gefehlt haben.

 
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