Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 25.02.2013, 22:05 Uhr

Missverständnis...

*sorry*

Der Vater hat sich seine Rentenansprüche auszahlen lassen, als er ins Ausland ging. Der Antrag auf Waisenrente ist mit der Begründung abgelehnt worden, dass der Vater (der im Herbst verstorben ist) keinen Rentenanspruch in Deutschland gehabt hätte.
Der Vater ist in Deutschland gestorben. Er hat nach seiner Rückkehr kurz von H4 gelebt und ist dann verstorben.

 
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